Lettland · Aufenthalt durch Investition
Befristete Aufenthaltserlaubnis für Investitionen in nachrangiges Kapital
Heute nutzbar, aber durch das am 11. Juni 2026 verabschiedete neue Einwanderungsgesetz gestrichen. Der Präsident hat das Gesetz zur erneuten Beratung im Herbst 2026 zurückgegeben.
Nachrangige Verbindlichkeiten stehen bei einer lettischen Bank hinter allen anderen Gläubigern. Sie sollen fünf Jahre lang echtes Kreditrisiko einer Bank in einem kleinen Markt tragen, und zwar für einen Aufenthaltstitel, der kurz vor der Abschaffung steht. Risikobereinigt ist das ein schwaches Angebot.
Qualifizierende Wege
Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Beim ersten Titel wird eine Zahlung von EUR 25.000 an den Staatshaushalt fällig.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €280k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 280.000 für fünf Jahre gebunden, dazu eine nicht erstattungsfähige Zahlung an den Staat von EUR 25.000.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Standardbearbeitung der PMLP.)
- Physische Anwesenheit
- Keine
- Familie
- EhepartnerMinderjährige KinderUnterhaltsberechtigte Familienangehörige
- Daueraufenthalt
- Hier greift dieselbe Falle wie beim Immobilienweg. Sie brauchen körperliche Anwesenheit in 4 von 5 Jahren sowie Lettisch auf Niveau A2.
- Staatsbürgerschaft
- Weitere 5 Jahre Daueraufenthalt.
- Sprachtest
- Prüfungen in lettischer Sprache, Geschichte und Verfassung.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Mindestlaufzeit von fünf JahrenZahlung von EUR 25.000 an den StaatshaushaltLebensunterhalt von EUR 500 pro Monatnachgewiesene Herkunft der Mittel
- Nachrangiges Kapital wird in der Insolvenz definitionsgemäß zuletzt bedient. Der lettische Bankensektor hat eine Geschichte von Zusammenbrüchen. Die ABLV wurde 2018 abgewickelt, nachdem das US-amerikanische FinCEN Geldwäsche festgestellt hatte. Das ist keine Einlage und von keiner Einlagensicherung gedeckt.
- EUR 25.000 des Aufwands sind eine reine, nicht erstattungsfähige Gebühr, rund 9 % der Investition.
- Dieser Weg soll nach dem Gesetz vom Juni 2026 abgeschafft werden.
- Russische und belarussische Staatsangehörige sind ausgeschlossen.
- Es gilt dieselbe Unvereinbarkeit von Anwesenheit und Daueraufenthalt wie beim Immobilienweg.