Europa · Firmengründung
Firmengründung in Rumänien
Passend für Gründer, die eine kostengünstige EU-Gesellschaft mit echtem Substanzpotenzial und einer Umsatzsteuer von 1% bei geringen Erlösen wollen. Am besten funktioniert es für jene, die mindestens einen Beschäftigten vor Ort einstellen und eine echte rumänische Präsenz unterhalten können.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Societate cu răspundere limitată (SRL) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung; das Standardvehikel für ausländische Gründer, ein einziger Gesellschafter ist zulässig.
- Körperschaftsteuer
- 16% Regelsatz der Körperschaftsteuer (Stand 2026). Die meisten kleinen SRLs wählen das Kleinstunternehmensregime: 1% auf den Umsatz, allerdings nur, wenn der Jahresumsatz unter 100.000 EUR liegt (von 250.000 EUR gesenkt) und die Gesellschaft mindestens einen Beschäftigten hat; Bank-, Versicherungs-, Glücksspiel- sowie Öl- und Gasgeschäfte sind ausgenommen. Die Dividendensteuer ist zum 1. Januar 2026 auf 16% gestiegen.
- Gründungsdauer
- ~3–7 Werktage beim ONRC, sobald eine vollständige Akte eingereicht ist; rechnen Sie für Gründer aus Drittstaaten insgesamt 3–4 Wochen ein, wegen Apostille, Legalisation und beeidigter Übersetzungen.
- Mindestkapital
- 500 RON Minimum für neue SRLs (ab 1. Januar 2026). Übersteigt der Nettoumsatz 400.000 RON, ist das Kapital auf mindestens 5.000 RON zu erhöhen (bestehende Gesellschaften haben dafür bis etwa 1. Januar 2028 Zeit).
- Ansässiger Geschäftsführer
- Keine Ansässigkeitspflicht. Der Verwalter und die Gesellschafter dürfen beliebige Staatsangehörigkeit und Ansässigkeit haben; Gründer aus Drittstaaten sind zugelassen. Eine rumänische Geschäftsadresse ist erforderlich.
- Prüfung
- Die Prüfungspflicht greift nur, wenn die SRL in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei Schwellen überschreitet: Bilanzsumme rund 16.000.000 RON, Nettoumsatz rund 32.000.000 RON und durchschnittlich 50 Beschäftigte. Die überwiegende Mehrheit der SRLs in ausländischer Hand liegt darunter und ist befreit.
- Gründung aus der Ferne
- Ja — die Gründung ist vollständig aus der Ferne möglich, per beglaubigter, apostillierter (oder konsularisch legalisierter) Vollmacht an einen örtlichen Vertreter. Ausländische Gesellschafts- und Ausweisunterlagen brauchen Apostille oder konsularische Legalisation, eine beeidigte rumänische Übersetzung und rumänische Beglaubigung. Unterschriftsprobe des Geschäftsführers und KYC gelten ebenfalls.
- Staatliche Gebühr
- Historisch wurde die Eintragungsgebühr beim ONRC abgeschafft (die Eintragung ist seit 2017 faktisch kostenlos). Rumäniens Haushaltspaket 2026 sieht die Wiedereinführung von Gebühren vor — rund 200 RON für die Eintragung zuzüglich rund 20 RON für die Namensreservierung; prüfen Sie den aktuellen ONRC-Tarif bei der Einreichung, da er 2026 im Fluss war.
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine kostengünstige EU-Gesellschaft mit echtem Substanzpotenzial und einer Umsatzsteuer von 1% bei geringen Erlösen wollen. Am besten funktioniert es für jene, die mindestens einen Beschäftigten vor Ort einstellen und eine echte rumänische Präsenz unterhalten können.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsnamen reservieren und die Verfügbarkeit beim Handelsregister ONRC prüfen; Satzung sowie Ausweisunterlagen von Gesellschaftern und Geschäftsführern vorbereiten (bei ausländischen Unterlagen apostilliert, beeidigt übersetzt und beglaubigt).
- Einen rumänischen Sitz (sediu social) sichern und, bei Gründung aus der Ferne, einem örtlichen Vertreter eine beglaubigte, apostillierte Vollmacht erteilen.
- Das Mindeststammkapital einzahlen (ab 500 RON) und die Gründungsakte beim ONRC einreichen; die Eintragungsbescheinigung (CUI) und den konstitutiven Gerichtsbeschluss erhalten.
- Sich bei der ANAF steuerlich registrieren, gegebenenfalls das Kleinstunternehmensregime wählen, bei Bedarf zur Umsatzsteuer registrieren und ein rumänisches Geschäftskonto eröffnen.
Was schiefgehen kann
- Das Kleinstunternehmensregime mit 1% verlangt nun mindestens einen Beschäftigten und einen Umsatz unter 100.000 EUR — ohne echten Beschäftigten fallen Sie auf 16% Körperschaftsteuer zurück, der genannte Satz von 1% gilt also nicht automatisch.
- Das Mindestkapital von 500 RON ist nominell, doch das Überschreiten von 400.000 RON Umsatz verpflichtet gesetzlich zur Erhöhung auf 5.000 RON, wobei bei Verstoß die gerichtlich angeordnete Auflösung droht.
- Die staatlichen ONRC-Gebühren waren für 2026 in Bewegung (ein Haushaltspaket sah die Wiedereinführung von Eintragungsgebühren vor) — prüfen Sie den genau geltenden Tarif und kalkulieren Sie Apostille, beeidigte Übersetzung und Beglaubigung ausländischer Unterlagen gesondert ein (üblich einige hundert Euro).
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Rumänische Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Wiedererlangung (Artikel 10 und 11, Gesetz 21/1991)
Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Über Abstammung2.5–4 J.
Ausnahme beim Daueraufenthalt für Investoren (Artikel 71, GEO 194/2002)
Aufenthalt durch Investition
ab €1M3–9 Mon.
Langzeitvisum für digitale Nomaden (D/AD)
Digitaler Nomade
Einkommensnachweis2–5 Mon.
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