Rumänien · Aufenthalt durch Investition
Ausnahme beim Daueraufenthalt für Investoren (Artikel 71, GEO 194/2002)
Offen. Hinweis: Die im Markt oft genannte Schwelle von EUR 500.000 ließ sich nirgends bestätigen. Die belegte Zahl lautet EUR 1.000.000 oder mehr als 100 Vollzeitstellen. Die getrennt davon kursierenden Beträge von EUR 500 und EUR 700 im Monat sind Nachweise über Mittel zum Lebensunterhalt für das Geschäftsvisum. Das ist etwas völlig anderes und vermutlich die Quelle der Verwechslung.
Rumänien lässt die doppelte Staatsangehörigkeit zu und verlangt nicht, einen vorhandenen Pass aufzugeben. Das ist das strukturelle Gegenteil von Bulgarien. Für einen UHNW-Mandanten, der einen vorhandenen Pass nicht hergeben wird, können Rumäniens Wege im Grundsatz die Staatsbürgerschaft liefern, wo Bulgariens Investorenweg es nicht kann. Doch mit EUR 1 Mio. für den Daueraufenthalt und acht Jahren bis zur Staatsbürgerschaft ist das kein wettbewerbsfähiges Produkt der Investitionsmigration.
Qualifizierende Wege
Verschafft den Daueraufenthalt ohne die üblichen Bedingungen zu Aufenthaltsdauer und Mitteln zum Lebensunterhalt und umgeht damit die Standardvoraussetzung von 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
Eine Alternative zur Kapitalschwelle
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €1M
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 1 Mio. an gebundener Investition, dazu Rechts- und Beratungskosten. Die Alternative über die Schaffung von Arbeitsplätzen ersetzt Kapital durch Lohnsumme.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 3–9 Monate (Der Aufenthaltstitel dauert nach dem Gesetz 30 Tage, in der Praxis oft 2 bis 4 Wochen)
- Physische Anwesenheit
- Diese Ausnahme beseitigt die Voraussetzung zur Aufenthaltsdauer
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder
- Daueraufenthalt
- Das ist der Weg zum Daueraufenthalt. Er umgeht die übliche Voraussetzung von 5 Jahren.
- Staatsbürgerschaft
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Rahmen der ordentlichen Einbürgerung, die sich nach Gesetz 14/2025 um bis zu 3 Jahre verkürzen lässt, und zwar für EU-Bürger oder in Rumänien Geborene, die zusätzlich bestimmte Kriterien erfüllen, etwa einen bedeutenden wirtschaftlichen Beitrag
- Sprachtest
- Ein Sprachtest Rumänisch auf B1-Niveau, dazu der Nachweis sozialer und kultureller Integration.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- eine Investition von mindestens EUR 1.000.000 oder die Schaffung von mehr als 100 Vollzeitstellen.einwandfreies Führungszeugnis und dokumentierte Mittelherkunft.
- Die Zahl von EUR 500.000 ist falsch, wird aber breit wiederholt. Die bestätigte Schwelle lautet EUR 1.000.000 oder mehr als 100 Arbeitsplätze. Wer EUR 500.000 nennt, verwechselt das vermutlich mit den monatlichen Unterhaltsnachweisen für das Geschäftsvisum.
- Das ist nicht gegen eine Primärquelle bestätigt. Die rumänische Einwanderungsbehörde IGI blockiert den automatisierten Zugriff, und der konsolidierte Text der GEO 194/2002 ließ sich nicht öffnen. Die Angabe von EUR 1 Mio. oder 100 Arbeitsplätzen wird von mehreren unabhängigen Sekundärquellen gestützt, ist aber nicht gegen den Primärtext bestätigt. Prüfen Sie das unmittelbar bei der IGI, bevor Sie beraten.
- Eine Abkürzung zur Staatsbürgerschaft gibt es nicht. Es gilt die ordentliche Frist von 8 Jahren, und Sie müssen einen Sprachtest auf B1-Niveau bestehen.
- Rumänien befindet sich seit 2020 in einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits, die Korrekturfrist wurde bis 2030 verlängert. Weitere Konsolidierung ist wahrscheinlich, und der Einheitssatz von 10 % bleibt ein dauerhaftes Ziel.