Europa
Spanien: Steuern im Überblick
Ein Hochsteuersystem auf Wohnsitzbasis: staatliche und regionale (autonome Gemeinschaften) Einkommensteuer, eine regionale Vermögensteuer und eine nationale Solidaritätsabgabe auf große Vermögen. Das Beckham-Regime bietet Neuzuzüglern allerdings einen Pauschalsatz von 24 %.
Wege nach Spanien
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Sonderregime für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer (Artikel 93 LIRPF)
Steuerregime
Visum für internationale Telearbeit / Visum für digitale Nomaden (Gesetz 28/2022)
Digitaler Nomade
Aufenthaltsvisum ohne Erwerbstätigkeit (Visado de residencia no lucrativa)
Passives Einkommen
Aufenthaltsvisum für Unternehmer (Artikel 70, Gesetz 14/2013)
Unternehmen & Gründer
Solidaritätsteuer auf große Vermögen (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas)
Steuerregime
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 47 %
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- Sparerskala von 19–30 %; der Spitzensatz von 30 % gilt für Gewinne über EUR 300 Tsd.
- MwSt. / IVA
- 21 %
- Dividenden (QuSt.)
- 19 %
- Zinsen (QuSt.)
- 19 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 24 %, für EU-Ansässige 19 %.
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- ~6,5 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- ~30 %
- Vermögensteuer
- 0,2–3,5 %, regional festgelegt, mit einem Freibetrag von EUR 700 Tsd. In Madrid und Andalusien faktisch 0 %.
- Erbschaft / Nachlass
- Ja, und regional geregelt. Der Nominalsatz reicht bis ~34 %, nahe Angehörige erhalten jedoch hohe Ermäßigungen.
- Grundsteuer
- IBI, eine Gemeindesteuer, beträgt rund 0,4–1,1 % des Katasterwerts.
- Sonstiges
- Solidaritätsabgabe auf große Vermögen: 1,7–3,5 % auf Nettovermögen über EUR 3 Mio.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
- Sonderregime
- Beckham-Gesetz: Pauschalsatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischer Quelle, ausländische Einkünfte weitgehend steuerfrei, für bis zu 6 Jahre.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Spanien?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Spanien beträgt 47 %. Progressiv. Der kombinierte staatliche und regionale Nominalsatz liegt bei rund 47 %, die effektiven Spitzensätze bewegen sich je nach Region zwischen ~45–54 % — am höchsten in Katalonien/Valencia, niedriger in Madrid/Andalusien.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Spanien?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Besteuert Spanien Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Sparerskala von 19–30 %; der Spitzensatz von 30 % gilt für Gewinne über EUR 300 Tsd..