Naher Osten · Firmengründung

Firmengründung in Vereinigte Arabische Emirate

Eine nahezu steuerfreie Basis für mobile Gründer sowie für Holding- und IP-Strukturen mit echter Substanz. Funktioniert außerdem als regionales Betriebs- und Lizenzzentrum.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Freizonengesellschaft (FZ-LLC / FZE) oder Festland-LLC — beide erlauben inzwischen für die meisten Tätigkeiten 100% ausländisches Eigentum
Körperschaftsteuer
9% auf zu versteuerndes Einkommen über 375.000 AED; 0% darunter und 0% für eine Qualifying Free Zone Person auf qualifizierende Erträge (unter Bedingungen). Keine Einkommensteuer für natürliche Personen; Umsatzsteuer 5% (Stand 2026)
Gründungsdauer
Freizone ~2–10 Arbeitstage (teils Express am selben Tag oder in 60 Minuten); Festland ~1–3 Wochen mit DET-Genehmigungen
Mindestkapital
Kein gesetzliches Minimum für eine Festland-LLC (1 AED nominal); Freizonen setzen eigene Beträge, üblich sind erklärte 10.000 bis 50.000 AED
Ansässiger Geschäftsführer
Nicht erforderlich — 100% ausländisches Eigentum zulässig und keine Regel zum ansässigen Geschäftsführer (für einige strategische Festlandtätigkeiten ist weiterhin ein emiratischer Partner nötig)
Prüfung
Geprüfte Abschlüsse sind zwingend für eine Qualifying Free Zone Person sowie für jeden Steuerpflichtigen mit einem Umsatz über 50 Mio. AED; sonst sind sie für die Körperschaftsteuer in der Regel nicht erforderlich, doch viele Freizonen verlangen sie weiterhin über die Lizenzbedingungen
Gründung aus der Ferne
Freizone: ja, vollständig aus der Ferne über digitale Portale. Festland: überwiegend aus der Ferne per Vollmacht; jeder Schritt zu Aufenthaltsvisum oder Emirates ID verlangt Biometrie im Land
Staatliche Gebühr
Keine einheitliche öffentliche Zahl; staatliche und Lizenzgebühren unterscheiden sich je Emirat und Freizone (grob 12.500 bis 30.000 AED für ein einfaches Gesamtpaket). Bestätigen Sie den aktuellen Betrag für die gewählte Zone (Stand 2026)
Am besten für
Eine nahezu steuerfreie Basis für mobile Gründer sowie für Holding- und IP-Strukturen mit echter Substanz. Funktioniert außerdem als regionales Betriebs- und Lizenzzentrum.

Der Ablauf

  1. Den Weg wählen (eine bestimmte Freizone oder das Festland über DET) und die zu lizenzierende Geschäftstätigkeit festlegen
  2. Den Handelsnamen reservieren und die Erst- beziehungsweise Tätigkeitsgenehmigung einholen
  3. Den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsunterlagen unterzeichnen oder beglaubigen lassen (bei Fernbildung eine Vollmacht erteilen)
  4. Lizenz- und Registrierungsgebühren zahlen; die Gewerbelizenz und die Establishment Card erhalten
  5. Sich bei der Bundessteuerbehörde für die Körperschaftsteuer registrieren (und für die Umsatzsteuer, sobald der Umsatz 375.000 AED erreicht); eine Qualifying Free Zone Person muss zudem geprüfte Abschlüsse führen
  6. Ein Firmenkonto eröffnen (mit umfangreichem KYC und Substanzprüfung)
Was schiefgehen kann
  • Das Banking ist der eigentliche Engpass: Die KYC-Prüfung der Banken in den VAE ist streng, und die Kontoeröffnung kann Wochen dauern, oft unter Nachweis echter Substanz vor Ort
  • Der Freizonensatz von 0% ist an Bedingungen geknüpft (QFZP): qualifizierende Einkünfte, ausreichende Substanz, geprüfte Abschlüsse, Verrechnungspreise und der De-minimis-Test — ein Verstoß gegen auch nur eine Bedingung kostet den Satz für diesen Zeitraum und die folgenden vier
  • Die wirtschaftliche Substanz ist inzwischen im Körperschaftsteuergesetz verankert (gesonderte ESR-Meldungen endeten nach dem Zeitraum 2022); Briefkastenstrukturen ohne Personal und Räume sind angreifbar
  • Hinzurechnungsregeln und Regeln zum Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im Heimatland des Gründers können die Gewinne einer VAE-Gesellschaft trotz der genannten 0/9% besteuern — ein Rechtsträger in den VAE kann dort steueransässig sein, wo er tatsächlich geleitet wird

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Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.