Japan · Unternehmen & Gründer
Business-Manager-Visum
Deutlich verschärft. Das Justizministerium hat am 10. Oktober 2025 geänderte Ministerialverordnungen verkündet, und die überarbeiteten Kriterien traten am 16. Oktober 2025 in Kraft. Die Kapitalanforderung stieg von JPY 5 Mio. auf JPY 30 Mio., eine Versechsfachung, hinzu kamen neue Bedingungen zu Beschäftigung, Erfahrung und japanischen Sprachkenntnissen. Bestandsinhaber haben eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 16. Oktober 2028.
Das war früher die günstige Hintertür nach Japan: JPY 5 Mio., etwa USD 33.000, und ein plausibler Geschäftsplan genügten. Für dieses Szenario ist der Weg jetzt geschlossen. Die Reform richtete sich ausdrücklich gegen Antragsteller, die nicht ernsthaft in Japans Wirtschaft investierten, und die Kombination aus JPY 30 Mio. Kapital, einem Mitarbeiter mit japanischer Staatsangehörigkeit, einem Führungsnachweis und einer Sprachanbindung auf B2-Niveau macht daraus ein echtes Visum für ein operatives Unternehmen.
Qualifizierende Wege
Mindestens JPY 30 Mio. (rund USD 190.000–200.000), gegenüber JPY 5 Mio. vor dem 16. Oktober 2025
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 30M JPY
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- JPY 30 Mio. Kapital, dazu ein Büromietvertrag, das Gehalt mindestens eines qualifizierenden Vollzeitbeschäftigten, die vorgeschriebene fachliche Prüfung des Geschäftsplans sowie Anwalts- oder Notariatskosten, typischerweise JPY 1–3 Mio.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Zuerst das Certificate of Eligibility, dann die Visumserteilung; die Gründung der Gesellschaft muss dem Antrag vorausgehen)
- Physische Anwesenheit
- Sie müssen das Unternehmen in Japan tatsächlich führen; der Status ist an echten Geschäftsbetrieb gebunden
- Familie
- Ehegatte und Kinder über den Status Dependent
- Daueraufenthalt
- in der Regel 10 Jahre Aufenthalt, davon 5 Jahre in einem Arbeitsstatus, sofern Sie sich nicht über die Schnellwege Highly Skilled Professional oder J-Skip qualifizieren
- Staatsbürgerschaft
- in der Regel 5 Jahre Aufenthalt, nach Ermessen der Behörden und mit der Auflage, auf andere Staatsangehörigkeiten zu verzichten
- Sprachtest
- es gibt keinen formalen Test, im Einbürgerungsgespräch werden jedoch funktionale Japanischkenntnisse erwartet
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Mindestkapital oder Gesamtinvestition von JPY 30 Mio.Mindestens ein Vollzeitbeschäftigter, der japanischer Staatsangehöriger, Daueraufenthaltsberechtigter, Special Permanent Resident, Ehegatte oder Kind eines japanischen Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten oder Long-Term Resident istAntragsteller oder Beschäftigter muss Japanisch auf etwa B2-Niveau beherrschen oder eine japanische Ausbildung vorweisenMindestens 3 Jahre Erfahrung in der Unternehmensführung oder auf CxO-Ebene ODER ein Master- oder Doktorgrad mit Bezug zum GeschäftVon einer qualifizierten Fachperson bestätigter GeschäftsplanPhysische Büroräume in Japan
- Wer JPY 5 Mio. nennt, arbeitet mit Material aus der Zeit vor Oktober 2025. Seit dem 16. Oktober 2025 lautet die Zahl JPY 30 Mio.
- Der Vollzeitbeschäftigte muss japanischer Staatsangehöriger, Daueraufenthaltsberechtigter, Special Permanent Resident, Ehegatte oder Kind eines japanischen Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten oder Long-Term Resident sein. Sie können diese Bedingung nicht erfüllen, indem Sie einen anderen ausländischen Arbeitsvisumsinhaber einstellen.
- Entweder der Antragsteller oder der Beschäftigte benötigt Japanischkenntnisse auf etwa B2-Niveau (GER) oder eine in Japan erworbene Ausbildung. Für eine Führungskraft ohne Japanischkenntnisse ist das eine echte Hürde.
- Antragsteller benötigen mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Unternehmensführung oder auf CxO-Ebene oder einen Master-Abschluss oder höher mit Bezug zum Geschäft.
- Der Geschäftsplan muss von einer Person mit fachlicher Expertise in der Unternehmensführung bestätigt werden, im Wesentlichen von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Unternehmensberater für kleine und mittlere Unternehmen; ausgenommen sind Äquivalente börsennotierter Gesellschaften.
- Bestandsinhaber genießen KEINEN unbefristeten Bestandsschutz. Verlängerungen, die innerhalb von drei Jahren nach dem 16. Oktober 2025 beantragt werden, werden nach dem Geschäftsergebnis und der Aussicht auf Erfüllung der neuen Kriterien beurteilt; nach diesem Zeitfenster gelten die geänderten Kriterien vollständig, und Sie müssen auf JPY 30 Mio. rekapitalisieren oder den Status wechseln.
- Behandeln Sie dieses Visum nicht als Weg zur japanischen Daueraufenthaltsgenehmigung, ohne zuvor den Eintrag zur Erbschaftsteuer auf dieser Seite gelesen zu haben. Das Visum ist ein Status der Tabelle 1 und schützt Ihr ausländisches Vermögen; die Daueraufenthaltsgenehmigung tut das nicht.