Europa · Firmengründung

Firmengründung in Polen

Passend für eine EU-Betriebsgesellschaft, die Binnenmarkt- und Abkommenszugang zu geringen Gründungskosten will.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (sp. z o.o.) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Körperschaftsteuer
19% Regelsatz; ein ermäßigter Satz von 9% gilt für Einkünfte außerhalb von Veräußerungsgewinnen bei kleinen Steuerpflichtigen (Umsatz bis 2 Mio. EUR). Ein optionales «estnisches» Körperschaftsteuerregime schiebt die Besteuerung bis zur Gewinnausschüttung auf (Stand 2026).
Gründungsdauer
~1 Werktag für die KRS-Eintragung über das Portal S24; realistisch 1–2 Wochen für einen ausländischen Gründer, sobald elektronische Signatur, PESEL und Banking hinzukommen.
Mindestkapital
5.000 PLN (rund 1.150 EUR), mindestens 50 PLN je Anteil; einzuzahlen vor der Einreichung (notariell) oder binnen 7 Tagen nach der Eintragung (S24).
Ansässiger Geschäftsführer
Nicht erforderlich. Für Geschäftsführer und Gesellschafter gibt es keine Staatsangehörigkeits- oder Ansässigkeitsbedingung; 100% ausländisches Eigentum ist zulässig.
Prüfung
Für kleine Gesellschaften befreit. Eine Abschlussprüfung wird erst ausgelöst, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei Schwellen überschritten werden: 50 Beschäftigte; Vermögen 2,5 Mio. EUR; Nettoumsatz 5 Mio. EUR.
Gründung aus der Ferne
Überwiegend. Vollständig aus der Ferne über S24 mit einer qualifizierten eIDAS-Signatur oder dem polnischen vertrauenswürdigen Profil; eine individuell gestaltete notarielle Urkunde verlangt Anwesenheit oder eine Vollmacht.
Staatliche Gebühr
Rund 350 PLN über S24 (KRS-Gerichtsgebühr 250 PLN zuzüglich MSiG-Veröffentlichung 100 PLN), dazu die Verkehrsteuer PCC von 0,5% des Stammkapitals (rund 25 PLN beim Minimum); der notarielle Weg kostet 500 PLN Gerichtsgebühr zuzüglich Notarkosten (Stand 2026).
Am besten für
Passend für eine EU-Betriebsgesellschaft, die Binnenmarkt- und Abkommenszugang zu geringen Gründungskosten will.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen wählen und die PKD-Codes der Geschäftstätigkeit festlegen.
  2. Die Satzung vorbereiten — für Tempo die Online-Vorlage S24, für eine individuelle Struktur eine notarielle Urkunde.
  3. Elektronisch unterzeichnen (qualifizierte eIDAS-Signatur oder vertrauenswürdiges ePUAP-Profil) und den Antrag beim Registergericht KRS einreichen.
  4. Gerichts- und MSiG-Veröffentlichungsgebühren sowie die Verkehrsteuer PCC von 0,5% auf das Stammkapital zahlen; das Kapital binnen 7 Tagen nach der Eintragung (S24) oder vor der Einreichung (notariell) einbringen.
  5. Die KRS-Nummer erhalten, dazu automatisch NIP und REGON; sofern erforderlich, zur Umsatzsteuer registrieren (Formular VAT-R).
  6. Ein polnisches Firmenkonto eröffnen und die wirtschaftlich Berechtigten beim Zentralregister (CRBR) melden.
Was schiefgehen kann
  • Der Satz von 9% erfasst nur Einkünfte außerhalb der Veräußerungsgewinne und setzt den Status als Kleinsteuerzahler voraus (Umsatz bis 2 Mio. EUR); darüber liegende Gewinne und die meisten Veräußerungsgewinne werden mit 19% besteuert.
  • Ausgehende Dividenden tragen 19% Quellensteuer, gemindert nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder einem Abkommen; für Zahlungen an nahestehende Personen über 2 Mio. PLN gilt ein Erhebungs- und Erstattungsverfahren.
  • Die Compliance-Last ist real: Buchführung auf Polnisch, monatliche JPK_V7-Meldungen und die ab dem 1. Februar 2026 stufenweise verpflichtende E-Rechnung über KSeF (für die meisten Unternehmen ab dem 1. April 2026).
  • Geschäftsführer außerhalb von EU und EWR trifft eine Änderung 2026, die einen persönlichen PESEL-Antrag verlangt; die Beschaffung einer qualifizierten elektronischen Signatur und eines polnischen Bankkontos kann eine vollständig aus der Ferne betriebene Gründung verlangsamen.

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