Ostasien
Mongolei: Steuern im Überblick
Eine rohstoffgestützte Volkswirtschaft mit vergleichsweise leichter Steuerlast. Die Einkommensteuer erreicht höchstens 20 %, die Körperschaftsteuersätze steigen progressiv bis 25 %, die Mehrwertsteuer liegt bei 10 %, und eine Erbschaft- oder Vermögensteuer gibt es nicht.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 20 %
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- Der Verkauf unbeweglichen Vermögens wird mit 2 % des Bruttoerlöses besteuert. Der Verkauf sonstiger Vermögenswerte oder Rechte wird auf Bruttobasis besteuert, für Nichtansässige mit 20 %.
- MwSt. / Mehrwertsteuer
- 10 %
- Dividenden (QuSt.)
- 10 % für Ansässige, 20 % für Nichtansässige.
- Zinsen (QuSt.)
- 10 % für Ansässige, 20 % für Nichtansässige.
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 10 % für Ansässige, 20 % für Nichtansässige.
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 11,5 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 12,5–14,5 %, je nach Branche.
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Es gibt hier keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
- Grundsteuer
- Die Steuer auf unbewegliches Vermögen beträgt 0,6–2 % des Objektwerts.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Mongolei?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Mongolei beträgt 20 %. Ansässige werden auf ihr weltweites Erwerbseinkommen progressiv mit 10 bis 20 % besteuert. Nichtansässige zahlen pauschal 20 % auf Einkünfte aus mongolischen Quellen.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Mongolei?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Besteuert Mongolei Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Der Verkauf unbeweglichen Vermögens wird mit 2 % des Bruttoerlöses besteuert. Der Verkauf sonstiger Vermögenswerte oder Rechte wird auf Bruttobasis besteuert, für Nichtansässige mit 20 %..