Europa · Firmengründung
Firmengründung in Montenegro
Passend für Gründer, die eine kostengünstige Basis in einem EU-Beitrittskandidaten wollen, einen weitgehend flachen einstelligen Nominalsatz und die Perspektive einer Aufenthaltserlaubnis. Sie sollten ein Verwaltungs- und Bankenumfeld ertragen können, das noch reift.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (društvo sa ograničenom odgovornošću, d.o.o.) — mit Abstand die häufigste Form, über 80% der eingetragenen Einheiten
- Körperschaftsteuer
- Progressiv: 9% auf Gewinne bis 100.000 EUR; 12% auf den Teil von 100.000 bis 1,5 Mio. EUR; 15% darüber (Stand 2026). Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt 21%.
- Gründungsdauer
- ~3–7 Werktage, sobald notariell beglaubigte Gründungsunterlagen und die Namensreservierung vorliegen
- Mindestkapital
- 1 EUR Mindeststammkapital (nominal); die Zahl «Ein-Euro-Gesellschaft» blendet Notar-, Adress-, Bank- und Buchhaltungskosten aus
- Ansässiger Geschäftsführer
- Weder ansässiger Geschäftsführer noch ansässiger Gesellschafter erforderlich. Ein Ausländer darf geschäftsführender Direktor sein, muss dafür aber eine montenegrinische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
- Prüfung
- Die Prüfungspflicht folgt den EU-harmonisierten Größenkriterien: große und mittelgroße Gesellschaften sowie Einheiten von öffentlichem Interesse werden geprüft; kleine und Kleinst-d.o.o. sind in der Regel befreit. «Groß» ist, wer mindestens zwei der folgenden Werte überschreitet: 250 Beschäftigte, 50 Mio. EUR Umsatz, 25 Mio. EUR Vermögen. Prüfen Sie die aktuellen Schwellen im Rechnungslegungs- und Prüfungsgesetz, bevor Sie sich auf eine Befreiung verlassen.
- Gründung aus der Ferne
- Ja — eine Gründung ohne Reise ist möglich, per beglaubigter (je nach Land apostillierter) Sondervollmacht. Die Gründungsunterlagen müssen von einem montenegrinischen Notar beglaubigt werden; halten sich die Gründer im Ausland auf, ist die Beglaubigung bei einer montenegrinischen Botschaft oder einem Konsulat möglich. Das neue Gesellschaftsgesetz (in Kraft ab 1. Januar 2026) führt EU-Vorschriften zu digitalen Werkzeugen ein, doch in der Praxis gelten Beglaubigung und KYC persönlich oder per Vollmacht weiterhin.
- Staatliche Gebühr
- Niedrig: rund 10 EUR für die Eintragung beim CRPS (Zentralregister der Wirtschaftssubjekte) zuzüglich rund 12 EUR für die Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt (zusammen rund 22 EUR). Notarkosten sind gesondert und der größere reale Posten.
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine kostengünstige Basis in einem EU-Beitrittskandidaten wollen, einen weitgehend flachen einstelligen Nominalsatz und die Perspektive einer Aufenthaltserlaubnis. Sie sollten ein Verwaltungs- und Bankenumfeld ertragen können, das noch reift.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsnamen reservieren und den Gründungsakt beziehungsweise die Satzung bei einem montenegrinischen Notar erstellen (oder per beglaubigter, apostillierter Vollmacht, wenn aus der Ferne gehandelt wird)
- Die Gründungsunterlagen sowie die Identifikation von Gesellschaftern und Geschäftsführern (KYC) beglaubigen lassen, einschließlich apostillierter ausländischer Unterlagen
- Die Gründung beim Zentralregister der Wirtschaftssubjekte (CRPS) einreichen; die Gesellschaft erlangt am Tag der Eintragung Rechtspersönlichkeit
- Sich steuerlich und, bei Erreichen der Umsatzschwellen, umsatzsteuerlich registrieren, ein Firmenkonto eröffnen und die Buchhaltung aufsetzen
Was schiefgehen kann
- Zum 1. Januar 2026 trat ein neues Gesellschaftsgesetz in Kraft, das die Formalien für die d.o.o. näher an die Standards der Aktiengesellschaft heranführt — eine zusätzliche Compliance-Last für kleine Gesellschaften; prüfen Sie die aktuellen Anforderungen, statt sich auf Hinweise von vor 2026 zu verlassen.
- Die Kontoeröffnung ist der eigentliche Engpass: Montenegrinische Banken prüfen streng nach Geldwäscherecht und sind bei von Nichtansässigen gehaltenen Gesellschaften zurückhaltend, kalkulieren Sie also zusätzliche Zeit und Fragen zu Substanz und Mittelherkunft ein.
- Die Schlagzeile «Gesellschaft für 1 EUR» ist irreführend — Notar, Geschäftsanschrift, Buchhaltung und Banking machen die tatsächlichen Kosten aus, und ein Nichtansässiger, der die Gesellschaft als Geschäftsführer leiten will, braucht eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
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