Südostasien
Thailand: Steuern im Überblick
Ansässige, also alle, die sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten, werden auf thailändische Einkünfte sowie auf nach Thailand überwiesene Auslandseinkünfte besteuert. Eine Regelung von 2024 hat die frühere Befreiung, die am Jahr des Einkommenszuflusses hing, beendet.
Wege nach Thailand
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Besteuerung überwiesener ausländischer Einkünfte (Por. 161/2566 und Por. 162/2566)
Steuerregime
Long-Term-Resident-Visum — vermögender Weltbürger
Aufenthalt durch Investition
Long-Term Resident Visa — Wealthy Pensioner, Work-from-Thailand und Highly-Skilled Professional
Passives Einkommen
Thailand Privilege Card (früher Thailand Elite)
Ruhestand
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 35 %Progressiv, mit einem Spitzensatz von 35 % ab THB 5 Mio. Seit dem 1. Januar 2024 sind überwiesene Auslandseinkünfte unabhängig vom Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtig. Ein Gesetzentwurf von 2025 würde Überweisungen befreien, die innerhalb von zwei Steuerjahren erfolgen.
- Körperschaftsteuer
- 20 %
- Kapitalerträge
- Besteuerung als gewöhnliches Einkommen, mit 0–35 %. Gewinne aus an der SET notierten Aktien sind steuerfrei.
- USt.
- 7 %
- Dividenden (QuSt.)
- 10 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 5 %, begrenzt auf THB 750 pro Monat.
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 5 %, begrenzt auf THB 750 pro Monat.
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- 5–10 % auf einen ererbten Nachlasswert über THB 100 Mio. Ehegatten sind befreit.
- Grundsteuer
- Grund- und Gebäudesteuer von 0,01–0,7 %, jährlich erhoben.
- Sonstiges
- Specific Business Tax auf bestimmte Transaktionen, zuzüglich Stempelsteuer.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Ein auf Überweisungen abstellendes System für ausländische Einkünfte, seit dem 1. Januar 2024 spürbar verschärft. Siehe den eigenen Eintrag dazu. Inhaber eines LTR-Visums in drei der vier Kategorien sind nach dem Königlichen Dekret Nr. 743 von der Steuer auf überwiesene ausländische Einkünfte befreit.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.