Chile · Steuerregime
Dreijährige Befreiung ausländischer Einkünfte nach Artikel 3 LIR
Bestätigt in Kraft. SII-FAQ ID 001.140.1219.015, aktualisiert am 8. April 2026. Die Ley 21.713 hat Art. 3 LIR nicht berührt.
Drei Jahre Befreiung für ausländische Einkünfte sind nach regionalen Maßstäben wenig, Uruguay bietet elf. Sie greift jedoch automatisch, verlangt keine Investition und lässt sich im Ermessen der Behörden ohne gesetzliche Obergrenze verlängern. Es ist das am wenigsten bekannte Planungsinstrument im Cono Sur, und es passt zum besten Pass der Region.
Qualifizierende Wege
drei Jahre Besteuerung ausschließlich der Einkünfte aus chilenischer Quelle, gerechnet ab der Einreise nach Chile, verlängerbar durch den Director Regional des SII in dem, was das Gesetz qualifizierte Fälle nennt, ohne gesetzliche Obergrenze
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Keine Kosten, ein Verlängerungsantrag erfordert allerdings eine begründete Eingabe beim SII
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Die Befreiung läuft ab der Einreise, die Frist verstreicht also unabhängig davon, ob Sie anwesend sind.
- Familie
- Natürliche Person. Jeder Ehepartner hat seine eigenen drei Jahre
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend
- Sprachtest
- Nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Als Ausländer in Chile steuerlich ansässig werdenKeine vorherige steuerliche Ansässigkeit in ChileEin begründeter Antrag beim SII, wenn Sie eine Verlängerung über drei Jahre hinaus wünschen
- Drei Jahre sind kurz, und die Frist beginnt mit der Einreise, nicht mit der Wahl des Regimes. Die Umstrukturierung muss vom ersten Tag an geplant werden.
- Die Verlängerung liegt im Ermessen, wird nur in dem gewährt, was das Gesetz qualifizierte Fälle nennt, und hängt vom Director Regional des SII ab. Sie ist kein Anspruch und sollte im Basisszenario nicht unterstellt werden.
- Sie steht nur Ausländern offen. Zurückkehrende Chilenen qualifizieren nicht (Oficio 2123/2018).
- Nach Ablauf fallen Sie in die Welteinkommensbesteuerung mit Sätzen bis zu 40 %, dazu kommen die CFC-Regeln nach Art. 41 G, die die Ley 21.713 zum 1. Januar 2025 verschärft hat. Die Abbruchkante ist steil. Modellieren Sie Ihren Ausstieg, bevor Sie sich auf den Einstieg festlegen.
- Chile hat weder eine Vermögensteuer noch eine Wegzugsteuer. Beide waren Teil der Boric-Reform, die am 8. März 2023 abgelehnt wurde, doch manche Sekundärquellen stellen sie weiterhin so dar, als seien sie erlassen worden. Ignorieren Sie diese Quellen.
- Chile nimmt am CRS teil, die Vereinigten Staaten nicht, sie verwenden stattdessen FATCA. Halten Sie US-Konten, verlaufen die Informationsflüsse anders, und Sie sollten nicht unterstellen, dass beide Systeme spiegelbildlich funktionieren.