Kirgisistan · Beschäftigung
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EAWU (Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis)
Kirgisistan ist seit 2015 Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten — Armenien, Belarus, Kasachstan und Russland — dürfen in Kirgisistan ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Für armenische, belarussische, kasachische und russische Staatsangehörige entfällt damit der lästigste Schritt der Kette — die Arbeitserlaubnis — und der Beschäftigungsgrund für die befristete Aufenthaltserlaubnis ist leicht zu erfüllen.
Qualifizierende Wege
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Weder Investition noch Gebühr für das Arbeitsrecht selbst. Kosten für Anmeldung und, falls Sie einen Status wollen, für die Aufenthaltserlaubnis fallen weiterhin an.
- Art des Wegs
- Über Beschäftigung
- Physische Anwesenheit
- EAWU-Staatsangehörigen sind in der Regel bis zu 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum ohne Erlaubnis gestattet; eine Beschäftigung aktiviert die Arbeitsbestimmungen des Vertrags. Prüfen Sie die geltende Regel für Ihre Staatsangehörigkeit, bevor Sie sich auf eine Tagezählung verlassen.
- Familie
- Familienangehörige nach den Bestimmungen des EAWU-Vertrags
- Daueraufenthalt
- Nicht automatisch. Arbeiten nach EAWU-Regeln verschafft für sich genommen keinen Aufenthaltsstatus.
- Staatsbürgerschaft
- Nein, aber ein praktischer Weg, den Beschäftigungsgrund für eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Staatsangehörigkeit eines EAWU-Mitgliedstaatsein BeschäftigungsverhältnisAnmeldung
- DAS ARBEITSRECHT IST KEIN STATUS. Anmeldung bleibt erforderlich, und Aufenthalt, wenn Sie bleiben wollen.
- Die Tageszählung für visumfreien Aufenthalt unterscheidet sich nach Staatsangehörigkeit und Vertrag; die 90-in-180-Regel sollten Sie für Ihren Pass verifizieren.
- Eine Anstellung durch eine kirgisische Gesellschaft löst für diese Lohnsteuer- und Sozialabgabenpflichten aus.