Europa · Firmengründung
Firmengründung in Monaco
Das ist für Gründer, die wirklich nach Monaco ziehen und dort Vermögen halten oder eine Gesellschaft führen wollen, unter einer Ansässigkeit mit 0% Einkommensteuer. Nicht für jene, die ein schnelles oder aus der Ferne geführtes Holdingvehikel suchen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Société à Responsabilité Limitée (SARL) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Einpersonenform ist die SARLU
- Körperschaftsteuer
- 25% Gewinnsteuer (ISB), für Geschäftsjahre ab 2022 von 33,33% gesenkt; sie gilt nur für Gesellschaften, die mehr als 25% ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen — Unternehmen, die im Wesentlichen innerhalb Monacos tätig sind, zahlen 0%. Echte Neugründungen erhalten zwei Jahre volle Befreiung und danach eine Staffelung (25/50/75% der Gewinne in den Jahren 3 bis 6). Keine Einkommensteuer für natürliche Personen.
- Gründungsdauer
- ~2–3 Monate — der Engpass ist die zwingende staatliche Genehmigung (gesetzliche Prüffrist bis zu 45 Tage, realistisch 8–12 Wochen), nicht eine Einreichung innerhalb derselben Woche
- Mindestkapital
- 15.000 EUR, vollständig gezeichnet und eingezahlt (bar und/oder als Sacheinlage), vor der Eintragung bei einer monegassischen Bank hinterlegt; mindestens zwei Gesellschafter
- Ansässiger Geschäftsführer
- Keine Regel zum ansässigen Geschäftsführer, doch der gérant — ein Gesellschafter oder ein Externer — muss die staatliche Geschäftsgenehmigung persönlich halten; ausländische Geschäftsführer brauchen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, um die Gesellschaft zu führen
- Prüfung
- Ein commissaire aux comptes (Abschlussprüfer) ist erforderlich, wenn das Stammkapital 150.000 EUR übersteigt oder wenn über zwei Jahre zwei von drei Schwellen erreicht werden (Vermögen über 1,5 Mio. EUR, Umsatz über 2,5 Mio. EUR, mehr als 20 Beschäftigte); darunter bescheinigt ein monegassischer Wirtschaftsprüfer den Abschluss
- Gründung aus der Ferne
- Nicht fernfreundlich. Jedes Geschäft braucht die vorherige Genehmigung der Regierung (Staatsminister), eine physische Adresse in Monaco und ein lokales Bankkonto mit eingezahltem Kapital; rechnen Sie mit persönlichen Schritten und vollständigem KYC. Die Satzung wird vor Ort eingetragen, und die Urkunde über die Kapitaleinzahlung wird notariell beglaubigt
- Staatliche Gebühr
- Die Eintragung ins Handels- und Gewerberegister (RCI) und die feste Registerabgabe bei der Gründung sind bescheidene Festbeträge; der eigentliche Aufwand sind Notar-, Pflichtveröffentlichungs- und Domizilierungskosten — zusammen üblicherweise mehrere tausend Euro. Eine große einzelne staatliche Gründungsgebühr gibt es nicht
- Am besten für
- Das ist für Gründer, die wirklich nach Monaco ziehen und dort Vermögen halten oder eine Gesellschaft führen wollen, unter einer Ansässigkeit mit 0% Einkommensteuer. Nicht für jene, die ein schnelles oder aus der Ferne geführtes Holdingvehikel suchen.
Der Ablauf
- Bei der Regierung die Genehmigung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit beantragen (Anzeige bei monegassischen Gesellschaftern; Geschäftsgenehmigung bei ausländischen) und den Satzungsentwurf einreichen
- Eine Geschäftsadresse in Monaco sichern (eigene Räume oder eine lizenzierte Domizilierungsgesellschaft) und ein lokales Bankkonto eröffnen, auf das die 15.000 EUR Kapital eingezahlt werden
- Die Satzung und die notariell beglaubigte Urkunde über Zeichnung und Kapitaleinzahlung registrieren lassen, danach die Eintragung ins Handels- und Gewerberegister (RCI) vornehmen und die statistische Nummer NIS erhalten
- Die Gesellschaft bei den Steuerbehörden anmelden und die Geschäftsführer bei der monegassischen Sozialversicherung (CAMTI/CARTI) registrieren
Was schiefgehen kann
- Die vorherige Genehmigung liegt im Ermessen, kann Monate dauern oder versagt werden; vor ihrer Erteilung dürfen Sie nicht tätig werden, und sie ist an den benannten Geschäftsführer und die definierte Tätigkeit gebunden
- «Gründung» setzt hier faktisch eine Verlagerung voraus — Geschäftsräume, ein echtes Bankkonto vor Ort (monegassische Banken prüfen streng) und ein ansässiger Geschäftsführer sind praktische Notwendigkeiten, keine Formalien
- Die 25% ISB greifen nur auf Umsätze außerhalb Monacos, deshalb überzeichnet der genannte Satz die Belastung lokal tätiger Unternehmen; umgekehrt gilt die Befreiung für Neugründungen nur für wirklich neue Tätigkeiten, nicht für verlagerte oder erworbene
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Gründen Sie eine Firma in Monaco?
Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.