Ostasien
Südkorea: Steuern im Überblick
Ansässige zahlen progressive Einkommensteuer bis 45 % (49,5 % mit kommunalem Zuschlag), einen kürzlich angehobenen Körperschaftsteuer-Spitzensatz von 25 % und Erbschaftsteuer von bis zu 50 % — einer der höchsten Sätze weltweit.
Wege nach Südkorea
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 45 % national (49,5 % mit dem kommunalen Zuschlag von 10 %)Progressive nationale Steuer von 6–45 %, die Spitzenstufe greift oberhalb von 1 Mrd. KRW, zuzüglich eines kommunalen Einkommensteuerzuschlags von 10 % auf den nationalen Betrag.
- Körperschaftsteuer
- 25 % Spitzensatz (27,5 % mit dem kommunalen Zuschlag von 10 %)
- Kapitalerträge
- Für Kleinanleger mit börsennotierten Aktien steuerfrei. Großaktionäre und Immobiliengewinne werden mit 22–27,5 % besteuert.
- MwSt. / Mehrwertsteuer (부가가치세)
- 10 %
- Dividenden (QuSt.)
- 22 % (20 % + 2 % kommunaler Zuschlag) für Nichtansässige und 15,4 % für Ansässige.
- Zinsen (QuSt.)
- 22 % für Nichtansässige und 15,4 % für Ansässige.
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 22 % (20 % + 2 % kommunaler Zuschlag)
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- ~9,4 % (Rente 4,5 % + Kranken- + Arbeitslosen- + Pflegeversicherung)
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- ~11 %+ (Rente 4,5 % + Kranken- + Arbeitslosen- + Unfallversicherung)
- Vermögensteuer
- Keine, es gibt jedoch eine umfassende Immobilienbesitzsteuer auf hochwertige Objekte.
- Erbschaft / Nachlass
- 10–50 % progressiv, die Schenkungsteuer gilt mit denselben Sätzen.
- Grundsteuer
- Grundsteuer von 0,1–0,4 %, zuzüglich einer umfassenden Immobiliensteuer auf hochwertigen Besitz.
- Sonstiges
- Die kommunale Einkommensteuer erhebt einen Zuschlag von 10 % auf die nationale Einkommensteuer.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Ausländische Ansässige, die innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre höchstens 5 Jahre einen Wohnsitz in Korea hatten, werden auf ausländische Einkünfte nur besteuert, wenn diese in Korea gezahlt oder nach Korea überwiesen werden. Ausländische Arbeitnehmer können für bis zu 20 Jahre einen pauschalen Satz von 19 % zuzüglich kommunalem Zuschlag auf ihr Arbeitseinkommen wählen.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.