Europa · Firmengründung
Firmengründung in Deutschland
Eine glaubwürdige EU-Betriebsgesellschaft auf echter Substanz, mit vollem Abkommenszugang.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); die UG (haftungsbeschränkt) ist die «Mini-GmbH»-Variante ab 1 EUR.
- Körperschaftsteuer
- Zusammen rund 30–33%: 15% Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag (15,825%), dazu die Gewerbesteuer (Messzahl 3,5% multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde, effektiv rund 14–17%). Die Körperschaftsteuer soll zwischen 2028 und 2032 in Jahresschritten von 15% auf 10% sinken (Stand 2026).
- Gründungsdauer
- ~2–6 Wochen; eine Musterprotokoll-Gründung durch natürliche Personen kann binnen Tagen eingetragen werden, doch Kontoeröffnung und die Prüfung durch das Handelsregister sind die üblichen Engpässe.
- Mindestkapital
- 25.000 EUR, davon mindestens die Hälfte (12.500 EUR) eingezahlt; die UG-Variante ab 1 EUR.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Nicht erforderlich — für den Geschäftsführer gilt keine Ansässigkeitsregel, doch ein Geschäftsführer aus einem Drittstaat kann für die Leitung vor Ort einen Aufenthaltstitel brauchen.
- Prüfung
- Befreiung für kleine Gesellschaften; Abschlussprüfung nur für mittelgroße und große Gesellschaften (Überschreiten von zwei der drei Werte: Bilanzsumme 7,5 Mio. EUR, Umsatz 15 Mio. EUR, 50 Beschäftigte).
- Gründung aus der Ferne
- Überwiegend; die notarielle Urkunde kann per Online-Videobeurkundung (seit 2022 möglich) oder mit beglaubigter, apostillierter Vollmacht errichtet werden — Gründer aus Drittstaaten sind vom Online-Weg jedoch häufig aus Identifikationsgründen ausgeschlossen.
- Staatliche Gebühr
- Handelsregistereintrag 225 EUR (zum 1. Juni 2025 von 150 EUR angehoben); gesetzliche Notargebühren nach dem GNotKG (rund 800–1.000 EUR bei einer Standard-GmbH mit 25.000 EUR); Gewerbeanmeldung rund 15–65 EUR (Stand 2026).
- Am besten für
- Eine glaubwürdige EU-Betriebsgesellschaft auf echter Substanz, mit vollem Abkommenszugang.
Der Ablauf
- Den vorgesehenen Namen mit der örtlichen IHK abklären und den Gesellschaftsvertrag entwerfen.
- Den Gesellschaftsvertrag beurkunden und den Geschäftsführer vor einem deutschen Notar bestellen — persönlich, per Videobeurkundung oder mit beglaubigter, apostillierter Vollmacht.
- Ein deutsches Geschäftskonto eröffnen und das Stammkapital einzahlen (mindestens 12.500 EUR der 25.000 EUR).
- Der Notar meldet die Gründung elektronisch zum Handelsregister an; das Gericht trägt die Gesellschaft ein (HRB-Nummer), womit die GmbH rechtlich entsteht.
- Die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vornehmen und sich beim Finanzamt für Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfassen lassen.
Was schiefgehen kann
- Die Eröffnung des Geschäftskontos ist der übliche Engpass — typischerweise 2–4 Wochen, und manche Banken sind bei nichtansässigen Gründern zurückhaltend.
- Die Gewerbesteuer wird kommunal festgesetzt: Der Hebesatz der Gemeinde verschiebt den effektiven Satz erheblich, deshalb entscheidet der Sitz der Gesellschaft, wo sie in der Spanne von rund 30–33% landet.
- Die Körperschaftsteuer soll zwischen 2028 und 2032 schrittweise von 15% auf 10% sinken — prüfen Sie den Satz des laufenden Jahres, bevor Sie sich auf die genannte Zahl verlassen.
- Gründer außerhalb der EU sind aus Gründen der Identitätsprüfung häufig vom vollständig digitalen Weg der Videobeurkundung ausgeschlossen, und eine GmbH bringt echte Substanz- und Verwaltungslasten mit sich (Buchführung, Jahresabschluss, Pflichtmitgliedschaft in der IHK).
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