Europa · Firmengründung
Firmengründung in Schweiz
Funktioniert gut für Holding- und Vermögenshaltestrukturen. Passt außerdem zu abkommensgedeckten europäischen Betriebsbasen, die Schweizer Glaubwürdigkeit, starkes Banking und ein dichtes Abkommensnetz brauchen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung); die AG (Aktiengesellschaft) ist die kapitalstärkere und angesehenere Alternative
- Körperschaftsteuer
- Effektive kombinierte Gewinnsteuer aus Bund, Kanton und Gemeinde von rund 11,7% bis 20,5% (Schweizer Durchschnitt rund 14,4%; etwa 11,7% in Zug und Luzern, rund 20,5% in Bern) — Sätze Stand 2026. Die Bundesebene beträgt einheitlich 8,5% auf den Gewinn nach Steuern (rund 7,83% vor Steuern); große Gruppen (Umsatz ab 750 Mio. EUR) trifft die Ergänzungssteuer auf den OECD- und Schweizer Mindestsatz von 15%.
- Gründungsdauer
- ~2–3 Wochen (etwa eine Woche, sobald das Kapital einbezahlt und die Urkunde notariell beglaubigt ist)
- Mindestkapital
- GmbH: 20.000 CHF, voll einzuzahlen. AG: 100.000 CHF, davon mindestens 50.000 CHF (20%) eingezahlt.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Erforderlich — mindestens ein Geschäftsführer oder zeichnungsberechtigtes Organ mit Wohnsitz in der Schweiz und Einzelunterschrift (auch ein in der Schweiz ansässiger Treuhänder möglich).
- Prüfung
- Standardmäßig eingeschränkte Revision; kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen können mit Zustimmung aller Gesellschafter darauf verzichten (Opting-out). Ordentliche Revision, sobald zwei von drei Schwellen überschritten werden (Bilanzsumme 20 Mio. CHF, Umsatz 40 Mio. CHF, 250 Beschäftigte). Das Opting-out ist vor Beginn des Geschäftsjahres einzureichen (Reform 2025).
- Gründung aus der Ferne
- Ja — per beglaubigter, apostillierter Vollmacht; ab dem 1. April 2026 erlauben erweiterte Regeln zur elektronischen Beurkundung eine Gründung, ohne dass jede Partei persönlich vor dem Notar erscheint.
- Staatliche Gebühr
- Handelsregistergebühr rund 600 CHF (zuzüglich kantonaler Notarkosten, typischerweise 500–2.000 CHF); 1% eidgenössische Emissionsabgabe auf einbezahltes Kapital über 1 Mio. CHF (die erste Million ist befreit) — Stand 2026.
- Am besten für
- Funktioniert gut für Holding- und Vermögenshaltestrukturen. Passt außerdem zu abkommensgedeckten europäischen Betriebsbasen, die Schweizer Glaubwürdigkeit, starkes Banking und ein dichtes Abkommensnetz brauchen.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsnamen reservieren und beim kantonalen Handelsregister freigeben lassen.
- Statuten und Gründungsurkunde entwerfen und öffentlich beurkunden lassen — persönlich oder mit apostillierter Vollmacht.
- Das Stammkapital auf ein Sperrkonto einzahlen und die Sperrbestätigung der Bank einholen.
- Die Gründung beim kantonalen Handelsregister anmelden; mit dem Eintrag wird die Gesellschaft publiziert und das gesperrte Kapital freigegeben.
- Sich für die Mehrwertsteuer registrieren (ab 100.000 CHF Umsatz obligatorisch) sowie, wo einschlägig, für Sozialversicherungen und Quellensteuer.
- Das Sperrkonto nach Abschluss des KYC in ein Geschäftskonto umwandeln.
Was schiefgehen kann
- Echte Substanz zählt: Das Erfordernis eines in der Schweiz ansässigen Zeichnungsberechtigten ist real, und reine Treuhandkonstruktionen wecken Misstrauen und erschweren das Banking.
- Das Bank-Onboarding ausländisch gehaltener Rechtsträger ist langsam und selektiv — rechnen Sie mit umfangreichen Prüfungen der Mittelherkunft und der Möglichkeit einer Ablehnung.
- Die Kantone erheben neben der Gewinnsteuer eine jährliche Kapitalsteuer auf das Eigenkapital, sodass die effektive Belastung stark von Kanton und Sitzgemeinde abhängt.
- Prüfen Sie die aktuellen Zahlen bei der Gründung: Die kantonalen Sätze ändern sich jährlich, und ausländische Eigentümer sollten die Hinzurechnungsregeln des Heimatlands gegen den niedrigen genannten Satz abwägen.
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Besteuerung nach dem Aufwand / Imposition d'après la dépense (Pauschalbesteuerung)
Steuerregime
Steuerregime, kein Visum2–8 Mon.
Aufenthaltsbewilligung B aus wichtigem kantonalem fiskalischem Interesse (Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG / Art. 32 Abs. 1 lit. c VZAE)
Aufenthalt durch Investition
ab 435k CHF6–18 Mon.
Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA für Nichterwerbstätige (Freizügigkeitsabkommen)
Passives Einkommen
Einkommensnachweis1–3 Mon.
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