Asien-Pazifik · Firmengründung
Firmengründung in Thailand
Am besten für Gründer, die eine echte operative Präsenz in Thailand aufbauen, mit Personal vor Ort, Arbeitserlaubnissen und einem physischen Büro. Nicht passend für jene, die ein leichtgewichtiges oder rein ausländisch gehaltenes Holdingvehikel suchen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (บริษัทจำกัด / Company Limited, «Co., Ltd.») nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch, § 1096 ff.; seit der Änderung vom Februar 2023 mindestens zwei Gesellschafter (zuvor drei)
- Körperschaftsteuer
- 20% Regelsatz der Körperschaftsteuer. KMU mit einem eingezahlten Kapital bis 5 Mio. THB und einem Umsatz bis 30 Mio. THB zahlen 0% auf die ersten 300.000 THB Nettogewinn, 15% von 300.001 bis 3 Mio. THB und 20% darüber (Stand 2026)
- Gründungsdauer
- ~3–7 Werktage, sobald Gesellschafter, Kapital und Unterlagen geordnet sind; die Eintragung am selben Tag ist möglich, wenn Gesellschaftsvertrag und Gründung gemeinsam online eingereicht werden und die Papiere sauber sind
- Mindestkapital
- Kein gesetzliches Minimum für eine mehrheitlich thailändische Gesellschaft (Aktien müssen einen Nennwert von mindestens 5 THB haben, davon mindestens 25% eingezahlt). In der Praxis brauchen mehrheitlich ausländische Gesellschaften in nicht beschränkten Branchen 2 Mio. THB eingetragenes Kapital, 3 Mio. THB unter einer Foreign Business Licence und 2 Mio. THB Kapital je gesponserter ausländischer Arbeitserlaubnis
- Ansässiger Geschäftsführer
- Mindestens ein Direktor erforderlich; keine Staatsangehörigkeits- oder Ansässigkeitspflicht — ein einzelner ausländischer, nicht ansässiger Direktor genügt. Die Direktoren werden in der Eintragung benannt und binden die Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag
- Prüfung
- Zwingend. Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss einen von einem in Thailand zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss einreichen, ohne Befreiung nach Größe oder Umsatz — auch ruhende und nicht tätige Gesellschaften. Die Abschlüsse werden binnen 4 Monaten nach Geschäftsjahresende auf einer Hauptversammlung festgestellt und binnen 1 Monat danach beim DBD eingereicht
- Gründung aus der Ferne
- Seit dem 1. Januar 2026 erfolgt die Eintragung ausschließlich online über die DBD-Plattform e-Registration (BizRegist); Schalter- und Papiereinreichungen werden nicht mehr angenommen. Eine vollständige Ferngründung ist machbar, doch die Unterlagen ausländischer Unterzeichner (Reisepass, Vollmacht) müssen beglaubigt und legalisiert sein, und die Einreichung setzt in der Regel eine thailändische Partei oder einen Agenten mit DBD-Digitalzertifikat voraus
- Staatliche Gebühr
- Pauschale Eintragungsgebühr von 5.000 THB (nicht mehr kapitalabhängig), dazu 500 THB für den Gesellschaftsvertrag und rund 200 THB Stempelsteuer; beglaubigte Bescheinigungen und Kopien kosten wenig extra. Zusammen rund 5.700 bis 6.000 THB an staatlichen Abgaben
- Am besten für
- Am besten für Gründer, die eine echte operative Präsenz in Thailand aufbauen, mit Personal vor Ort, Arbeitserlaubnissen und einem physischen Büro. Nicht passend für jene, die ein leichtgewichtiges oder rein ausländisch gehaltenes Holdingvehikel suchen.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsnamen im DBD-Portal e-Registration (BizRegist) reservieren und den Gesellschaftsvertrag einreichen (Name, Unternehmensgegenstand, eingetragenes Kapital, Gründer und Gesellschafter)
- Die gesetzliche Gründungsversammlung abhalten, um die Satzung zu beschließen, Direktoren und Prüfer zu bestellen und die Anteile zuzuteilen (mindestens zwei Gesellschafter); die Gesellschafter zahlen das gezeichnete Kapital ein
- Den Gründungsantrag im DBD-Portal einreichen, mit Direktoren, Gesellschafterliste und Angaben zum eingezahlten Kapital; die Gebühren von 5.000 und 500 THB zahlen und die Eintragungsbescheinigung samt Registernummer erhalten
- Steuernummer und Umsatzsteuer beim Finanzamt registrieren (Umsatzsteuer ist ab einem Umsatz über 1,8 Mio. THB oder zur Beantragung von Arbeitserlaubnissen erforderlich), sich bei Einstellungen beim Sozialversicherungsamt anmelden und ein Firmenkonto eröffnen
Was schiefgehen kann
- Das Vorgehen gegen Strohmänner wurde mit der DBD-Verordnung Nr. 2/2568 verschärft (in Kraft seit 1. Januar 2026): Thailändische Gesellschafter in ausländisch geführten Gesellschaften müssen beglaubigte Kontoauszüge über drei Monate vorlegen, die belegen, dass sie ihre Anteile selbst finanziert haben — thailändische Strohmänner für die 51% zu nutzen ist rechtswidrig und wird nun aktiv gescreent
- Ausländisches Eigentum über 49% löst in den meisten Sektoren den Foreign Business Act aus und verlangt eine Foreign Business Licence beziehungsweise ein entsprechendes Zertifikat (oder den Weg über eine BOI-Förderung oder den US-Freundschaftsvertrag); ohne sie sind viele Tätigkeiten auf mehrheitlich thailändisches Eigentum beschränkt
- Jahresprüfung, Hauptversammlung und DBD-Meldungen sind jedes Jahr zwingend, selbst für eine ruhende Gesellschaft, und verspätete Einreichung kostet Bußgeld — die laufenden Compliance-Kosten sind real, nicht optional
- Das «Mindestkapital», dem die meisten Gründer tatsächlich begegnen, folgt dem Ausländerrecht, nicht dem Gesellschaftsrecht: 2 Mio. THB je ausländischer Arbeitserlaubnis und ein entsprechendes Verhältnis thailändischer zu ausländischen Beschäftigten, sodass die praktischen Gründungskosten weit über der Eintragungsgebühr von 5.000 THB liegen
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Besteuerung überwiesener ausländischer Einkünfte (Por. 161/2566 und Por. 162/2566)
Steuerregime
Steuerregime, kein Visum
Long-Term-Resident-Visum — vermögender Weltbürger
Aufenthalt durch Investition
ab $1M2–5 Mon.
Long-Term Resident Visa — Wealthy Pensioner, Work-from-Thailand und Highly-Skilled Professional
Passives Einkommen
Einkommensnachweis2–5 Mon.
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