Europa · Firmengründung

Firmengründung in Finnland

Passend für Gründer, die eine angesehene, kostengünstige Holding- oder Betriebsgesellschaft in EU und Eurozone ohne Kapitalerfordernis wollen, sofern sie die Regel zum im EWR ansässigen Geschäftsführer erfüllen oder dafür einen Vertreter einsetzen können.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö / Oy)
Körperschaftsteuer
20% einheitliche Körperschaftsteuer auf Gewinne (2026). Eine Senkung auf 18% ist gesetzlich beschlossen und tritt 2027 in Kraft.
Gründungsdauer
~1–3 Werktage, sobald eine vollständige Online-Einreichung mit korrekten Unterlagen vorliegt; länger, wenn eine PRH-Ausnahme oder Identitätsprüfungen ausländischer Gründer nötig sind.
Mindestkapital
Keines. Finnland hat das frühere Minimum von 2.500 EUR 2019 abgeschafft; eine Oy kann mit null Stammkapital gegründet werden (die PRH verbucht es mit 0 EUR).
Ansässiger Geschäftsführer
Kein lokaler Geschäftsführer, aber eine EWR-Ansässigkeit gilt: Mindestens ein Vorstandsmitglied muss im EWR wohnen (und der Geschäftsführer, sofern bestellt, ebenfalls). Wohnt kein Vorstandsmitglied im EWR, ist eine Ausnahme der PRH einzuholen. Gründer und Gesellschafter können beliebige Staatsangehörigkeit und Ansässigkeit haben.
Prüfung
Eine Abschlussprüfung entfällt, wenn die Gesellschaft in beiden letzten Geschäftsjahren höchstens eine dieser Schwellen überschreitet: Bilanzsumme 100.000 EUR; Umsatz 200.000 EUR; durchschnittlich 3 Beschäftigte. Neu gegründete Gesellschaften sind im ersten Jahr typischerweise befreit.
Gründung aus der Ferne
Ja, praktisch. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über ytj.fi (Papierformulare wurden zum 1. Januar 2026 abgeschafft); das Verfahren läuft auf Finnisch oder Schwedisch. Eine beurkundete Gründungsurkunde ist nicht nötig, doch jeder Gründer, jedes Vorstandsmitglied und jeder wirtschaftlich Berechtigte braucht einen überprüfbaren Ausweis, und zum elektronischen Unterzeichnen ist eine finnische E-Identifikation erforderlich. Ausländische Gründer ohne finnische Personenkennung oder eID handeln meist über einen Bevollmächtigten oder besorgen sich zuerst eine finnische Kennnummer — das ist die wesentliche praktische Hürde.
Staatliche Gebühr
300 EUR für das Online-Paket mit geführter Einrichtung (ab 1. Januar 2026); 400 EUR für eine einfache Online-Gründungsanzeige. Eine Papiereinreichung gibt es nicht mehr.
Am besten für
Passend für Gründer, die eine angesehene, kostengünstige Holding- oder Betriebsgesellschaft in EU und Eurozone ohne Kapitalerfordernis wollen, sofern sie die Regel zum im EWR ansässigen Geschäftsführer erfüllen oder dafür einen Vertreter einsetzen können.

Der Ablauf

  1. Einen Gesellschaftsnamen reservieren und Gründungsurkunde, Satzung und Angaben zur Anteilszeichnung vorbereiten; mindestens ein im EWR ansässiges Vorstandsmitglied sicherstellen oder eine PRH-Ausnahme einplanen.
  2. Eine finnische E-Identifikation besorgen (oder einen Bevollmächtigten bestellen), damit Gründer und Vorstandsmitglieder die Einreichung elektronisch unterzeichnen können.
  3. Die Gründungsanzeige online auf ytj.fi bei der PRH und der Steuerverwaltung einreichen und die Bearbeitungsgebühr von 300 beziehungsweise 400 EUR zahlen; damit werden zugleich der Handelsregistereintrag und die Unternehmenskennung beantragt sowie die Registrierung für Umsatzsteuer, Vorauszahlung und Arbeitgeberregister ermöglicht.
  4. Die Unternehmenskennung und den Handelsregistereintrag erhalten, danach ein finnisches Geschäftskonto eröffnen und das gezeichnete Stammkapital einzahlen.
Was schiefgehen kann
  • Das Erfordernis eines im EWR ansässigen Geschäftsführers ist für Gründer außerhalb der EU die eigentliche Hürde: Ohne EWR-ansässiges Vorstandsmitglied brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung der PRH, die Zeit kostet und nicht garantiert ist.
  • Für nichtansässige Eigentümer ist die Eröffnung eines finnischen Geschäftskontos oft der schwierigste und langsamste Schritt; Banken prüfen streng und lehnen rein aus der Ferne gestellte Anträge womöglich ab.
  • Ausländische Gründer ohne finnische Personenkennziffer beziehungsweise elektronische ID können die Online-Einreichung nicht selbst signieren und benötigen typischerweise eine Kennnummer oder einen bevollmächtigten Vertreter vor Ort, obwohl das Verfahren nominell «aus der Ferne» möglich ist.

Gründen Sie eine Firma in Finnland?

Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.