Belgien · Steuerregime
Sondersteuerregime für Inpatriate-Steuerpflichtige und Forscher
Das am 1. Januar 2022 eingeführte Regime ist weiterhin geltendes Recht. Es stellt 30 % der Bruttovergütung frei von Steuer und Sozialabgaben, gedeckelt auf EUR 90.000 pro Jahr, bei einem Mindestbruttogehalt von EUR 75.000. Berichte, wonach daraus 35 % werden, der Deckel entfällt und die Schwelle auf EUR 70.000 sinkt, gehen auf eine Vereinbarung auf Koalitionsebene zurück. Diese Änderung ist nicht als erlassen bestätigt. Behandeln Sie sie als Vorschlag, nicht als geltendes Recht.
Das Regime von 2022 ersetzte ein weit großzügigeres Rundschreiben von 1983, nach dem viele langjährige Expats unbefristet als nicht ansässig behandelt wurden. Die neue Fassung ist zeitlich begrenzt und gedeckelt. Anders als ihre Vorgängerin belässt sie den Begünstigten als vollständig in Belgien steuerlich Ansässigen, was nun bedeutet, dass die neue Kapitalertragsteuer von 10 % und die Depotsteuer in vollem Umfang auf ihn anwendbar sind.
Die Fakten
- Minimum
- €75k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Der Antrag kostet nichts. Der Wert liegt bei bis zu EUR 90.000 pro Jahr an steuer- und sozialabgabenfreier Erstattung.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Der Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn des Mitarbeiters den Antrag stellen. Die Frist ist strikt, und wer sie versäumt, verliert das Regime.)
- Physische Anwesenheit
- Sie dürfen in den 60 Monaten vor der Ankunft weder in Belgien ansässig gewesen sein noch im Umkreis von 150 km zur belgischen Grenze gelebt haben noch der belgischen beschränkten Einkommensteuer auf berufliche Einkünfte unterlegen haben
- Familie
- nur der Mitarbeiter
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für den Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter der EU
- Staatsbürgerschaft
- 5 Jahre Hauptwohnsitz mit Integrationsvoraussetzungen
- Sprachtest
- A2 in Niederländisch, Französisch oder Deutsch
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Aus dem Ausland angeworben oder innerhalb eines Konzerns versetzt.Kein belgischer Ansässiger. Kein Wohnsitz im Umkreis von 150 km zur Grenze. Und in den 60 Monaten vor der Ankunft nicht der belgischen beschränkten Einkommensteuer auf berufliche Einkünfte unterworfen.Mindestbruttojahresvergütung von EUR 75.000. Für Forscher entfällt sie, sie durchlaufen stattdessen einen Qualifikationstest.Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn des Mitarbeiters stellen.
- Die Antragsfrist von 3 Monaten kennt keine Nachsicht. Auf diese Weise geht das Regime am häufigsten verloren.
- Höchstens 5 Jahre plus eine einzige Verlängerung um 3 Jahre, also 8 Jahre insgesamt. Danach greift die volle belgische Besteuerung ohne Übergang.
- Begünstigte bleiben durchgehend in Belgien steuerlich ansässig. Das Regime schirmt einen Teil des Gehalts ab und sonst nichts. Weltweite Kapitalerträge, die neue Kapitalertragsteuer und die Depotsteuer gelten weiterhin.
- Die Änderungen zu 35 %, Wegfall des Deckels und EUR 70.000 werden breit berichtet, doch der Tracker von PwC zu wesentlichen Entwicklungen führt sie nicht als erlassen. Prüfen Sie das geltende Recht, bevor Sie sich auf eine dieser Zahlen verlassen.
- Die belgische Erbschaftsteuer gehört zu den härtesten der Welt und reicht je nach Region bis 55 bis 80 % für nicht direkte Erben. Für eine Familie mit unkonventioneller Nachfolgeplanung kann das jede Erwägung zur Einkommensteuer überlagern.