Asien-Pazifik · Firmengründung

Firmengründung in Neuseeland

Am besten für Gründer, die eine angesehene, steuergünstige OECD-Basis im Common Law wollen, mit einer Gründung, die schnell, günstig und vollständig online ist. Der Haken: Sie brauchen einen in Neuseeland (oder qualifizierend in Australien) ansässigen Direktor.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Limited company (Ltd) nach dem Companies Act 1993 — das übliche private Vehikel; die Anteile werden nicht öffentlich angeboten
Körperschaftsteuer
Einheitliche Körperschaftsteuer von 28% auf das Welteinkommen ansässiger Gesellschaften (bei Nichtansässigen nur auf neuseeländische Einkünfte), erhoben von Inland Revenue (IRD). Der Satz bleibt 2026 unverändert. Die GST beträgt 15%.
Gründungsdauer
~1–3 Werktage, sobald Zustimmungen von Direktoren und Gesellschaftern, ein neuseeländischer Sitz und eine Zustellanschrift vorliegen; die Gründung selbst gelingt online oft am selben Tag
Mindestkapital
Keines — kein Mindeststammkapital; eine Gesellschaft kann mit einer einzigen Aktie beliebigen, auch nominalen Werts gegründet werden
Ansässiger Geschäftsführer
Ja. Nach s10 des Companies Act 1993 muss mindestens ein Direktor in Neuseeland leben oder in Australien leben UND Direktor einer in Australien gegründeten Gesellschaft sein. Der Registrar wertet mehr als 183 Tage in Neuseeland binnen zwölf Monaten in der Regel als «Leben in Neuseeland», wendet aber eine Gesamtbetrachtung an. Das ist die praktische Haupthürde für ausländische Gründer.
Prüfung
Für die meisten Privatgesellschaften keine Prüfungspflicht. Zwingend ist sie nur für «große» Gesellschaften (Financial Reporting Act 2013, s45): neuseeländisch gehaltene Einheiten mit einer Bilanzsumme über 66 Mio. NZD oder einem Umsatz über 33 Mio. NZD in jedem der beiden Vorjahre; die niedrigeren Schwellen von über 22 Mio. NZD Vermögen oder über 11 Mio. NZD Umsatz gelten, wenn die Gesellschaft zu mehr als 25% in ausländischer Hand ist oder es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt. Gesellschaften können sich zudem durch Gesellschafterbeschluss innerhalb der gesetzlichen Grenzen für oder gegen eine Prüfung entscheiden.
Gründung aus der Ferne
Ja — die Gründung erfolgt vollständig online über das Register des Companies Office und verlangt einen RealMe-Zugang; eine Beurkundung von Unterlagen entfällt. Nichtansässige dürfen Gesellschafter und Direktoren sein, doch die Gesellschaft braucht einen neuseeländischen Sitz und eine Zustellanschrift und muss die Regel zum ansässigen Direktor erfüllen. Direktoren und Gesellschafter müssen zur Identitätsprüfung Geburtsdatum und Geburtsort angeben.
Staatliche Gebühr
118,74 NZD zuzüglich GST (136,55 NZD inkl. GST) für die Gründung, dazu 10 NZD zuzüglich GST (11,50 NZD inkl. GST) für die Namensreservierung, zahlbar an das Companies Office. (Das MBIE hat 2025 Gebühren und Abgaben überprüft, die Beträge können also steigen — bei Einreichung bestätigen.)
Am besten für
Am besten für Gründer, die eine angesehene, steuergünstige OECD-Basis im Common Law wollen, mit einer Gründung, die schnell, günstig und vollständig online ist. Der Haken: Sie brauchen einen in Neuseeland (oder qualifizierend in Australien) ansässigen Direktor.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen beim Companies Office reservieren (10 NZD zuzüglich GST) und die Verfügbarkeit prüfen
  2. Einen RealMe-Zugang und ein Online-Konto beim Companies Office einrichten; einen neuseeländischen Sitz, eine Zustellanschrift und die Angaben zu Direktoren und Gesellschaftern vorbereiten (einschließlich Geburtsdatum und Geburtsort)
  3. Von jedem Direktor und Gesellschafter unterzeichnete Zustimmungen einholen und sicherstellen, dass mindestens ein Direktor die Ansässigkeitsregel nach s10 erfüllt
  4. Den Online-Gründungsantrag einreichen und 118,74 NZD zuzüglich GST zahlen; nach Freigabe die Gründungsbescheinigung und die NZBN erhalten, danach eine IRD-Nummer beantragen und, sofern der Umsatz es erfordert, die GST
Was schiefgehen kann
  • Das Erfordernis eines ansässigen Direktors (Section 10) ist die eigentliche Schranke — viele ausländische Gründer müssen einen bezahlten, in Neuseeland ansässigen Nominee-Direktor bestellen, was Kosten verursacht und für diesen Direktor Haftungsfragen aufwirft
  • Die staatlichen Gründungsgebühren werden vom MBIE überprüft (Konsultation zu Gebühren und Abgaben 2025), der Betrag von 118,74 NZD zuzüglich GST kann sich also ändern; prüfen Sie ihn vor der Einreichung
  • «Kein Mindestkapital» und «keine Prüfung» gelten nur für gewöhnliche kleine Gesellschaften — ausländisch gehaltene Gesellschaften unterliegen der Prüfungs- und vollen IFRS-Berichtspflicht bereits bei weit niedrigeren Schwellen (Vermögen über 22 Mio. NZD / Umsatz über 11 Mio. NZD) als neuseeländisch gehaltene

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