Ostasien

Mongolei: Steuern im Überblick

Eine rohstoffgestützte Volkswirtschaft mit vergleichsweise leichter Steuerlast. Die Einkommensteuer erreicht höchstens 20 %, die Körperschaftsteuersätze steigen progressiv bis 25 %, die Mehrwertsteuer liegt bei 10 %, und eine Erbschaft- oder Vermögensteuer gibt es nicht.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
20 %
Körperschaftsteuer
25 %
Kapitalerträge
Der Verkauf unbeweglichen Vermögens wird mit 2 % des Bruttoerlöses besteuert. Der Verkauf sonstiger Vermögenswerte oder Rechte wird auf Bruttobasis besteuert, für Nichtansässige mit 20 %.
MwSt. / Mehrwertsteuer
10 %
Dividenden (QuSt.)
10 % für Ansässige, 20 % für Nichtansässige.
Zinsen (QuSt.)
10 % für Ansässige, 20 % für Nichtansässige.
Lizenzgebühren (QuSt.)
10 % für Ansässige, 20 % für Nichtansässige.
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
11,5 %
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
12,5–14,5 %, je nach Branche.
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Es gibt hier keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Grundsteuer
Die Steuer auf unbewegliches Vermögen beträgt 0,6–2 % des Objektwerts.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Mongolei?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Mongolei beträgt 20 %. Ansässige werden auf ihr weltweites Erwerbseinkommen progressiv mit 10 bis 20 % besteuert. Nichtansässige zahlen pauschal 20 % auf Einkünfte aus mongolischen Quellen.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Mongolei?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.

Besteuert Mongolei Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Der Verkauf unbeweglichen Vermögens wird mit 2 % des Bruttoerlöses besteuert. Der Verkauf sonstiger Vermögenswerte oder Rechte wird auf Bruttobasis besteuert, für Nichtansässige mit 20 %..