Amerika · Firmengründung

Firmengründung in Panama

Territoriale Besteuerung von Auslandseinkünften. Gut geeignet für Holdinggesellschaften und internationale Handelsstrukturen.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Sociedad Anónima (S.A.); daneben steht die S.R.L. zur Verfügung
Körperschaftsteuer
25% auf Gewinne aus panamaischer Quelle; 0% auf ausländische Erträge (Territorialprinzip)
Gründungsdauer
~3–5 Werktage (Express in 1 Tag verfügbar)
Mindestkapital
Keines; übliches genehmigtes Kapital 10.000 USD
Ansässiger Geschäftsführer
Nicht erforderlich (drei Direktoren, beliebige Staatsangehörigkeit); zwingend ist ein Resident Agent — ein panamaischer Rechtsanwalt
Prüfung
Für Gesellschaften mit ausländischen Erträgen nicht erforderlich (weder Prüfung noch Einreichung von Abschlüssen)
Gründung aus der Ferne
Ja; per Vollmacht an den Resident Agent, mit apostillierten Unterlagen aus dem Heimatland
Staatliche Gebühr
Rund 250 USD Registergebühr für die Gründung zuzüglich 300 USD jährliche Konzessionssteuer (Stand 2026); die Kapitalregistersteuer skaliert mit dem genehmigten Kapital
Am besten für
Territoriale Besteuerung von Auslandseinkünften. Gut geeignet für Holdinggesellschaften und internationale Handelsstrukturen.

Der Ablauf

  1. Einen panamaischen Resident Agent (einen zugelassenen Rechtsanwalt) bestellen und den vorgesehenen Gesellschaftsnamen freigeben lassen
  2. Die Gründungsurkunde (pacto social) entwerfen und beurkunden lassen; Unterlagen zu wirtschaftlicher Berechtigung und KYC beibringen
  3. Die öffentliche Urkunde beim Öffentlichen Register eintragen lassen und die Kapitalregistersteuer sowie die Konzessionssteuer von 300 USD zahlen
  4. Der Resident Agent meldet den wirtschaftlich Berechtigten binnen 15 Werktagen im nicht öffentlichen Register (Gesetz 129 von 2020)
  5. Bei örtlicher Tätigkeit eine Steuernummer (RUC) beantragen und danach ein Bankkonto eröffnen (gesondertes, strenges KYC — mehrere Wochen einplanen)
Was schiefgehen kann
  • Wirtschaftliche Substanz: Ab dem Steuerjahr 2027 (Gesetz 526 von 2026) können passive Auslandseinkünfte — Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne und Mieten — von Rechtsträgern in multinationalen Konzernen einer abgeltenden Steuer von 15% unterliegen, sofern die Substanz- und Meldetests nicht erfüllt sind.
  • Befreit sind nur wirklich ausländische Einkünfte; Einkünfte von panamaischen Kunden oder aus dem Geschäft vor Ort werden mit 25% besteuert.
  • Inhaberaktien müssen bei einem zugelassenen Verwahrer immobilisiert werden, und der ansässige Agent muss das private Register der wirtschaftlich Berechtigten führen.
  • Das Banking ist der praktische Engpass: Die Kontoeröffnung bringt eine eigene, strenge Prüfung mit sich, und Panamas frühere Graulistung kann Korrespondenzbankbeziehungen erschweren — prüfen Sie den aktuellen Stand.

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