Frankreich · Unternehmen & Gründer
Talent: Porteur d'un projet économique innovant (French Tech Visa für Gründer)
Dieser Weg fällt unter das Aufenthaltsregime „talent“ des CESEDA, ursprünglich passeport talent, projet économique innovant (Art. L421-16). Er wurde durch die Loi n°2024-42 du 26 janvier 2024 umstrukturiert und von passeport talent in talent umbenannt. Der Weg und das dazugehörige vereinfachte Verfahren des French Tech Visa bleiben mit Stand 2026 offen.
Das ist eine der wenigen Gründerspuren in einer großen EU-Volkswirtschaft ohne Schwelle für Kapitalinvestitionen. Der Zugang bemisst sich an der Glaubwürdigkeit eines innovativen Projekts und nicht an der Größe eines Bankguthabens.
Qualifizierende Wege
Es gibt hier keine feste Schwelle für Kapitalinvestitionen. Das unterscheidet sich vom gesonderten Weg für Unternehmensgründer, der €30.000 verlangt. Stattdessen muss der Antragsteller jährliche Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen, die mindestens dem vollen Brutto-SMIC entsprechen, also €22.404,20 mit Stand 1. Juni 2026. Der Antragsteller braucht zudem ein Projekt, dessen innovativer Charakter amtlich anerkannt ist. Diese Bewertung nimmt die DRIEETS vor, typischerweise über einen Partner-Inkubator oder Accelerator der French Tech oder über ein Unterstützungsschreiben von zwei anerkannten Akteuren des French-Tech-Ökosystems.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Bei diesem Weg fallen nur staatliche Gebühren an. Rechnen Sie bei der Ersterteilung mit rund €449, zusammengesetzt aus €300 Verwaltungsabgabe, €50 Stempelsteuer und €99 für das Visum für den längerfristigen Aufenthalt. Die Verlängerung kostet etwa €250. Es gibt keine Investitionsschwelle. Der Antragsteller trägt seine Lebenshaltungskosten selbst und finanziert das Start-up unmittelbar.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Die DRIEETS prüft die Akte zum innovativen Projekt, eingereicht online über démarches-simplifiées, in rund 1 bis 2 Monaten. Danach folgen das Visum für den längerfristigen Aufenthalt und der mehrjährige Titel. Die Dauer variiert je nach Konsulat und Präfektur.)
- Physische Anwesenheit
- An diese Karte ist keine feste Mindestzahl an Tagen geknüpft. Der Inhaber muss jedoch tatsächlich in Frankreich leben und das innovative Projekt von dort aus betreiben. Der Titel erlaubt genau diese gewerbliche Tätigkeit. Ein ununterbrochener Aufenthalt ist nötig, um nach 5 Jahren auf den Daueraufenthalt und schließlich auf die Einbürgerung hinzuarbeiten.
- Familie
- EhepartnerKinder
- Daueraufenthalt
- Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kommen Inhaber für eine Daueraufenthaltskarte über 10 Jahre in Betracht, die carte de résident. Voraussetzung sind die Bedingungen zu Integration und Mitteln.
- Staatsbürgerschaft
- Die Einbürgerung durch Dekret wird nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts möglich, in begrenzten Fällen sind kürzere Fristen verfügbar. Antragsteller müssen zudem die Anforderungen an Integration, stabile Mittel und Sprache erfüllen.
- Sprachtest
- Für die Einbürgerung sind Französischkenntnisse erforderlich. Mit den ab dem 1. Januar 2026 wirksamen Reformen steigt die Latte auf Niveau B2, zuvor B1. Für die Karte des langfristig Aufenthaltsberechtigten wird ebenfalls Niveau B1 verlangt.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Ein von einer öffentlichen Stelle anerkanntes innovatives Wirtschaftsprojekt, bestätigt über das Online-Verfahren der DRIEETS (Unterstützung durch einen Inkubator oder Accelerator der French Tech oder durch zwei anerkannte Akteure des Ökosystems)Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, mit Entwicklung des Projekts in FrankreichNachweis von Mitteln zum Lebensunterhalt ≥ dem vollen jährlichen Brutto-SMIC (€22.404,20 mit Stand 1. Juni 2026)Ein Geschäftsplan und, soweit die Branche reguliert ist, die einschlägigen Genehmigungen
- Die Genehmigung hängt an einer subjektiven Bewertung der DRIEETS, ob das Projekt wirklich innovativ ist. Das Tor ist die Anerkennung, nicht das Geld, und der Antrag kann abgelehnt werden.
- Der Weg über das innovative Projekt wird häufig mit dem gesonderten Weg für Unternehmensgründer verwechselt. Jener verlangt sehr wohl eine Investition von €30.000 und einen Abschluss auf Masterniveau oder 5 Jahre Berufserfahrung. Es sind vollkommen unterschiedliche Regeln.
- Das Einwanderungsgesetz von 2024 und die Reformen von 2026 haben die Sprachlatte für die Einbürgerung auf B2 angehoben und die Integrationsbedingungen verschärft. Auch die Gebühren sind 2026 gestiegen. Prüfen Sie daher die aktuellen Zahlen vor der Antragstellung.