Oman · Steuerregime
Persönliche Einkommensteuer Omans (Königliches Dekret 56/2025)
Das ist erlassenes Recht und kein Vorschlag. Das Königliche Dekret Nr. 56/2025 wurde von Seiner Majestät Sultan Haitham bin Tarik am 22. Juni 2025 erlassen und am 30. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird oft nur deshalb als Vorschlag bezeichnet, weil es erst am 1. Januar 2028 in Kraft tritt und die Durchführungsverordnungen, fällig etwa bis zum 30. Juni 2026, überfällig zu sein scheinen. Das Gesetz umfasst 76 Artikel in 16 Kapiteln.
Das ist die folgenreichste Entwicklung in der Region. Nicht weil 5 % für die Arithmetik einer UHNW-Familie den Ausschlag geben, sondern weil damit das langjährige Tabu des Golfraums um die Einkommensteuer von null bricht. Oman ist vorangegangen. Der Präzedenzfall existiert nun für jeden anderen GCC-Staat unter Haushaltsdruck, und Bahrain erhebt bereits 15 % DMTT. Jede Struktur, deren gesamte Begründung auf einer dauerhaften persönlichen Steuer von null beruht, trägt jetzt ein nicht eingepreistes Risiko.
Qualifizierende Wege
5 % gelten nur auf den Betrag oberhalb von OMR 42.000 (rund USD 109.000) des jährlichen Bruttoeinkommens. Die Steuerbehörde prognostiziert, dass 99 % der Bevölkerung nicht betroffen sein werden.
Die Fakten
- Minimum
- 42k OMR
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- 5 % des Einkommens über OMR 42.000 ab 2028. Die Zahl selbst ist für eine UHNW-Familie unerheblich. Der Präzedenzfall, den sie schafft, ist es nicht.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 1.5 Jahre (Wirksam ab dem 1. Januar 2028. Die Durchführungsverordnungen stehen noch aus und scheinen ihren Fälligkeitstermin überschritten zu haben.)
- Physische Anwesenheit
- Die Definition der Ansässigkeit wird in den Durchführungsverordnungen festgelegt, die noch nicht veröffentlicht sind.
- Familie
- Nicht zutreffend. Dies ist ein individuelles Steuerregime
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend
- Sprachtest
- Nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- steuerliche Ansässigkeit in Oman, wie sie in den ausstehenden Durchführungsverordnungen definiert wird
- Der Anwendungsbereich ist ungeklärt. Es ist noch nicht bekannt, ob Oman bei Steueransässigen das Welteinkommen besteuern wird oder nur Einkünfte omanischer Quelle. Diese eine Frage entscheidet darüber, ob eine omanische Ansässigkeit für eine UHNW-Familie überhaupt tragfähig bleibt.
- Die Durchführungsverordnungen waren binnen eines Jahres nach der Veröffentlichung fällig, also etwa am 30. Juni 2026, und sie scheinen überfällig. Ohne sie zu planen heißt blind zu planen.
- Die strategische Lesart wiegt schwerer als der Satz. Mandanten sollten einen Aufenthalt im Golfraum unter der Annahme zeichnen, dass ein dauerhaftes Versprechen ohne Einkommensteuer eine politische Entscheidung ist und keine verfassungsmäßige Garantie.
- Abzüge und Befreiungen sind für Bildung, Gesundheit, Erbschaft, Zakat, Spenden und den Hauptwohnsitz vorgesehen. Die Einzelheiten stehen allerdings in den ausstehenden Verordnungen.