Frankreich · Steuerregime
Steuerregime für Impatriierte (Régime des impatriés, Artikel 155 B CGI)
Offen. Es läuft bis zum 31. Dezember des achten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Eine 2026 aufgenommene Tätigkeit schirmt Einkünfte also bis zum 31. Dezember 2034 ab.
Die beiden Uhren laufen unterschiedlich schnell, und genau hier tappen Berater in die Falle. Die Befreiungen beim Einkommen gelten acht Jahre, doch der IFI-Schutz für ausländische Immobilien nur fünf. Eine Familie mit einem ausländischen Immobilienportfolio von EUR 20 Mio. läuft in Jahr sechs in die volle französische IFI, während sie noch glaubt, im Regime zu sein.
Qualifizierende Wege
Die Impatriierungsprämie ist von der Einkommensteuer befreit. Wer direkt aus dem Ausland angeworben wurde, kann stattdessen pauschal 30 % der Gesamtvergütung anstelle der tatsächlichen Prämie wählen.
Der Teil der Vergütung, der auf im Ausland ausgeübte Tätigkeit entfällt, ist befreit. Dafür gilt eine Obergrenze, entweder 50 % der Gesamtvergütung oder 20 % der steuerpflichtigen, nicht auf das Ausland entfallenden Vergütung.
Die Hälfte ausländischer Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und bestimmter Einkünfte aus geistigem Eigentum ist befreit, sofern sie aus einem Staat gezahlt werden, der mit Frankreich ein Abkommen über Amtshilfe hat.
Ausländische Immobilien bleiben ab dem Jahr der Ankunft 5 Jahre lang aus der IFI-Bemessungsgrundlage ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt automatisch, läuft aber kürzer als der 8-jährige Schutz beim Einkommen.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Direkte Kosten gibt es nicht, doch es setzt eine Strukturierung vor der Ankunft und ein qualifizierendes Arbeits- oder Organverhältnis voraus.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Setzt französische Steueransässigkeit und die Aufnahme einer Tätigkeit in einer französischen Einheit voraus.
- Familie
- Gilt nur für die einzelne Person. Ein Ehepartner muss sich über die eigene Beschäftigung eigenständig qualifizieren
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Dies ist ein Steuerregime und kein aufenthaltsrechtlicher Status.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Sie dürfen in den 5 vollen Kalenderjahren vor dem Jahr der Tätigkeitsaufnahme nicht in Frankreich steuerlich ansässig gewesen sein.Sie müssen mit der Aufnahme der Tätigkeit französischer Steueransässiger werden.Sie müssen aus dem Ausland von einer französischen Einheit angeworben oder konzernintern nach Frankreich entsandt worden sein.Sie müssen den Status eines Arbeitnehmers oder eines Organmitglieds (mandataire social) haben.Ihre steuerpflichtige Vergütung darf nicht unter der vergleichbarer Positionen liegen.
- Der IFI-Ausschluss für ausländische Immobilien läuft 5 Jahre. Die Befreiungen beim Einkommen laufen 8. Rechnen Sie die Klippe in Jahr sechs von Anfang an durch.
- Sie dürfen in den 5 vollen Kalenderjahren vor dem Jahr der Tätigkeitsaufnahme nicht in Frankreich steuerlich ansässig gewesen sein. Waren Sie es, ist das Regime dauerhaft verloren.
- Die Befreiung von 50 % auf ausländische passive Einkünfte setzt voraus, dass der zahlende Staat ein Abkommen über Amtshilfe mit Frankreich hat. Einkünfte aus nicht kooperativen Staaten qualifizieren nicht.
- Das Regime schirmt Sie nicht gegen die französische Erbschaftsteuer ab, und dort liegt für eine dynastische Familie das eigentliche Geld. Der Satz beträgt in gerader Linie 45 %, und Frankreich besteuert das weltweite Vermögen von Ansässigen, die 6 der letzten 10 Jahre dort ansässig waren.
- Die Sozialabgaben sind 2026 gestiegen und haben den effektiven Satz auf Kapitalerträge über die gewohnten 30 % gehoben. Bestätigen Sie den aktuellen kombinierten Satz, bevor Sie rechnen.
- Selbstständige und alle, die aus eigenem Antrieb ohne Arbeitgeberbezug nach Frankreich gezogen sind, kommen in der Regel nicht an das Regime heran.