Ostasien
Nordkorea: Steuern im Überblick
Eine zentral geplante Wirtschaft ohne herkömmliches Steuersystem für die Staatsangehörigen; dieses wurde 1974 abgeschafft. Unternehmen mit ausländischer Beteiligung werden nach einem gesonderten Rechtsregime besteuert.
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Zuletzt geprüft Einige Zahlen sind Richtwerte
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- KeineAuf Staatsangehörige wird keine allgemeine Einkommensteuer erhoben. Die Besteuerung wurde 1974 förmlich abgeschafft und durch die staatliche Abschöpfung des Betriebsüberschusses ersetzt.
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- Bei Unternehmen mit ausländischer Beteiligung im Unternehmenseinkommen enthalten.
- MwSt. / Umsatzsteuer (Turnover Tax)
- Keine
- Dividenden (QuSt.)
- 10 %
- Zinsen (QuSt.)
- 10 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 10 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- Keine
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- Keine
- Vermögensteuer
- Keine.
- Erbschaft / Nachlass
- Keine.
- Grundsteuer
- Im herkömmlichen Sinne nicht anwendbar.
- Sonstiges
- Unternehmen mit ausländischer Beteiligung werden mit 25 % besteuert, in Sonderwirtschaftszonen wie Rason gelten ermäßigte Sätze. Die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats beschränken praktisch jede Investition.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
- Sonderregime
- Sonderwirtschaftszonen: ermäßigte Unternehmenssteuer für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, vorbehaltlich der UN-Sanktionen
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.