Uruguay · Steuerregime
Steuerbefreiung für neue Steueransässige
Die Ley 20.446 (Presupuesto Nacional 2025–2029) hat dieses Regime mit Wirkung zum 1. Januar 2026 grundlegend neu geschrieben. Die Befreiung läuft nun 11 Jahre, das Jahr der Ankunft plus zehn weitere. Der Investitionszugang wurde neu bepreist. Er stieg von rund USD 590.000 an Immobilien auf UI 12,5 Millionen (rund USD 2 Mio.). Die alte 60-Tage-Route über die Anwesenheit wurde gestrichen. Ausländische Einkünfte aus unbeweglichem Kapital und Veräußerungsgewinne sind für Ansässige außerhalb der Befreiung jetzt steuerpflichtig.
Elf Jahre ohne Steuer auf ausländische passive Einkünfte, in einer stabilen, bankfähigen, CRS-konformen Jurisdiktion ohne Vermögensteuer auf ausländisches Vermögen: In Summe ist das die beste Steuerbefreiung mit langem Horizont in Amerika. Sie läuft länger als die italienische und liest sich sauberer als die portugiesische. Die Ley 20.446 hat die Startbahn verlängert und zugleich den Eintrittspreis erhöht. Das ist jetzt ausdrücklich ein Regime für Vermögende.
Qualifizierende Wege
Mehr als 183 Tage pro Jahr. Eine Investition ist nicht erforderlich, das ist aber jetzt der einzige Zugang über die Anwesenheit. Die frühere 60-Tage-Route wurde abgeschafft.
UI 12.500.000, ungefähr USD 2 Millionen. Das ist ein Anstieg von rund USD 590.000 (UI 3,5 Mio.) unter dem früheren Regime des Decreto 163/020.
UI 625.000 pro Jahr, ungefähr USD 100.000 jährlich, in Fonds, die produktive Projekte, Forschung oder angewandte Innovation finanzieren.
Die Fakten
- Minimum
- $2M
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Für die Ausübung des Wahlrechts selbst fällt keine Gebühr an. Die eigentlichen Kosten sind die qualifizierende Investition zuzüglich Beratung. Uruguayische rechtliche und steuerliche Strukturierung für eine Familie kostet typischerweise USD 15.000 bis 40.000.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 1–12 Monate (Das Wahlrecht wird einmal ausgeübt. Eine Ansässigkeitsbescheinigung der DGI zu erhalten, dauert einige Monate.)
- Physische Anwesenheit
- 183 Tage oder mehr, wenn Sie den Zugang über die Anwesenheit nutzen. Die Investitionszugänge verlangen für die Befreiung keine 183 Tage. Trotzdem müssen Sie steuerlich ansässig sein, damit die Befreiung überhaupt etwas bedeutet.
- Familie
- Das Wahlrecht ist individuell. Jeder Ehepartner wählt gesondert, und jeder braucht seine eigene qualifizierende Grundlage
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist ein Steuerregime. Der legale Aufenthalt ist ein eigener Strang.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- In Uruguay steuerlich ansässig werden. Das bedeutet 183 Tage oder mehr im Land oder den Mittelpunkt der wirtschaftlichen und Lebensinteressen dort zuzüglich einer qualifizierenden Investition.In den vorangegangenen Steuerjahren nicht in Uruguay steuerlich ansässig gewesen sein.Die Befreiung nicht schon zuvor gewählt haben.Das Wahlrecht bei der DGI ausüben.
- Das Regime hat sich zum 1. Januar 2026 wesentlich geändert, und die Reform schneidet in beide Richtungen. Ab diesem Datum werden ausländische Einkünfte aus unbeweglichem Kapital und Veräußerungsgewinne aus Vermögenswerten, die Erträge aus beweglichem Kapital erzeugen, in Uruguay mit 12 % steuerpflichtig, und zwar für Ansässige, die sich nicht innerhalb einer Befreiung befinden. Uruguay ist nicht mehr die einfache Territorialjurisdiktion, die sein Ruf nahelegt.
- Eine neue Transparenzregel rechnet Einkünfte und Gewinne ausländischer, nicht ansässiger Rechtsträger unmittelbar den uruguayischen wirtschaftlich Berechtigten zu, die 5 % oder mehr halten, unabhängig von einer Ausschüttung. Offshore-Holdingstrukturen stunden damit nichts mehr. Das ist die schlafende Bestimmung der Reform.
- Der Immobilienzugang hat sich mehr als verdreifacht, von rund USD 590.000 auf etwa USD 2 Mio. Die 60-Tage-Route über die Anwesenheit ist weg. Wenn Sie mit den alten Zahlen geplant haben, trägt dieser Plan nicht mehr.
- Sie dürfen in den vorangegangenen Steuerjahren nicht in Uruguay steuerlich ansässig gewesen sein, und Sie dürfen die Befreiung nicht schon einmal genutzt haben. Sie steht einmal im Leben zur Verfügung.
- Nach dem Ende der Befreiung haben Sie zwei Möglichkeiten. Die eine ist ein Satz von rund 6 % für fünf Jahre, geknüpft an eigene Investitionsbedingungen, etwa rund USD 1 Mio. an Immobilien oder USD 100.000 pro Jahr. Die andere ist ein fester jährlicher IRPF-Betrag, berichtet mit rund USD 300.000 (etwa USD 200.000 bei einer Anwesenheit von 183 Tagen und mehr), für zwanzig Jahre. Modellieren Sie den Ausstieg, bevor Sie den Einstieg modellieren. Für sehr große Portfolios kann die Option des festen Betrags der eigentliche Sinn der ganzen Übung sein.
- Die Mechanik der Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern wartete Mitte 2026 noch auf Ausführungsbestimmungen.
- Uruguay hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten. US-Bürger haben von der Befreiung nur insoweit etwas, als die US-Steuer sie nicht schlicht wieder einkassiert.