Ostasien
Japan: Steuern im Überblick
Eine Hochsteuerjurisdiktion. Der kombinierte Spitzensatz der Einkommensteuer liegt bei knapp 56 %, und das Land erhebt mit bis zu 55 % die höchste Erbschaftsteuer der Welt, die auch das weltweite Nachlassvermögen langfristig ansässiger Ausländer erfasst.
Wege nach Japan
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Japanische Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht für ausländische Ansässige
Steuerregime
Business-Manager-Visum
Unternehmen & Gründer
Highly Skilled Professional Visa (Punktesystem)
Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
J-Skip (besonders hoch qualifizierte Fachkraft)
Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
J-Find
Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 45 % nationaler Satz (rund 55,9 % zusammen mit der kommunalen Einwohnersteuer von 10 %).
- Körperschaftsteuer
- Effektiv rund 29,7 % (nationaler Satz von 23,2 % zuzüglich lokaler Steuern).
- Kapitalerträge
- Pauschal 20,315 % auf börsennotierte Wertpapiere (15,315 % national zuzüglich 5 % lokal).
- MwSt. / Verbrauchsteuer (消費税)
- 10 %
- Dividenden (QuSt.)
- 20,42 % für Nichtansässige, bzw. 15,315 % auf börsennotierte Aktien.
- Zinsen (QuSt.)
- 15,315 %, bei bestimmten Zahlungen an Nichtansässige 20,42 %.
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 20,42 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- Rund 15 % (Rente 9,15 %, Krankenversicherung rund 5 %, zuzüglich Pflegeversicherung).
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- ~15 %+ (Rente 9,15 % + Kranken- + Arbeitsversicherung)
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- 10–55 % progressiv, der weltweit höchste Spitzensatz. Für langfristig Ansässige und Inhaber eines Visums der Tabelle 2 wirkt sie als weltweite Nachlasssteuer.
- Grundsteuer
- Anlagevermögensteuer von 1,4 % des Steuerwerts, zuzüglich einer Stadtplanungssteuer.
- Sonstiges
- Ein Wiederaufbauzuschlag von 2,1 % auf die Einkommensteuer sowie eine kommunale Einwohnersteuer von 10 %.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
- Sonderregime
- Status als nicht dauerhaft Ansässiger. Einkünfte aus ausländischen Quellen sind in den ersten 5 von 10 Jahren steuerfrei, sofern sie nicht ins Land überwiesen werden.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Japan?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Japan beträgt 45 % nationaler Satz (rund 55,9 % zusammen mit der kommunalen Einwohnersteuer von 10 %).. Die nationale Steuer ist progressiv und verläuft von 5–45 %, die Spitzenstufe greift oberhalb von 40 Mio. JPY. Hinzu kommen eine pauschale kommunale Einwohnersteuer von 10 % sowie ein Wiederaufbauzuschlag von 2,1 % auf die nationale Steuer.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Japan?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt Effektiv rund 29,7 % (nationaler Satz von 23,2 % zuzüglich lokaler Steuern)..
Besteuert Japan Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Pauschal 20,315 % auf börsennotierte Wertpapiere (15,315 % national zuzüglich 5 % lokal)..