Südamerika

Uruguay: Steuern im Überblick

Das System ist für natürliche Personen weitgehend territorial, mit einer befristeten Steuerbefreiung für Neuansässige auf ausländische Einkünfte und einem stabilen, moderaten Steuerregime.

Territorial Zuletzt geprüft

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
36 %Arbeitseinkommen wird progressiv mit bis zu 36 % besteuert. Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Mieten und Veräußerungsgewinne werden pauschal mit 12 % besteuert. Ausländische Einkünfte natürlicher Personen fallen weitgehend nicht unter die Steuerpflicht.
Körperschaftsteuer
25 %
Kapitalerträge
Pauschal 12 %.
MwSt. / IVA
22 %
Dividenden (QuSt.)
7 %
Zinsen (QuSt.)
7 %–12 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
12 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
Rund 18,1 %–23,1 % (BPS).
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
Rund 12,6 % (BPS).
Vermögensteuer
Der Impuesto al Patrimonio gilt für in Uruguay belegene Vermögenswerte und beträgt für natürliche Personen rund 0,1 %–0,4 %.
Erbschaft / Nachlass
Keine, allerdings fällt bei Immobilien eine Übertragungsteuer (ITP) von 2 % an.
Grundsteuer
Es gilt eine kommunale contribución inmobiliaria, dazu kommt bei Übertragungen die ITP-Steuer von 2 %.
Sonstiges
Neuansässige erhalten eine befristete Steuerbefreiung. Ausländische Einkünfte sind im Jahr des Zuzugs und bis zu 10 Jahre danach faktisch steuerfrei, anschließend werden sie mit 6 % besteuert. Alternativ kann pauschal für 7 % optiert werden.

So funktioniert das System

Steuersystem
Territorial
Ausländische Einkünfte
Weitgehend nicht erfasst (Territorialprinzip)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Ja
CRS
Teilnehmend

Sonderregime für Neuankömmlinge

Das ist eine Steuerbefreiung für neue Steueransässige. Sie gewährt eine IRNR-Behandlung, faktisch null, auf ausländische passive Einkünfte für das Jahr der Ankunft plus zehn weitere Jahre. Das sind insgesamt 11 Jahre für alle, die ab dem 1. Januar 2026 ansässig werden. Danach besteht die Wahl zwischen rund 6 % für fünf Jahre und einem festen jährlichen IRPF-Betrag.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (2)

Weitere Quellen

Ihre Steuersituation ist keine Fußnote zu Ihrem Umzug

Sie ist meist die größte Zahl in der Entscheidung. Bringen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Wohnsitzhistorie und Ihre Vermögensstruktur, und wir modellieren sie, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.