Brasilien · Steuerregime
Das brasilianische Welteinkommensregime
Neu geformt durch Lei 14.754/2023, die Auslandsvermögen, CFC und Trusts erfasst, und durch Lei 15.270/2025, die ab 2026 die Mindeststeuer IRPFM einführt. Das ist ein Verschärfungszyklus. Wir führen ihn hier auf, weil er bei jedem Umzug nach Brasilien der entscheidende Faktor ist.
Brasilien hat kein Non-Dom-Regime, keine Steuerferien und keine territoriale Ausnahme. Es ist das einzige große Umzugsziel in Lateinamerika, das ankommende Ansässige vom ersten Tag an auf das Welteinkommen besteuert, ohne Übergangserleichterung. Seit 2024 blickt es zudem durch die ausländischen Strukturen hindurch, mit denen die meisten UHNW-Familien ankommen. Der Pass ist günstig. Der Aufenthalt gehört zu den teuersten der Region.
Qualifizierende Wege
Sie entsteht sofort bei der Einreise mit einem Daueraufenthaltsvisum. Mit einem befristeten Visum entsteht sie nach 183 Tagen in 12 Monaten.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Das ist kein Programm mit einer Gebühr. Die Kosten sind die Steuer.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- 183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten für Inhaber eines befristeten Visums. Sofort für Inhaber eines Daueraufenthaltsvisums.
- Familie
- Einzelperson
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- eine Erklärung des endgültigen Zuzugs sowie die jährliche DIRPF-Erklärungdie jährliche Meldung von Auslandsvermögen und die Meldung an die Banco Central, sobald Sie die CBE-Schwellen überschreitendie Umstrukturierung ausländischer Beteiligungen vor der Ankunft, um die CFC-Belastung von 15 % zu vermeiden
- Die Steueransässigkeit entsteht sofort bei der Ankunft mit einem Daueraufenthaltsvisum. Es gibt kein Polster von 183 Tagen und keine Erleichterung im Ankunftsjahr. Die Umstrukturierung muss abgeschlossen sein, bevor Sie landen.
- Lei 14.754/2023 erhebt jährlich 15 % auf die Gewinne beherrschter ausländischer Einheiten zum 31. Dezember, ob ausgeschüttet oder nicht, bei jedem, der mehr als 50 % hält. Sie gilt gleichermaßen für Kapitalgesellschaften, LLCs, Personengesellschaften und ausländische Trusts.
- Ausländische Trusts sind unter diesem Regime transparent. Die Vermögenswerte gelten zu Lebzeiten als solche des Errichters, mit steuerlicher Übertragung bei Unwiderruflichkeit, Tod oder Ausschüttung, je nachdem, was zuerst eintritt. Klassische Asset-Protection-Trusts funktionieren hier nicht.
- Ab 2026 beginnt die Mindeststeuer IRPFM bei 0 % und steigt geradlinig auf 10 % für Jahreseinkommen zwischen BRL 600.000 und BRL 1,2 Millionen. Oberhalb von BRL 1,2 Millionen bleibt der Satz bei 10 %.
- Die Amnestie zur Legalisierung von Auslandsvermögen ist geschlossen. Für historisch nicht erklärte Vermögenswerte bleibt kein Weg mit verringerten Strafen.
- Die Erbschaftsteuer ITCMD wird durch die Reform von 2023 progressiv. Gehen Sie nicht davon aus, dass die alte Obergrenze von 8 % noch gilt.
- Ein Einkommensteuerabkommen zwischen den USA und Brasilien gibt es nicht. Das lässt US-Personen mit einer Überschneidung zurück, für die es kaum Entlastung gibt.