Norwegen · Beschäftigung
Norwegischer Aufenthaltstitel für Fachkräfte
Offen. Norwegen hat kein Golden Visa und keinen Weg zum Aufenthalt durch Investition irgendeiner Art.
Dauerhafter Aufenthalt nach drei Jahren ist nach europäischen Maßstäben schnell, und Norwegen erlaubt seit 2020 die doppelte Staatsangehörigkeit. Die eigentliche Geschichte ist jedoch die Steuerarchitektur. Wer eine Ansässigkeit in Norwegen begründet, löst eine Vermögensteuerpflicht auf sein weltweites Nettovermögen aus. Und er setzt die Uhr der Wegzugsbesteuerung auf seine Beteiligungen in Gang. Nur sehr wenige UHNW-Familien sollten ohne einen durchgerechneten Ausstiegsplan nach Norwegen gehen.
Qualifizierende Wege
Es gilt eine Mindestbruttojahresvergütung, und die Bedingungen dürfen nicht schlechter sein als das in Norwegen Übliche.
Die Fakten
- Minimum
- 341.4k NOK
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Rund NOK 6.300 für die Antragsgebühr.
- Art des Wegs
- Über Beschäftigung
- Zeitrahmen
- 1–4 Monate (Schneller, wenn der Arbeitgeber das Fast-Track-Verfahren nutzt.)
- Physische Anwesenheit
- Echte Beschäftigung und echter Aufenthalt.
- Familie
- Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebender PartnerKinder unter 18. Über ihre Fälle wird zugleich mit dem des Hauptantragstellers entschieden
- Daueraufenthalt
- 3 Jahre.
- Staatsbürgerschaft
- 8 Jahre innerhalb der letzten 11.
- Sprachtest
- Norskprøven B1 mündlich und A2 schriftlich, dazu ein Gesellschaftskundetest, der in vielen Sprachen abgelegt werden kann.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- ein abgeschlossenes 3-jähriges berufsbildendes Programm der Sekundarstufe II, ein Hochschulabschluss oder besondere Qualifikationen mit typischerweise 6 und mehr Jahren Erfahrungein konkretes Stellenangebot mit Vergütung und Bedingungen, die nicht schlechter sind als die norwegischen Normeneine Mindestbruttovergütung von rund NOK 341.373 pro Jahr
- Die Ansässigkeit in Norwegen unterwirft Ihr weltweites Nettovermögen der Vermögensteuer und setzt die Belastung durch die Wegzugsbesteuerung in Gang. Das ist das am wenigsten steuereffiziente große europäische Land, in das eine vermögende Familie unbedacht einreisen kann.
- Die Dauer richtet sich nach der Qualifikation. Für berufliche Qualifikationen ist es 1 Jahr, verlängerbar. Hochschulabsolventen erhalten bis zu 3 Jahre, verlängerbar. Entsandte Arbeitnehmer erhalten 2 Jahre, bis zu einem Maximum von 6 Jahren.
- Ein Golden Visa gibt es nicht. Norwegen ist nicht in der EU, sondern im EWR, ein norwegischer Titel verschafft Ihnen also keine EU-Freizügigkeit.
- Die Anforderung B1 mündlich für die Staatsbürgerschaft stammt aus Sekundärquellen. Wir konnten sie bei der UDI nicht bestätigen, prüfen Sie sie also, bevor Sie sich darauf verlassen.
- Die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2020 erlaubt und erfordert keine Meldung an die UDI. Prüfen Sie dennoch, ob Ihr anderer Staat die Staatsangehörigkeit in diesem Fall automatisch entzieht.