Europa · Firmengründung

Firmengründung in Zypern

Eine EU-Holding-, IP- oder Handelsgesellschaft mit breitem Abkommenszugang, passend für Gesellschafter mit Non-Dom-Status.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Private company limited by shares (Ltd) — die auf Anteile beschränkte Privatgesellschaft nach dem zyprischen Companies Law, Cap. 113
Körperschaftsteuer
15% auf das Welteinkommen (zum 1. Januar 2026 von 12,5% angehoben, um den OECD-Mindestsatz nach Säule Zwei zu erfüllen); die IP-Box führt zu effektiv 2,5% auf qualifizierende Erträge, und nicht domizilierte Gesellschafter beziehen Dividenden ohne die 5% Verteidigungsabgabe. Stand 2026.
Gründungsdauer
~1–2 Wochen (Namensfreigabe 1–2 Tage; danach ~5–7 Arbeitstage beim Registrar)
Mindestkapital
Kein vorgeschriebenes Minimum (1 EUR nominal; üblicherweise werden 1.000 EUR ausgegeben)
Ansässiger Geschäftsführer
Rechtlich nicht erforderlich, doch für die steuerliche Ansässigkeit nach Geschäftsleitung und Kontrolle sowie für den Abkommenszugang braucht es eine Mehrheit auf Zypern ansässiger Organmitglieder
Prüfung
Für jede Gesellschaft zwingend; ab dem 6. Februar 2026 dürfen die kleinsten (Umsatz unter 300.000 EUR und Bruttovermögen unter 500.000 EUR über zwei Jahre) statt einer vollen Prüfung eine leichtere Review nach ISRE 2400 einreichen
Gründung aus der Ferne
Ja, vollständig aus der Ferne — ein zugelassener zypriotischer Rechtsanwalt gründet auf Grundlage einer Vollmacht
Staatliche Gebühr
165 EUR (Eintragungsgebühr des Registrar of Companies, Formulare HE1/2/3; keine Kapitalabgabe). Stand 2026.
Am besten für
Eine EU-Holding-, IP- oder Handelsgesellschaft mit breitem Abkommenszugang, passend für Gesellschafter mit Non-Dom-Status.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen beim Registrar of Companies reservieren (Freigabe in 1–2 Tagen)
  2. Ein zugelassener zypriotischer Rechtsanwalt entwirft Gesellschaftsvertrag und Satzung sowie die Formulare HE1/HE2/HE3, die aus der Ferne per Vollmacht unterzeichnet werden
  3. Den Gründungsantrag einreichen; die Gründungsbescheinigung und die gesetzlichen Bescheinigungen ergehen in rund 5–7 Arbeitstagen
  4. Sich beim Finanzamt für eine Steueridentifikationsnummer registrieren und, sofern der Umsatz es erfordert, zur Umsatzsteuer (19%)
  5. Ein Firmen- oder EMI-Konto eröffnen — der langsamste Schritt, mit umfangreichem KYC
Was schiefgehen kann
  • Substanz ist der wunde Punkt: Um den Satz von 15% und Abkommensvorteile zu beanspruchen, muss die Gesellschaft echte Leitung und Kontrolle in Zypern nachweisen — eine ansässige Mehrheit im Board, ein Büro vor Ort und tatsächliche Entscheidungsfindung, kein Briefkasten.
  • Das Banking ist der praktische Engpass: Zyprische Banken prüfen sehr streng und lehnen von Nichtansässigen gehaltene Mantelgesellschaften häufig ab, was Gründer zu E-Geld-Instituten drängt und Wochen kostet.
  • Eine jährliche Prüfungsleistung ist faktisch unvermeidbar — selbst die neue Erleichterung für kleine Gesellschaften ersetzt sie nur durch eine prüferische Durchsicht, keine vollständige Befreiung.
  • Der Non-Dom-Schutz vor der Sonderverteidigungsabgabe läuft 17 Jahre (verlängerbar um zwei Fünfjahresabschnitte zu je 250.000 EUR); große Konzerne trifft eine Pillar-Two-Ergänzungssteuer, und die Hinzurechnungsregeln im Heimatland des Gründers können den niedrigen Satz zurückholen.

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