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Firmengründung in Dänemark

Passend für Gründer, die eine angesehene EU-Gesellschaft mit geringem Kapital und ohne Erfordernis eines ansässigen Geschäftsführers wollen und bereit sind, die Hürden der dänischen digitalen Identität und der Bank-KYC zu nehmen.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Anpartsselskab (ApS) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung; das Standardvehikel für ausländische Gründer (die A/S ist die Publikumsform und erst ab größerem Zuschnitt üblich)
Körperschaftsteuer
22% einheitliche Körperschaftsteuer (selskabsskat), Stand 2026. Eine schrittweise Senkung Richtung 19% wurde in der Koalitionsvereinbarung von 2026 angekündigt, doch Startjahr und Stufen sind noch nicht gesetzlich geregelt — behandeln Sie 22% als maßgeblichen Satz.
Gründungsdauer
~1–3 Werktage digital, sofern Sie MitID oder eine anerkannte ausländische eID besitzen; realistisch 2–4 Wochen und mehr für einen ausländischen Gründer, der zuerst die dänische digitale Identität und eine Bank- beziehungsweise Kapitaleinzahlungslösung braucht
Mindestkapital
20.000 DKK (zum 27. Februar 2025 von 40.000 DKK gesenkt); muss vor Erteilung der CVR-Nummer vollständig bar oder in anerkannten Sachwerten eingezahlt sein. Keine Gebühr — das Geld bleibt in der Gesellschaft.
Ansässiger Geschäftsführer
Keine Ansässigkeitspflicht. Der eine erforderliche Geschäftsführer kann beliebige Staatsangehörigkeit haben und überall wohnen; ein lokaler Geschäftsführer, ein EU-Ansässiger oder ein lokaler Vertreter ist nicht vorgeschrieben. Eine eingetragene dänische Adresse der Gesellschaft ist erforderlich, und Banken wie Finanzbehörden prüfen genau, wo die Geschäftsleitung tatsächlich sitzt.
Prüfung
Eine kleine ApS ist von der Abschlussprüfung befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei von drei Schwellen nicht überschreitet: Bilanzsumme 4 Mio. DKK, Nettoumsatz 8 Mio. DKK und durchschnittlich 12 Vollzeitbeschäftigte. Die Befreiung muss von den Gesellschaftern beschlossen werden; Holdinggesellschaften und bestimmte regulierte Einheiten sind ausgenommen.
Gründung aus der Ferne
Ja — die Gründung läuft vollständig digital über Virk.dk beziehungsweise die Selbstbedienung «Start Virksomhed»; eine Beurkundung ist nicht erforderlich. Der eigentliche Engpass ist die Identität: Für die Einreichung brauchen Sie MitID oder eine anerkannte ausländische eID (und typischerweise eine dänische CPR-Nummer), dazu eine dänische Bank oder einen Treuhandweg, um das Stammkapital einzuzahlen und nachzuweisen.
Staatliche Gebühr
670 DKK Eintragungsgebühr an die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen), zahlbar bei der Einreichung über Virk.dk
Am besten für
Passend für Gründer, die eine angesehene EU-Gesellschaft mit geringem Kapital und ohne Erfordernis eines ansässigen Geschäftsführers wollen und bereit sind, die Hürden der dänischen digitalen Identität und der Bank-KYC zu nehmen.

Der Ablauf

  1. Die dänische digitale Identität (MitID) der Gründer und Geschäftsführer oder eine anerkannte ausländische eID besorgen und einen Gesellschaftsnamen reservieren beziehungsweise festlegen
  2. Die Gründungsurkunde (stiftelsesdokument) und die Satzung (vedtægter) entwerfen und die Anteile zeichnen
  3. Das Stammkapital von 20.000 DKK über eine dänische Bank, ein Anderkonto von Anwalt oder Buchhalter oder eine anerkannte Lösung einzahlen und den Zahlungsnachweis einholen
  4. Die Gründung über Virk.dk bei der Erhvervsstyrelsen einreichen, die Gebühr von 670 DKK zahlen, die CVR-Nummer erhalten, danach die Registrierung für Umsatzsteuer und Arbeitgeberpflichten vornehmen und das Geschäftskonto eröffnen
Was schiefgehen kann
  • Schwierig ist nicht die Gebühr von 670 DKK, sondern die KYC-Prüfung der dänischen Banken: Bei vollständig ausländisch gehaltenen ApS mit geringem Kapital und ohne Präsenz vor Ort lehnen Banken Konten oft ab oder verschleppen sie — klären Sie das Banking, bevor Sie sich festlegen
  • Nichtansässige ohne dänische CPR-Nummer beziehungsweise MitID können nicht einfach selbst einreichen; für die digitale Einreichung brauchen Sie in der Regel eine dänische eID oder einen Vertreter vor Ort, was echte Zeit kostet
  • Die 20.000 DKK sind ein gesetzliches, kein praktisches Minimum — eine dünne Kapitalausstattung erschwert das Bank-Onboarding und setzt die Geschäftsleitung persönlichen Haftungsansprüchen aus, wenn die Gesellschaft in der Insolvenz weiterwirtschaftet

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