Thailand · Steuerregime

Besteuerung überwiesener ausländischer Einkünfte (Por. 161/2566 und Por. 162/2566)

Offen Zuletzt geprüft Juli 2026

IN KRAFT und inhaltlich unverändert seit dem 1. Januar 2024. Die vielfach berichtete zweijährige Befreiung für Überweisungen wurde nicht erlassen. Sie wurde im Lauf des Jahres 2025 entworfen, nie vom Kabinett gebilligt, nie vom Staatsrat geprüft und nie im Königlichen Anzeiger veröffentlicht. Berichte, wonach Thailand die Regel gelockert habe, sind mit Stand Juli 2026 falsch.

Bis Ende 2023 blieben ausländische Einkünfte, die in einem späteren Kalenderjahr als dem Jahr ihrer Erzielung nach Thailand überwiesen wurden, unbesteuert. Deshalb hielt sich eine ganze Generation von Auswanderern an die Disziplin der Januar-Überweisung. Die Verwaltungsanweisung Por. 161/2566 beendete das zum 1. Januar 2024. Überwiesene ausländische Einkünfte werden nun im Jahr der Überweisung besteuert, unabhängig davon, wann sie erzielt wurden. Por. 162/2566 nahm anschließend Einkünfte aus, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden. Diese bleiben bei der Überweisung dauerhaft unbesteuert. Dieser Bestand aus der Zeit vor 2024 ist der wertvollste Planungsposten, den ein langjährig in Thailand Ansässiger besitzt, und er ist endlich.

Qualifizierende Wege

Auslöser der Steueransässigkeit

180 Tage oder mehr körperliche Anwesenheit in Thailand in einem Kalenderjahr machen Sie zum thailändischen Steueransässigen. Es gibt keine Betragsgrenze. Allein die Anwesenheit ist der Auslöser.

Die Fakten

Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
Bis zu 35 % der überwiesenen ausländischen Einkünfte, abzüglich einer nach einem anwendbaren Abkommen verfügbaren Anrechnung ausländischer Steuern.
Art des Wegs
Steuerregime, kein Visum
Physische Anwesenheit
Ab 180 Tagen in einem Kalenderjahr entsteht die thailändische Steueransässigkeit.
Daueraufenthalt
Nicht zutreffend
Staatsbürgerschaft
Nicht zutreffend
Sprachtest
Nicht zutreffend
Doppelte Staatsbürgerschaft
Erlaubt
Anforderungen
Verbringen Sie 180 Tage oder mehr in Thailand in einem Kalenderjahr, werden Sie steueransässig.Steueransässige werden auf ausländische Einkünfte in dem Jahr besteuert, in dem sie nach Thailand überwiesen werden, sofern sie in dem Jahr steueransässig waren, in dem die Einkünfte entstanden sind.Vor dem 1. Januar 2024 erzielte Einkünfte sind bei der Überweisung nach Por. 162/2566 dauerhaft befreit.Das Königliche Dekret Nr. 743 befreit qualifizierte Inhaber eines LTR-Visums von der Steuer auf überwiesene ausländische Einkünfte.
Was schiefgehen kann
  • Die zweijährige Befreiung ist kein geltendes Recht. Sie wurde 2025 entworfen und sollte ab der Abgabesaison von Januar bis März 2026 gelten, doch die Auflösung des Repräsentantenhauses vor der Parlamentswahl im Februar 2026 legte alle offenen Gesetzgebungsvorhaben still. Im Königlichen Anzeiger wurde nichts veröffentlicht. Jeder Berater, der Ihnen sagt, innerhalb von zwei Jahren überwiesene Einkünfte seien nun befreit, irrt.
  • Weil die Änderung so breit als unmittelbar bevorstehend gemeldet wurde, haben einige Familien Mittel in der Annahme überwiesen, sie sei bereits beschlossen. Diese Überweisungen sind steuerpflichtig. Das ist ein teurer Fehler, und er passiert weiterhin.
  • Por. 162/2566 schützt Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, nicht aber Konten, die vorher eröffnet wurden. Sie müssen nachweisen können, wann die Einkünfte entstanden sind. Ein vermischtes Konto zerstört die Ausnahme. Trennen Sie Kapital aus der Zeit vor 2024 jetzt auf ein eigenes Konto, falls noch nicht geschehen.
  • Die Regel greift bei der Überweisung, nicht beim Erzielen. In Thailand von Kapital aus der Zeit vor 2024 zu leben oder von Kapital statt von Einkünften, ist die übliche Antwort. Das erfordert aber Unterlagen, die Sie womöglich nicht aufbewahrt haben.
  • Die Mechanik der Anrechnung ausländischer Steuern nach Thailands Abkommen ist in der Praxis unklar, und die Hinweise der Steuerbehörde sind dünn. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Vermeidung der Doppelbesteuerung reibungslos verläuft.
  • Dies wurde einmal per Verwaltungsanweisung geändert und nicht per Gesetz, was bedeutet, dass es auf demselben Weg erneut geändert werden kann. Eine Verwaltungsanweisung ist kein Gesetz und bietet keinen Bestandsschutz.
  • Inhaber eines LTR-Visums in den Kategorien Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand Professional sind davon nach dem Königlichen Dekret Nr. 743 vollständig befreit. Für eine vermögende Familie ist das keine Fußnote. Es ist der eigentliche Grund, ein LTR zu halten.
Quellen (1)

Weg zu Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt. Nicht zutreffend

Staatsbürgerschaft. Nicht zutreffend

Sprachtest. Nicht zutreffend

Doppelte Staatsbürgerschaft. Erlaubt

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zur Staatsbürgerschaft über das Besteuerung überwiesener ausländischer Einkünfte (Por. 161/2566 und Por. 162/2566)?

Nicht zutreffend. Es gilt eine Sprachanforderung: nicht zutreffend.

Wie viel Zeit muss ich in Thailand verbringen?

Ab 180 Tagen in einem Kalenderjahr entsteht die thailändische Steueransässigkeit.

Bevor Sie hierfür Kapital binden

Nennen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Steuerlast und wo Ihre Familie in zehn Jahren sein möchte. Wenn dieser Weg für Sie falsch ist, sagen wir es.

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