Amerika · Firmengründung
Firmengründung in Panama
Territoriale Besteuerung von Auslandseinkünften. Gut geeignet für Holdinggesellschaften und internationale Handelsstrukturen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Sociedad Anónima (S.A.); daneben steht die S.R.L. zur Verfügung
- Körperschaftsteuer
- 25% auf Gewinne aus panamaischer Quelle; 0% auf ausländische Erträge (Territorialprinzip)
- Gründungsdauer
- ~3–5 Werktage (Express in 1 Tag verfügbar)
- Mindestkapital
- Keines; übliches genehmigtes Kapital 10.000 USD
- Ansässiger Geschäftsführer
- Nicht erforderlich (drei Direktoren, beliebige Staatsangehörigkeit); zwingend ist ein Resident Agent — ein panamaischer Rechtsanwalt
- Prüfung
- Für Gesellschaften mit ausländischen Erträgen nicht erforderlich (weder Prüfung noch Einreichung von Abschlüssen)
- Gründung aus der Ferne
- Ja; per Vollmacht an den Resident Agent, mit apostillierten Unterlagen aus dem Heimatland
- Staatliche Gebühr
- Rund 250 USD Registergebühr für die Gründung zuzüglich 300 USD jährliche Konzessionssteuer (Stand 2026); die Kapitalregistersteuer skaliert mit dem genehmigten Kapital
- Am besten für
- Territoriale Besteuerung von Auslandseinkünften. Gut geeignet für Holdinggesellschaften und internationale Handelsstrukturen.
Der Ablauf
- Einen panamaischen Resident Agent (einen zugelassenen Rechtsanwalt) bestellen und den vorgesehenen Gesellschaftsnamen freigeben lassen
- Die Gründungsurkunde (pacto social) entwerfen und beurkunden lassen; Unterlagen zu wirtschaftlicher Berechtigung und KYC beibringen
- Die öffentliche Urkunde beim Öffentlichen Register eintragen lassen und die Kapitalregistersteuer sowie die Konzessionssteuer von 300 USD zahlen
- Der Resident Agent meldet den wirtschaftlich Berechtigten binnen 15 Werktagen im nicht öffentlichen Register (Gesetz 129 von 2020)
- Bei örtlicher Tätigkeit eine Steuernummer (RUC) beantragen und danach ein Bankkonto eröffnen (gesondertes, strenges KYC — mehrere Wochen einplanen)
Was schiefgehen kann
- Wirtschaftliche Substanz: Ab dem Steuerjahr 2027 (Gesetz 526 von 2026) können passive Auslandseinkünfte — Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne und Mieten — von Rechtsträgern in multinationalen Konzernen einer abgeltenden Steuer von 15% unterliegen, sofern die Substanz- und Meldetests nicht erfüllt sind.
- Befreit sind nur wirklich ausländische Einkünfte; Einkünfte von panamaischen Kunden oder aus dem Geschäft vor Ort werden mit 25% besteuert.
- Inhaberaktien müssen bei einem zugelassenen Verwahrer immobilisiert werden, und der ansässige Agent muss das private Register der wirtschaftlich Berechtigten führen.
- Das Banking ist der praktische Engpass: Die Kontoeröffnung bringt eine eigene, strenge Prüfung mit sich, und Panamas frühere Graulistung kann Korrespondenzbankbeziehungen erschweren — prüfen Sie den aktuellen Stand.
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