Offshore · Firmengründung

Firmengründung in Marshallinseln

Holding-, Schiffseigentums- und Vermögenshaltestrukturen, deren Eigentümer ein steuerfreies Vehikel mit geringer Offenlegung wollen. Sie müssen erhebliche Reibungen beim Offshore-Banking und die Prüfungen ertragen können, die der Ruf als Steueroase mit sich bringt.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Non-Resident Domestic Corporation (die IBC der Marshallinseln nach dem Business Corporations Act 1990); die LLC nach dem Limited Liability Company Act 1996 ist die übliche Alternative
Körperschaftsteuer
0% auf Einkünfte, die nicht aus den Marshallinseln stammen, für nicht ansässige inländische Einheiten (gesetzliche Befreiung im Business Corporations Act 1990); die Einheit darf innerhalb der Marshallinseln kein Geschäft betreiben. Für solche Einheiten fallen weder Kapitalertrag- noch Quellensteuer oder Stempelabgaben an. Stand 2026.
Gründungsdauer
~1–2 Werktage für eine Kapitalgesellschaft; LLCs und Personengesellschaften dauern ~3–5 Tage, weil der Gesellschaftsvertrag erstellt werden muss
Mindestkapital
Keines erforderlich. Üblich sind 500 Aktien ohne Nennwert (oder bis zu 50.000 USD Nennwert), um in der niedrigsten Gebührenstufe zu bleiben; mindestens eine Aktie muss ausgegeben werden.
Ansässiger Geschäftsführer
Kein ansässiger Direktor erforderlich. Mindestens ein Direktor; Direktoren und Gesellschafter dürfen natürliche oder juristische Personen beliebiger Staatsangehörigkeit oder Ansässigkeit sein.
Prüfung
Keine Abschlussprüfung. Beim Register werden keine Abschlüsse eingereicht; zu führen sind lediglich interne Buchführungsunterlagen sowie die Register der Direktoren und Gesellschafter.
Gründung aus der Ferne
Ja, vollständig aus der Ferne. Die Gründung läuft ausschließlich über einen vom IRI bestellten Registered Agent; eine Beurkundung der Gründungsunterlagen ist nicht nötig, doch der Agent muss KYC und Sorgfaltsprüfung zur wirtschaftlichen Berechtigung durchführen (Reisepass, Adressnachweis, Mittelherkunft).
Staatliche Gebühr
500 USD Einreichungsgebühr im ersten Jahr an den RMI Registrar of Corporations, danach rund 450 USD jährliche Aufrechterhaltung; die Gründung ist nur über bestellte Registered Agents möglich, deren gebündeltes Erstjahrespaket (Agent und Sitz) typischerweise ab rund 650 USD liegt. Stand 2026.
Am besten für
Holding-, Schiffseigentums- und Vermögenshaltestrukturen, deren Eigentümer ein steuerfreies Vehikel mit geringer Offenlegung wollen. Sie müssen erhebliche Reibungen beim Offshore-Banking und die Prüfungen ertragen können, die der Ruf als Steueroase mit sich bringt.

Der Ablauf

  1. Einen vom IRI bestellten Registered Agent mandatieren und KYC sowie die Sorgfaltsprüfung zur wirtschaftlichen Berechtigung abschließen (Reisepass, Adressnachweis, Mittelherkunft)
  2. Den Gesellschaftsnamen reservieren und die Articles of Incorporation beim RMI Registrar of Corporations einreichen
  3. Geschäftsleiter bestellen, mindestens einen Anteil ausgeben, die Satzung beschließen und die internen Register anlegen
  4. Die staatliche Einreichungsgebühr zahlen und die Gründungsbescheinigung erhalten (typischerweise binnen 1–2 Werktagen)
Was schiefgehen kann
  • Der Status von 0% setzt voraus, dass in den Marshallinseln kein Geschäft betrieben wird; jeder nichtansässige inländische Rechtsträger muss dennoch jährlich einen Substanzbericht einreichen, und Rechtsträger mit «einschlägigen Tätigkeiten» (etwa Finanzierung und Leasing, geistiges Eigentum, Schifffahrt, Holding) müssen möglicherweise Substanz in den Marshallinseln nachweisen oder die Steueransässigkeit anderswo belegen.
  • Das Banking ist der eigentliche Engpass: Viele Banken lehnen Gesellschaften der Marshallinseln ab oder prüfen sie besonders streng, und die Eröffnung eines Geschäftskontos dauert regelmäßig weit länger als die Gründung selbst.
  • Reputations- und Listungsrisiko: Die Marshallinseln standen von Februar 2023 bis zur Streichung am 10. Oktober 2025 auf der EU-Liste nicht kooperativer Jurisdiktionen (in der Aktualisierung vom Februar 2026 nicht gelistet); eine erneute Listung ist möglich, und viele Geschäftspartner behandeln sie weiterhin als Steueroase.
  • Die Eigentumsverhältnisse sind nicht öffentlich (Anteils- und Gesellschafterregister sind nicht einsehbar), doch der Registered Agent hält die Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung und muss sie den Behörden auf Anfrage offenlegen.

Gründen Sie eine Firma in Marshallinseln?

Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.