Portugal · Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Staatsbürgerschaft für Nachkommen portugiesischer Sephardim
Dieser Weg ist für neue Antragsteller geschlossen. Das Organgesetz 1/2026 hat Artikel 6(7) des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit Wirkung zum 19. Mai 2026 aufgehoben. Die Jüdische Gemeinde Lissabon nimmt seit dem 4. Mai 2026, dem Tag nach der Verkündung, keine neuen Anträge auf Zertifizierung mehr an. Vor dem Stichtag eingereichte Anträge laufen nach den bisherigen Regeln weiter.
Dies war einer der bedeutendsten Wege in Europa zur Staatsbürgerschaft über das kulturelle Erbe. Seit 2015 kamen über ihn mehr als 250.000 Anträge und mehr als 75.000 Bewilligungen zustande. Im Mai 2026 schloss er endgültig, nach einem Jahrzehnt schrittweiser Verschärfung. Zusammen mit dem parallelen sephardischen Gesetz Spaniens, das 2019 geschlossen wurde, ist der gesamte iberische sephardische Korridor nun dicht.
Qualifizierende Wege
Geschlossen. Artikel 6(7) wurde am 19. Mai 2026 aufgehoben.
Die Fakten
- Minimum
- €250
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nicht zutreffend. Dieser Weg ist geschlossen.
- Art des Wegs
- Über Abstammung
- Physische Anwesenheit
- Historisch keine.
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend.
- Staatsbürgerschaft
- Nur für bereits anhängige Antragsteller.
- Sprachtest
- Historisch keiner.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Der Weg ist geschlossen. Jede Kanzlei, die 2026 noch Mandate zur sephardischen Zertifizierung für neue Akten annimmt, verkauft eine Regelung, die es nicht mehr gibt. Solche Praktiken waren schon vor der Schließung ein Kennzeichen der Branche, und sie sind es weiterhin.
- Anhängige Akten sind nicht risikofrei. Die Verschärfung von 2022 (Gesetzesdekret 26/2022) hat bereits Anforderungen an Aufenthalt und Immobilienbezug hinzugefügt, und anhängige Antragsteller sehen sich nun einer verschärften Prüfung der Unterlagen sowie strafrechtlichen Ermittlungen zu den Zertifizierungspraktiken gegenüber.
- Bereits über diesen Weg gewährte portugiesische Staatsangehörigkeit kann weiterhin angefochten werden, wenn sie betrügerisch erlangt wurde. Artikel 12(B)(3) versagt einer betrügerisch erlangten Staatsangehörigkeit die Konsolidierung ausdrücklich, und die Konsolidierung setzt nun 10 Jahre gutgläubigen Besitzes voraus.