Albanien · Steuerregime
Nullsatz-Regime für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kleinunternehmen (Gesetz Nr. 29/2023 in der teilweise aufgehobenen Fassung)
Das Gesetz Nr. 29/2023 trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es setzte für Selbstständige und freie Berufe Sätze von 15 %/23 % fest und schob dieselbe Pflicht für andere Kleinunternehmen auf 2029 auf. Am 27. Juni 2024 hob das Verfassungsgericht einstimmig Artikel 69 des Gesetzes 29/2023 und Artikel 4 der VKM 753/2023 auf, weil sie Rechtssicherheit, berechtigtes Vertrauen, Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit verletzten. Für Freiberufler gilt seither wieder 0 % bis ALL 14 Mio. bis zum 31. Dezember 2029, und rund ALL 501 Mio. an vorausgezahlten Raten wurden an etwa 6.450 Steuerpflichtige erstattet. Das war eine gezielte gerichtliche Aufhebung des diskriminierenden Elements. Es war weder ein Aufschub noch eine vollständige Kehrtwende.
Ein Satz von 0 % auf rund EUR 135.000 an Unternehmenseinkünften, geschützt durch ein Verfassungsgericht statt durch behördliches Wohlwollen, ist die am besten verteidigbare Niedrigsteuerposition auf dem Balkan. Die Begründung des Urteils, gestützt auf Rechtssicherheit und berechtigtes Vertrauen, macht eine willkürliche Kehrtwende hier schwerer als in weiten Teilen der Region. Doch die Regelung trägt ein hartes Verfallsdatum, das die meiste Werbung weglässt.
Qualifizierende Wege
0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis ALL 14 Mio., rund EUR 135.000, bis zum 31. Dezember 2029. Oberhalb dieser Schwelle beträgt der Satz 23 %.
Sie können ein Regime mit automatischem Betriebsausgabenabzug wählen.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Damit sind nur Registrierung und Buchhaltung abgedeckt, rund EUR 1.000–3.000 im Jahr.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 1–2 Monate (Sie registrieren sich beim Nationalen Wirtschaftszentrum.)
- Physische Anwesenheit
- Verbringen Sie hier 183 Tage, werden Sie steuerlich ansässig, was die Besteuerung des Welteinkommens auslöst. Das Regime selbst kennt keinen Anwesenheitstest.
- Familie
- Dies ist ein individuelles Regime, kein Familienstatus
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Dies ist ein Steuerstatus, kein Aufenthaltsweg.
- Staatsbürgerschaft
- entfällt
- Sprachtest
- keine
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Registrierung als Selbstständiger oder als Kleinunternehmen beim Nationalen Wirtschaftszentrum.Den steuerpflichtigen Gewinn unter ALL 14 Mio. halten, um den Satz von 0 % zu behalten.Zur Vermeidung der Umqualifizierung ausschließlich nicht ansässige Kunden bedienen und keine Betriebsstätte in Albanien unterhalten.Jährliche Erklärung einreichen.
- DIE KLIPPE 2029 IST REAL. Der Satz von 0 % ist ein befristetes Zugeständnis, kein Strukturmerkmal. Jeder Plan, dessen Wirtschaftlichkeit davon abhängt, muss ab dem 1. Januar 2030 mit 23 % rechnen, wenn alle auf denselben Satz zulaufen.
- DIE 80/90-%-UMQUALIFIZIERUNGSREGEL. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden als Arbeitseinkommen (13 %/23 %) umqualifiziert, wenn 80 % oder mehr von einem einzigen Kunden stammen oder 90 % oder mehr von weniger als drei Kunden. Der Ausweg ist die Ausnahme für alle, die ausschließlich nicht ansässige Personen oder Gesellschaften ohne albanische Betriebsstätte bedienen. Sie muss streng eingehalten werden, ganz ohne Einnahmen aus albanischer Quelle oder mit Betriebsstättenbezug. Diese Ausnahme ist die mit Abstand wichtigste Bestimmung für einen ausländischen Mandanten, der aus der Ferne verdient.
- ALBANIENS HINZURECHNUNGSREGELN GREIFEN BEI 30 % PASSIVEN EINKÜNFTEN. Das ist ungewöhnlich scharf für eine Jurisdiktion, die als zurückhaltend vermarktet wird. Ansässige natürliche Personen werden mit 15 % auf passive Einkünfte aus einer beherrschten nicht ansässigen Gesellschaft besteuert, wenn die passiven Einkünfte 30 % oder mehr des Gewinns dieser Gesellschaft ausmachen. Albanien ist kein Wohnsitz, der passiven Holdings entgegenkommt, was die Schlagzeile von 0 % auch nahelegen mag.
- Die frühere 0-%-Zone für niedrige Arbeitseinkommen wurde zum 1. Januar 2025 gestrichen. Arbeitseinkommen wird nun ab dem ersten Lek mit 13 % besteuert.
- Albanien nimmt am CRS teil. Es gibt hier keine Intransparenz, die den niedrigen Satz ergänzen würde.