Europa · Firmengründung

Firmengründung in Schweiz

Funktioniert gut für Holding- und Vermögenshaltestrukturen. Passt außerdem zu abkommensgedeckten europäischen Betriebsbasen, die Schweizer Glaubwürdigkeit, starkes Banking und ein dichtes Abkommensnetz brauchen.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); die AG (Aktiengesellschaft) ist die kapitalstärkere und angesehenere Alternative
Körperschaftsteuer
Effektive kombinierte Gewinnsteuer aus Bund, Kanton und Gemeinde von rund 11,7% bis 20,5% (Schweizer Durchschnitt rund 14,4%; etwa 11,7% in Zug und Luzern, rund 20,5% in Bern) — Sätze Stand 2026. Die Bundesebene beträgt einheitlich 8,5% auf den Gewinn nach Steuern (rund 7,83% vor Steuern); große Gruppen (Umsatz ab 750 Mio. EUR) trifft die Ergänzungssteuer auf den OECD- und Schweizer Mindestsatz von 15%.
Gründungsdauer
~2–3 Wochen (etwa eine Woche, sobald das Kapital einbezahlt und die Urkunde notariell beglaubigt ist)
Mindestkapital
GmbH: 20.000 CHF, voll einzuzahlen. AG: 100.000 CHF, davon mindestens 50.000 CHF (20%) eingezahlt.
Ansässiger Geschäftsführer
Erforderlich — mindestens ein Geschäftsführer oder zeichnungsberechtigtes Organ mit Wohnsitz in der Schweiz und Einzelunterschrift (auch ein in der Schweiz ansässiger Treuhänder möglich).
Prüfung
Standardmäßig eingeschränkte Revision; kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen können mit Zustimmung aller Gesellschafter darauf verzichten (Opting-out). Ordentliche Revision, sobald zwei von drei Schwellen überschritten werden (Bilanzsumme 20 Mio. CHF, Umsatz 40 Mio. CHF, 250 Beschäftigte). Das Opting-out ist vor Beginn des Geschäftsjahres einzureichen (Reform 2025).
Gründung aus der Ferne
Ja — per beglaubigter, apostillierter Vollmacht; ab dem 1. April 2026 erlauben erweiterte Regeln zur elektronischen Beurkundung eine Gründung, ohne dass jede Partei persönlich vor dem Notar erscheint.
Staatliche Gebühr
Handelsregistergebühr rund 600 CHF (zuzüglich kantonaler Notarkosten, typischerweise 500–2.000 CHF); 1% eidgenössische Emissionsabgabe auf einbezahltes Kapital über 1 Mio. CHF (die erste Million ist befreit) — Stand 2026.
Am besten für
Funktioniert gut für Holding- und Vermögenshaltestrukturen. Passt außerdem zu abkommensgedeckten europäischen Betriebsbasen, die Schweizer Glaubwürdigkeit, starkes Banking und ein dichtes Abkommensnetz brauchen.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen reservieren und beim kantonalen Handelsregister freigeben lassen.
  2. Statuten und Gründungsurkunde entwerfen und öffentlich beurkunden lassen — persönlich oder mit apostillierter Vollmacht.
  3. Das Stammkapital auf ein Sperrkonto einzahlen und die Sperrbestätigung der Bank einholen.
  4. Die Gründung beim kantonalen Handelsregister anmelden; mit dem Eintrag wird die Gesellschaft publiziert und das gesperrte Kapital freigegeben.
  5. Sich für die Mehrwertsteuer registrieren (ab 100.000 CHF Umsatz obligatorisch) sowie, wo einschlägig, für Sozialversicherungen und Quellensteuer.
  6. Das Sperrkonto nach Abschluss des KYC in ein Geschäftskonto umwandeln.
Was schiefgehen kann
  • Echte Substanz zählt: Das Erfordernis eines in der Schweiz ansässigen Zeichnungsberechtigten ist real, und reine Treuhandkonstruktionen wecken Misstrauen und erschweren das Banking.
  • Das Bank-Onboarding ausländisch gehaltener Rechtsträger ist langsam und selektiv — rechnen Sie mit umfangreichen Prüfungen der Mittelherkunft und der Möglichkeit einer Ablehnung.
  • Die Kantone erheben neben der Gewinnsteuer eine jährliche Kapitalsteuer auf das Eigenkapital, sodass die effektive Belastung stark von Kanton und Sitzgemeinde abhängt.
  • Prüfen Sie die aktuellen Zahlen bei der Gründung: Die kantonalen Sätze ändern sich jährlich, und ausländische Eigentümer sollten die Hinzurechnungsregeln des Heimatlands gegen den niedrigen genannten Satz abwägen.

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