Irland · Steuerregime
Domizilabgabe (Domicile Levy)
Offen. Weithin und fälschlich als Abgabe für Non-Doms beschrieben. Es ist genau umgekehrt: Sie gilt nur für in Irland domizilierte Personen.
Der Zweck dieses Eintrags ist die Korrektur eines hartnäckigen Irrtums. Mehrere viel zitierte Quellen behaupten, eine als fingierte Überweisung ausgestaltete Abgabe von EUR 200.000 treffe Non-Doms nach 15 Jahren irischer Ansässigkeit. Eine solche Abgabe existiert nicht. Die Domizilabgabe gilt nur für in Irland domizilierte Personen und nur dann, wenn alle drei Voraussetzungen zugleich erfüllt sind. Das Welteinkommen muss EUR 1 Mio. übersteigen. In Irland belegenes Vermögen muss EUR 5 Mio. übersteigen. Und die gezahlte irische Einkommensteuer muss unter EUR 200.000 liegen. Ein nicht domizilierter Ansässiger steht vollständig außerhalb davon.
Die Fakten
- Minimum
- €200k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 200.000 pro Jahr, gemindert um die im selben Jahr gezahlte irische Einkommensteuer. Der USC kann nicht angerechnet werden.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Keine. Die Abgabe kann unabhängig davon greifen, wo Sie leben.
- Familie
- individuell
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- in Irland domiziliertWelteinkommen über EUR 1 Millionin Irland belegenes Vermögen im Wert von mehr als EUR 5 Millionenim Jahr gezahlte irische Einkommensteuer von weniger als EUR 200.000
- Nehmen Sie keine Beratung an, die behauptet, Irland belaste Non-Doms nach 15 Jahren mit EUR 200.000. Das tut es nicht. Die Behauptung scheint aus einer Verwechslung mit der früheren britischen Abgabe für die Remittance-Basis zu stammen, und sie ist falsch.
- Die Abgabe ist vor allem im umgekehrten Fall bedeutsam. Wer ursprünglich in Irland domiziliert war, seither ins Ausland gezogen ist, aber weiterhin irisches Vermögen von mehr als EUR 5 Mio. hält, kann trotzdem erfasst werden.
- Vor 2012 erfasste die Abgabe auch irische Staatsbürger allein wegen ihrer Staatsangehörigkeit. Heute knüpft sie stattdessen an das Domizil an.