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Firmengründung in Belarus

Software- und IT-Dienstleistungsunternehmen mit Ziel Hi-Tech-Park-Ansässigkeit, wo das Unternehmenspaket — 0 % Gewinnsteuer, außerhalb der Mehrwertsteuer, 1 % vom Umsatz — wirklich stark ist.

Zuletzt geprüft August 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Obschtschestwo s ogranitschennoi otwetstwennostju (OOO) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 1 bis 50 Gesellschafter; für einen Alleineigentümer ist das Unitarunternehmen (UP) die übliche Alternative
Körperschaftsteuer
Gewinnsteuer von 20 %, die auf die gesamte Bemessungsgrundlage auf 25 % steigt, sobald diese 25 Mio. BYN übersteigt, und pauschal 25 % für Banken, Versicherer, Mikrofinanz- und Devisenhandelsunternehmen unabhängig von ihrer Größe. Die Mehrwertsteuer beträgt 20 %. Ein vereinfachtes Umsatzregime von 6 % steht nur juristischen Personen offen, bis 3.735.000 BYN Umsatz und 50 Beschäftigte. Ansässige des Hi-Tech-Parks zahlen 0 % Gewinnsteuer, stehen mit ihrer Ansässigentätigkeit außerhalb der Mehrwertsteuer und führen stattdessen 1 % des Bruttoumsatzes ab. Stand 2026.
Gründungsdauer
Rund 1 Werktag bei der Registrierungsbehörde, sobald die Unterlagen in Ordnung sind; realistisch 2 bis 4 Wochen für einen ausländischen Gründer einschließlich Legalisation, Übersetzung und Bankkonto.
Mindestkapital
Für eine OOO keiner — der Satzungsfonds wird von den Gründern festgelegt, der erklärte Betrag muss jedoch binnen zwölf Monaten eingezahlt werden
Ansässiger Geschäftsführer
Gesetzlich nicht vorgeschrieben; ein ausländischer Geschäftsführer benötigt für die Ausübung der Funktion in Belarus eine Arbeits- oder Sondererlaubnis, weshalb in der Praxis standardmäßig ein ansässiger Geschäftsführer bestellt wird.
Prüfung
Pflicht für Aktiengesellschaften, Banken, Versicherer und Einheiten mit Umsätzen über der gesetzlichen Schwelle des Vorjahres; die meisten kleinen OOO sind befreit.
Gründung aus der Ferne
Teilweise. Die Unterlagen kann ein Vertreter mit legalisierter Vollmacht einreichen, doch Banken verlangen in der Regel das persönliche Erscheinen des wirtschaftlich Berechtigten oder des Geschäftsführers.
Staatliche Gebühr
Staatsgebühr in Höhe einer Basiseinheit (45 BYN im Jahr 2026) für die reguläre Registrierung; null bei elektronischer Einreichung über das Portal des einheitlichen staatlichen Registers. Stand 2026.
Am besten für
Software- und IT-Dienstleistungsunternehmen mit Ziel Hi-Tech-Park-Ansässigkeit, wo das Unternehmenspaket — 0 % Gewinnsteuer, außerhalb der Mehrwertsteuer, 1 % vom Umsatz — wirklich stark ist.

Der Ablauf

  1. Den Firmennamen bei der Registrierungsbehörde reservieren und eine Geschäftsadresse in Belarus festlegen
  2. Satzung und Gründerbeschluss vorbereiten, mit legalisiertem oder apostilliertem Pass und Gesellschaftsunterlagen sowie beglaubigten russischen oder belarussischen Übersetzungen
  3. Beim örtlichen Exekutivkomitee oder der Verwaltung einreichen; die Registrierung ergeht üblicherweise am nächsten Werktag
  4. Sich bei der Steuerbehörde, beim Fonds für sozialen Schutz und bei Belgosstrach registrieren und das allgemeine oder vereinfachte Regime wählen
  5. Ein Geschäftskonto eröffnen und, sofern die Tätigkeit auf der zulässigen Liste steht, gesondert die Ansässigkeit im Hi-Tech-Park beantragen
Was schiefgehen kann
  • Die Quellensteuer auf Dividenden an Ansässige von Staaten, die Belarus als unfreundlich einstuft, beträgt 25 % — nicht den innerstaatlichen Satz von 15 % und keinen Abkommenssatz: Die Verordnung des Ministerrats Nr. 164 vom 7. März 2024 hat die einschlägigen Abkommensartikel ausgesetzt. Erklärt ist eine Geltung bis zum 31. Dezember 2026 ohne veröffentlichte Nachfolgeregelung.
  • Neu für 2026: Ein ausländischer Gesellschafter, der aus einer belarussischen Gesellschaft ausscheidet, wird mit 15 % auf den tatsächlichen Wert seines Geschäftsanteils besteuert; ein bislang unbesteuerter Ausstieg ist damit geschlossen.
  • Die Vorteile des Hi-Tech-Parks für Gesellschaften sind real, die für Privatpersonen werden überzeichnet. Der Einkommensteuersatz von 9 % für Beschäftigte gilt nicht — das Personal zahlt 13 % und ab 2026 25 % über 350.000 BYN sowie 30 % über 600.000 BYN. Der dauerhafte persönliche Vorteil besteht darin, dass Sozialbeiträge auf den Landesdurchschnittslohn statt auf das tatsächliche Gehalt berechnet werden.
  • Belarus nimmt nicht am automatischen Informationsaustausch nach CRS teil und hat kein Regime zur Hinzurechnungsbesteuerung, doch beides ist keine belastbare Planungsannahme: Austausch auf Ersuchen funktioniert, bilaterale Amtshilfe mit Russland besteht, und die Steuerbehörden bezeichneten die Debatte über eine Hinzurechnungsbesteuerung im Juli 2026 als aktiv.
  • Die bindende Restriktion jeder belarussischen Struktur sind Sanktionen. Karten mehrerer belarussischer Banken funktionierten im Frühjahr 2026 in der EU, im Vereinigten Königreich und in der EFTA nicht mehr, und der praktische Engpass ist das Korrespondenzbankgeschäft, nicht der Steuersatz.

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