Europa · Firmengründung
Firmengründung in Serbien
Passend für kostenbewusste Gründer, die eine ansässige Basis in einem EU-Beitrittskandidaten mit niedriger Pauschalsteuer, vernachlässigbarem Kapitalerfordernis und günstiger Gründung wollen. Dafür nehmen sie in Kauf, dass sie außerhalb von EU und EWR liegt und dass Banking und Meldewesen auf Serbisch laufen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (društvo sa ograničenom odgovornošću, d.o.o.) — das Vehikel, das nahezu alle ausländischen Gründer nutzen; mit einem oder mehreren Gesellschaftern möglich
- Körperschaftsteuer
- Einheitliche Körperschaftsteuer von 15% auf Gewinne, ohne Zuschlag und ohne Mindeststeuer (Stand 2026). Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt 20%; Dividenden an Nichtansässige unterliegen 20% Quellensteuer, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen sie senkt.
- Gründungsdauer
- ~3–7 Werktage von Anfang bis Ende; die Eintragungsentscheidung der APR selbst ergeht typischerweise binnen 1–3 Werktagen nach vollständiger elektronischer Einreichung, hinzu kommt Vorlauf für notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht sowie Steuer- und Bankschritte.
- Mindestkapital
- 100 RSD gesetzliches Mindeststammkapital (unter 1 EUR) — nominal; es müssen mindestens 100 RSD sein, mit einem Anteil von je mindestens 1 RSD. Für die Gründung ist keine Einzahlung erforderlich.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Nein. Mindestens ein Direktor ist erforderlich, doch es gibt keine Ansässigkeits- oder Staatsangehörigkeitspflicht — ein nicht ansässiger Ausländer kann alleiniger Direktor sein. Eine eingetragene Adresse in Serbien ist erforderlich.
- Prüfung
- Die Abschlussprüfung ist für große und mittelgroße Einheiten zwingend sowie für jede juristische Person oder jeden Unternehmer mit Betriebserlösen des Vorjahres über rund 4,4 Mio. EUR (in RSD-Gegenwert). Kleinst- und Kleinunternehmen unterhalb dieser Umsatzschwelle sind in der Regel befreit. Alle Gesellschaften müssen dennoch den Jahresabschluss bei der APR einreichen (nach geltenden Regeln bis Ende Juni des Folgejahres).
- Gründung aus der Ferne
- Ja — vollständig aus der Ferne. Seit Mai 2023 erfolgt die Gründung ausschließlich elektronisch: Einreichungen müssen elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur sein; Papiereinreichungen werden nicht mehr angenommen. Nichtansässige ohne serbische eID unterzeichnen im Heimatland eine Sondervollmacht vor einem Notar, apostilliert oder legalisiert, und ein serbischer Vertreter reicht mit seiner eigenen qualifizierten E-Signatur bei der APR ein. Ein persönlicher Besuch in Serbien ist nicht erforderlich.
- Staatliche Gebühr
- Die APR-Eintragungsgebühr für eine d.o.o. beträgt rund 4.900 RSD für die elektronische Gründung einer Ein- oder Mehrpersonengesellschaft (Stand 2026); die entsprechenden Papier- und Verwaltungsgebühren liegen bei rund 5.900 RSD. Für die Veröffentlichung des Gründungsakts sowie für die Transparenz- und weitere Registrierungen fallen kleinere Zusatzgebühren an.
- Am besten für
- Passend für kostenbewusste Gründer, die eine ansässige Basis in einem EU-Beitrittskandidaten mit niedriger Pauschalsteuer, vernachlässigbarem Kapitalerfordernis und günstiger Gründung wollen. Dafür nehmen sie in Kauf, dass sie außerhalb von EU und EWR liegt und dass Banking und Meldewesen auf Serbisch laufen.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsnamen freigeben lassen beziehungsweise reservieren und den Gründungsakt vorbereiten, dazu Angaben zu Geschäftsführer und Sitzadresse sowie die Daten der wirtschaftlich Berechtigten.
- Nichtansässige besorgen eine serbische eID beziehungsweise qualifizierte elektronische Signatur oder unterzeichnen im Heimatland vor einem Notar eine apostillierte Sondervollmacht, die einen serbischen Vertreter bestellt.
- Den elektronischen Gründungsantrag bei der Agentur für Wirtschaftsregister (APR) mit qualifizierter elektronischer Signatur einreichen und die Eintragungsgebühr zahlen; die APR erlässt die Eintragungsentscheidung und vergibt die Steuernummer (PIB).
- Den wirtschaftlich Berechtigten im Zentralregister eintragen, ein Firmenkonto eröffnen und vor Aufnahme der Tätigkeit die Steuer-, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsregistrierungen abschließen.
Was schiefgehen kann
- Die Gründung ist ausschließlich elektronisch möglich und verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur; Ausländer ohne serbische elektronische ID müssen alles über eine apostillierte Vollmacht und einen Vertreter vor Ort abwickeln, was Beglaubigungskosten und Zeit kostet.
- Die Kontoeröffnung ist der eigentliche Engpass: Serbische Banken prüfen von Nichtansässigen gehaltene Gesellschaften streng und verlangen womöglich persönliche Anwesenheit oder zusätzliche Unterlagen, sodass das Konto erheblich länger dauern kann als die Eintragung bei der APR.
- Das Mindestkapital von 100 RSD ist nominell und hat mit dem realen Betriebsbedarf nichts zu tun; Lieferanten, Banken und Geschäftspartner schauen darüber hinweg, und eine Unterkapitalisierung schafft praktische wie reputative Reibung.
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