Europa · Firmengründung
Firmengründung in Schweden
Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, EU-weit einsetzbare Betriebsgesellschaft mit niedriger Kapitaluntergrenze und ohne Notar wollen. Sie müssen allerdings die Regel zur EWR-Ansässigkeit oder zum Zustellungsbevollmächtigten erfüllen und die KYC-Prüfung der schwedischen Banken bestehen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aktiebolag, AB)
- Körperschaftsteuer
- 20,6% einheitliche Körperschaftsteuer (2026). Eine vom Finanzministerium erwogene Senkung auf 20% zum 1. Januar 2026 wurde im endgültigen Haushalt nicht umgesetzt.
- Gründungsdauer
- ~5–15 Werktage, bis Bolagsverket einträgt, sobald eine vollständige E-Service-Einreichung und das eingezahlte Stammkapital vorliegen; rechnen Sie mehrere Wochen mehr für Bankkonto sowie Steuer-, Umsatzsteuer- und F-Steuer-Registrierung ein.
- Mindestkapital
- 25.000 SEK für eine private AB (vor dem 1. Januar 2020 gegründete Gesellschaften behalten die alte Untergrenze von 50.000 SEK). Vor der Eintragung bar auf ein Sperrkonto oder als geprüfte Sacheinlage einzuzahlen.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Kein in Schweden ansässiger Geschäftsleiter erforderlich, doch mindestens die Hälfte des Vorstands, die Hälfte der Stellvertreter und der Geschäftsführer müssen im EWR wohnen (Wohnsitz, nicht Staatsangehörigkeit). Wohnt weder ein Vorstandsmitglied noch der Geschäftsführer oder ein Zeichnungsberechtigter in Schweden, muss die Gesellschaft einen in Schweden registrierten Zustellungsbevollmächtigten bestellen. Eine Ausnahme von der EWR-Regel kann bei Bolagsverket beantragt werden und wird im Einzelfall geprüft.
- Prüfung
- Eine private AB kann auf den Abschlussprüfer verzichten, wenn sie in jedem der beiden letzten Geschäftsjahre unter mindestens zwei von drei Schwellen bleibt: mehr als 3 Beschäftigte (Durchschnitt), Nettoumsatz über 3 Mio. SEK und Bilanzsumme über 1,5 Mio. SEK. Neu gegründete Gesellschaften können von Anfang an auf einen Prüfer verzichten.
- Gründung aus der Ferne
- Die Gründung wird elektronisch über verksamt.se eingereicht, wofür eine schwedische E-ID (BankID) nötig ist; Gründer ohne sie reichen typischerweise den Papierantrag ein (Bolagsverket-Formular 816) oder schalten einen örtlichen Vertreter ein und müssen das Stammkapital auf ein Konto in Schweden oder im EWR einzahlen. Für die Gründung einer AB braucht Schweden keinen Notar, doch die KYC-Prüfung ausländischer wirtschaftlich Berechtigter durch Bank und Skatteverket ist der eigentliche Engpass.
- Staatliche Gebühr
- 2.400 SEK über den E-Service verksamt.se oder 2.700 SEK bei Papierantrag (2026).
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, EU-weit einsetzbare Betriebsgesellschaft mit niedriger Kapitaluntergrenze und ohne Notar wollen. Sie müssen allerdings die Regel zur EWR-Ansässigkeit oder zum Zustellungsbevollmächtigten erfüllen und die KYC-Prüfung der schwedischen Banken bestehen.
Der Ablauf
- Die Gründungsurkunde (stiftelseurkund) und die Satzung entwerfen und das Stammkapital von 25.000 SEK auf ein Bankkonto einzahlen (die Bank stellt eine Kapitalbescheinigung aus)
- Sicherstellen, dass Vorstand und Geschäftsführer die EWR-Ansässigkeitsanforderung erfüllen, oder einen in Schweden registrierten Zustellungsbevollmächtigten bestellen (oder eine Ausnahme von der Ansässigkeitsregel beantragen)
- Den Gründungsantrag über verksamt.se bei Bolagsverket einreichen (Formular 816) mit Gründungsurkunde, Satzung und Bankbescheinigung und die Gebühr von 2.400 SEK zahlen
- Nach der Eintragung und Vergabe der organisationsnummer sich bei Skatteverket für die F-Steuer, die Umsatzsteuer und den Arbeitgeberstatus registrieren und das Geschäftskonto fertig einrichten
Was schiefgehen kann
- Die Eröffnung des zwingenden Kapitaleinzahlungs- und Geschäftskontos ist für nichtansässige Gründer oft der schwierigste Schritt; schwedische Banken prüfen streng und lehnen Konten für Eigentümer ohne Bindung vor Ort ab oder verzögern sie.
- Der Online-Dienst verksamt.se verlangt eine schwedische BankID; ohne sie bleibt nur der langsamere Papierweg oder ein Gründungsagent vor Ort, was Kosten und Zeit kostet.
- Wohnen alle Geschäftsführer außerhalb Schwedens, müssen Sie eine in Schweden ansässige zustellungsbevollmächtigte Person unterhalten, und mindestens die Hälfte des Boards sowie der Geschäftsführer müssen weiterhin im EWR ansässig sein, sofern Bolagsverket keine Ausnahme erteilt.
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