Island · Steuerregime
Steuernachlass für ausländische Fachkräfte
Offen. In den ersten 3 Jahren werden 25 % des Einkommens aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen. In der Praxis werden nur 75 % besteuert. Anträge laufen über Rannís, das isländische Zentrum für Forschung.
Drei Jahre mit 75 % der Bemessungsgrundlage sind nach nordischen Maßstäben bescheiden. Dänemark gewährt sieben Jahre zu 32,84 %, Finnland sieben Jahre zu 25 %. Island hat aber keine Vermögensteuer und nur 22 % auf Kapitalerträge, sodass die Gesamtlage beim Kapital sauberer ist, als der Spitzensteuersatz vermuten lässt.
Qualifizierende Wege
25 % Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen für 3 Jahre; keine Gehaltsschwelle
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Keine Gebühr. Das entspricht rund 11,5 Prozentpunkten weniger auf einen Grenzsteuersatz von 46,29 %, und zwar für drei Jahre.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Beantragen Sie es über Rannís innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn. Das ist eine harte Frist.)
- Physische Anwesenheit
- Isländische Steueransässigkeit und Beschäftigung
- Familie
- Gilt individuell für die beschäftigte Person
- Daueraufenthalt
- Gesonderter Weg
- Staatsbürgerschaft
- 7 Jahre
- Sprachtest
- Isländische Sprachprüfung auf etwa dem Niveau A2
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- In den vorangegangenen 60 Monaten weder in Island ansässig noch dort mit Wohnsitz gemeldet.Fachkenntnis, die in Island nicht verfügbar oder knapp ist.Tätigkeit in Forschung und Entwicklung, Innovation, Lehre, spezialisierten Projekten, Projekt- oder Bauleitung oder einer anderen Schlüsselrolle.Antrag über Rannís innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn.
- Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn über Rannís stellen. Versäumen Sie die Frist, ist die Entlastung weg.
- Nur 3 Jahre, deutlich kürzer als die 84 Monate in Dänemark oder die 84 Monate in Finnland.
- Sie dürfen in den vorangegangenen 60 Monaten in Island weder ansässig noch mit Wohnsitz gemeldet gewesen sein. Die ersten 3 Monate des Aufenthalts zählen dabei nicht.
- Lohnnebenabgaben, Kindergeld und Zinsentlastung werden weiterhin auf das GESAMTE Bruttogehalt berechnet, nicht auf die verringerte Bemessungsgrundlage. In Geld gerechnet fällt die Entlastung damit schmaler aus als 25 %.
- Die Fachkenntnis muss in Island tatsächlich nicht verfügbar oder knapp sein. Das gilt für Forschung und Entwicklung sowie Innovation, Lehre, spezialisierte Projekte, Projekt- oder Bauleitung und andere Schlüsselrollen.