Europa · Firmengründung

Firmengründung in Bulgarien

Eine kostengünstige EU-Betriebsgesellschaft mit einem der gemeinsam niedrigsten nominalen Körperschaftsteuersätze der Union, mit Binnenmarktzugang und einem breiten Abkommensnetz.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Einpersonen-GmbH (EOOD); die Form mit mehreren Gesellschaftern ist die OOD
Körperschaftsteuer
10% einheitlich — gemeinsam der niedrigste nominelle Satz der EU; auf Dividenden werden 5% Quellensteuer erhoben (null an eine EU/EWR-Mutter nach der Mutter-Tochter-Richtlinie), zusammen also rund 15% (Stand 2026)
Gründungsdauer
~3–7 Werktage bei elektronischer Einreichung; rund 1–2 Wochen bei Fernbildung per Vollmacht
Mindestkapital
1 EUR (mit der Euro-Einführung am 1. Januar 2026 aus 2 BGN umgestellt, zum festen Kurs von 1,95583 BGN je EUR)
Ansässiger Geschäftsführer
Nicht erforderlich; der Geschäftsführer darf nicht ansässig sein und beliebige Staatsangehörigkeit haben, muss aber eine natürliche Person sein
Prüfung
Befreiung für kleine Gesellschaften; eine Abschlussprüfung ist nur zwingend, wenn zwei von drei Schwellen überschritten werden — Vermögen rund 1,02 Mio. EUR, Nettoumsatz rund 2,04 Mio. EUR oder 50 Beschäftigte
Gründung aus der Ferne
Überwiegend; Zustimmung und Unterschriftsprobe des Geschäftsführers müssen notariell beglaubigt sein (im Ausland mit Apostille und Vollmacht machbar), und die KYC-Prüfung der Bank für das Einzahlungskonto verlangt häufig einen Besuch
Staatliche Gebühr
28,12 EUR bei elektronischer Einreichung; 56,24 EUR auf Papier (Handelsregister, Registeragentur), Stand 2026
Am besten für
Eine kostengünstige EU-Betriebsgesellschaft mit einem der gemeinsam niedrigsten nominalen Körperschaftsteuersätze der Union, mit Binnenmarktzugang und einem breiten Abkommensnetz.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen im Handelsregister prüfen und bei Bedarf reservieren
  2. Den Gründungsakt und den Beschluss des Alleingesellschafters entwerfen sowie Zustimmung und Unterschriftsprobe des Geschäftsführers beglaubigen lassen
  3. Ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnen, das Mindeststammkapital von 1 EUR einzahlen und die Bankbescheinigung einholen
  4. Das Antragsformular A4 beim Handelsregister (Registeragentur) einreichen, für die niedrigere Gebühr elektronisch
  5. Die Eintragung und die einheitliche Identifikationsnummer (UIC) erhalten, dann das Einzahlungskonto in ein Geschäftskonto umwandeln
  6. Zur Umsatzsteuer registrieren, sobald der steuerpflichtige Umsatz binnen 12 Monaten 51.130 EUR übersteigt, oder freiwillig
Was schiefgehen kann
  • Euro-Umstellung (1. Januar 2026): Stammkapital und Prüfungsschwellen wurden vom Lew zum Kurs 1,95583 BGN/EUR umgerechnet; jede Gesellschaft muss ihren Gründungsakt in Euro neu fassen und bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.
  • Das Banking ist der praktische Engpass — bulgarische Banken wenden bei nichtansässigen Eigentümern strenge KYC-Prüfungen an, und die Kontoeröffnung kann einen persönlichen Besuch erfordern und länger dauern als die Eintragung selbst.
  • Dünne Substanz zieht Prüfungen an: Der Satz von 10% weckt im Heimatstaat des Eigentümers Hinzurechnungsbesteuerung und Streit über den Ort der Geschäftsleitung, deshalb zählen ein echtes Büro und eine echte Leitung vor Ort.
  • Die genannten 10% sind für einen privaten Eigentümer nicht die effektive Belastung — die Gewinnentnahme kostet zusätzlich 5% Quellensteuer auf Dividenden; prüfen Sie die Abkommensentlastung und die Besteuerung der Ausschüttung im Heimatland.

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