Europa
Slowenien: Steuern im Überblick
Eurozonen-Mitglied mit dem höchsten Spitzensatz der Region bei der Einkommensteuer, 50 %. Die Körperschaftsteuer wurde bis 2028 vorübergehend auf 22 % angehoben.
Wege nach Slowenien
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Befristete Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden
Digitaler Nomade
Befristeter Aufenthalt für Unternehmensgründer und Selbstständige
Unternehmen & Gründer
Außerordentliche Einbürgerung für Personen slowenischer Abstammung (Artikel 13)
Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Gewöhnliche Einbürgerung
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 50 %Steil progressiv, bis auf 50 % in der obersten Stufe.
- Körperschaftsteuer
- 22 %
- Kapitalerträge
- 25 % nach dem Schedulenprinzip, mit zunehmender Haltedauer sinkend bis auf 0 % nach etwa 15 Jahren
- MwSt. / DDV
- 22 %
- Dividenden (QuSt.)
- 15 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 22,1 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 16,1 %
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Progressiv, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, wobei Ehepartner und Kinder befreit sind
- Grundsteuer
- Kommunale Abgabe für die Baulandnutzung, bekannt als NUSZ, sowie eine gesonderte Grundsteuer
- Sonstiges
- Die Körperschaftsteuer stieg für 2024–2028 von 19 % auf 22 %, um den Wiederaufbau nach den Überschwemmungen von 2023 zu finanzieren.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Keines. Bemerkenswert ist, dass es KEINE Steuerbefreiung für digitale Nomaden gibt. Die Finanzverwaltung hat bestätigt, dass der aufenthaltsrechtliche Status keine steuerliche Wirkung hat. Ein neues individuelles Anlagekonto, das INR, startet im März 2026 und bietet 15 % bei Entnahme vor 15 Jahren und 0 % danach.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.