Europa · Firmengründung
Firmengründung in Madeira (Portugal)
Passend für Gründer, die eine ansässige portugiesische EU-Gesellschaft mit einem wirklich niedrigen nominalen Steuersatz wollen. Sie müssen sich zu echter Substanz auf Madeira verpflichten, also zu Personal und Tätigkeit, um sich für das MIBC-Regime mit 5% zu qualifizieren und es zu verteidigen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade por Quotas, «Lda»); der besondere Weg ist eine Lda mit Lizenz im Internationalen Wirtschaftszentrum Madeira (MIBC / Zona Franca)
- Körperschaftsteuer
- MIBC-lizenzierte Gesellschaften: 5% Körperschaftsteuer auf begünstigte Erträge internationaler Herkunft (Lizenzen bis 31. Dezember 2026, der Vorteil ist bis 31. Dezember 2033 garantiert). Nicht MIBC-lizenzierte Gesellschaften mit Sitz auf Madeira: 14,7% regionale Körperschaftsteuer (11,9% auf die ersten 50.000 EUR bei KMU), zuzüglich regionaler Zuschläge auf Gewinne über 1,5 Mio. EUR. Stand 2026.
- Gründungsdauer
- Eine einfache Lda lässt sich per «Empresa na Hora» am selben Tag gründen, wenn ein Zeichnungsberechtigter persönlich erscheint, oder in ~3–7 Werktagen über «Empresa Online»; realistisch ~2–4 Wochen für einen Nichtansässigen, sobald NIF und Vollmacht geregelt sind. Die MIBC-Lizenzierung kostet zusätzlichen Vorlauf.
- Mindestkapital
- 1 EUR je Quote (1 EUR bei einer Einpersonen-Unipessoal, 2 EUR bei zwei Gesellschaftern). Das frühere Minimum von 5.000 EUR wurde abgeschafft; die eigentliche Hürde sind die MIBC-Substanzbedingungen, nicht das Kapital.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Kein ansässiger Geschäftsführer erforderlich. Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren «gerentes» geführt, die nicht ansässige Ausländer beliebiger Staatsangehörigkeit sein dürfen. Der MIBC-Status verlangt jedoch echte lokale Substanz (Tätigkeit von Madeira aus und Arbeitsplatzschaffung).
- Prüfung
- Eine Abschlussprüfung durch einen Revisor Oficial de Contas (ROC) ist nur erforderlich, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei Schwellen überschreitet: Bilanzsumme 1.500.000 EUR; Nettoumsatz 3.000.000 EUR; durchschnittlich 50 Beschäftigte. Die meisten kleinen Lda sind befreit.
- Gründung aus der Ferne
- Ja. Ein Notar ist nicht erforderlich. Ein Nichtansässiger erhält zunächst aus der Ferne eine portugiesische Steuernummer (NIF) und erteilt dann einem portugiesischen Rechtsanwalt oder solicitador eine Vollmacht, der die Gesellschaft über Empresa Online mit qualifiziertem digitalem Zertifikat gründet. Das persönliche Verfahren «Empresa na Hora» verlangt körperliche Anwesenheit.
- Staatliche Gebühr
- 360 EUR für «Empresa na Hora» (vor Ort) oder «Empresa Online» mit individueller Satzung; 220 EUR für «Empresa Online» mit vorab genehmigter Mustersatzung. MIBC-Lizenzierung und Jahresgebühren berechnet der Konzessionär SDM gesondert.
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine ansässige portugiesische EU-Gesellschaft mit einem wirklich niedrigen nominalen Steuersatz wollen. Sie müssen sich zu echter Substanz auf Madeira verpflichten, also zu Personal und Tätigkeit, um sich für das MIBC-Regime mit 5% zu qualifizieren und es zu verteidigen.
Der Ablauf
- Für jeden ausländischen Gesellschafter und Geschäftsführer eine portugiesische Steuernummer (NIF) besorgen und einen portugiesischen Rechtsanwalt oder solicitador per Vollmacht mandatieren
- Einen Gesellschaftsnamen reservieren (Certificado de Admissibilidade) oder einen vorab genehmigten Namen wählen und die Satzung vorbereiten
- Die Lda über Empresa na Hora (persönlich) oder Empresa Online gründen, die Staatsgebühr zahlen und die Eintragung bei Handelsregister, Finanzverwaltung und Sozialversicherung vornehmen
- Für den Satz von 5% beim Konzessionär Sociedade de Desenvolvimento da Madeira (SDM) eine MIBC-Lizenz beantragen und danach die Bedingungen zu Arbeitsplatzschaffung und Substanz erfüllen
Was schiefgehen kann
- Harte Frist: Neue MIBC-Lizenzen mit dem Satz von 5% können nur bis zum 31. Dezember 2026 erteilt werden (die Vorteile laufen dann bis 2033); danach hängt die Zukunft des Regimes an einer Verlängerung durch die EU-Beihilfenkontrolle, die nicht gesichert ist.
- Der Satz von 5% gilt nicht automatisch — er verlangt echte Substanz (etwa 1–5 Arbeitsplätze binnen sechs Monaten zuzüglich 75.000 EUR Anlagevermögen oder ab sechs Arbeitsplätze) und ist jährlich als Anteil an Bruttowertschöpfung, Lohnsumme oder Umsatz gedeckelt; eine Mantelgesellschaft qualifiziert sich nicht.
- Dies ist eine ansässige EU- beziehungsweise portugiesische Gesellschaft mit voller Bindung an das Gesellschaftsgesetzbuch, portugiesischer Buchführung sowie Umsatzsteuer- und Meldepflichten — weniger Steuer, aber kein verwaltungsarmes Offshore-Vehikel; nicht begünstigte und inländische Einkünfte werden mit dem gewöhnlichen Satz Madeiras besteuert, nicht mit 5%.
Gründen Sie eine Firma in Madeira (Portugal)?
Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.