Rumänien · Aufenthalt durch Investition
Vorgeschlagenes rumänisches Programm für Aufenthalt durch Investition (EUR 400.000)
KEIN GELTENDES RECHT. NICHT ALS VERFÜGBAR DARSTELLEN. Angekündigt wurde es am 15. Oktober 2025 als Gesetzentwurf der PNL und im Senat registriert. Im Juli 2026 hat es keine der beiden Kammern passiert. Es muss noch den Senat durchlaufen, dann die Abgeordnetenkammer als entscheidende Kammer, dann eine mögliche Prüfung durch das Verfassungsgericht, dann die Unterzeichnung durch den Präsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Das lohnt die Beobachtung, doch die Chancen stehen niedrig bis mittel, und einen verlässlichen Zeitrahmen gibt es nicht. Rumänien würde ein goldenes Visum der EU in dem feindlichsten Umfeld starten, dem solche Programme je gegenüberstanden. Das ist die Lage nach dem Urteil des EuGH gegen Maltas CBI im April 2025, und während Rumänien selbst in einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits mit Korrekturfrist 2030 steckt.
Qualifizierende Wege
NUR VORGESCHLAGEN. Laufzeit von mindestens 5 Jahren.
NUR VORGESCHLAGEN. Mindestens 5 Jahre gehalten.
NUR VORGESCHLAGEN.
NUR VORGESCHLAGEN.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €400k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nicht zutreffend. Das Programm existiert nicht.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Physische Anwesenheit
- Nach dem Entwurf kein Mindestaufenthalt.
- Familie
- Familienangehörige wären nach dem Entwurf einbeziehbar
- Daueraufenthalt
- Dauerhafter Aufenthalt nach 5 Jahren, so der Entwurf.
- Staatsbürgerschaft
- Der Entwurf verweist auf Gesetz 21/1991, bleibt aber bewusst vage zum tatsächlichen Zeitrahmen bis zur Staatsbürgerschaft.
- Sprachtest
- Rumänisch auf B1-Niveau nach dem ordentlichen Weg.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- NUR VORGESCHLAGEN. Im Senat registriert und im Juli 2026 von keiner der beiden Kammern verabschiedet. Wer anbietet, einen Mandanten vorzuregistrieren, verkauft nichts Reales.
- Der politische Gegenwind ist heftig. Da ist das EuGH-Urteil vom April 2025 gegen Maltas CBI, dazu eine offen ablehnende Kommission und ein ebensolches Parlament sowie eine Legislative, deren Aufmerksamkeit anderswo liegt. Die Abgeordnetenkammer verabschiedete im Juni 2026 ein Gesetz zu Verhandlungen über eine Vereinigung mit Moldau.
- Die Prüfvorschriften des Entwurfs sind ungewöhnlich streng. Vorgesehen sind Prüfungen der Mittelherkunft sowie ein Screening durch SRI (Inlandsnachrichtendienst), SIE (Auslandsnachrichtendienst) und die Geldwäschebehörde ONPCSB.
- Die Formulierung des Entwurfs zur Staatsbürgerschaft ist bewusst vage. Sie verweist auf Gesetz 21/1991, ohne sich auf einen tatsächlichen Zeitrahmen festzulegen.