Mexiko · Steuerregime
Mexikanisches Regime der persönlichen Besteuerung
Dies ist ein Dauerregime. Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen zu 1,92 % bis 35 % besteuert. Es gibt keine Vermögensteuer, keine Nettovermögensteuer, keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer und keine Wegzugsteuer auf Basis einer fiktiven Veräußerung. Die Steueransässigkeit beginnt, sobald Sie sich innerhalb von 12 Monaten 183 Tage tatsächlich im Land aufhalten oder sobald der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen in Mexiko liegt. Der bloße Besitz einer Aufenthaltskarte macht Sie nicht zum steuerlich Ansässigen.
Mexiko ist einer der ganz wenigen Orte, an denen eine Familie eine echte Ansässigkeit, echtes Grundeigentum und ein echtes Leben haben kann, ohne Vermögensteuer, ohne Erbschaftsteuer und ohne Wegzugsteuer. Der Tausch lautet: Wenn Sie tatsächlich dort leben, werden Sie mit dem Welteinkommen zu bis zu 35 % besteuert. Was funktioniert, ist Ansässigkeit ohne Steueransässigkeit. Das verlangt diszipliniertes Zählen der Tage und einen verteidigungsfähigen Mittelpunkt der Lebensinteressen andernorts.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Bis zu 35 % auf das Welteinkommen. Pauschal 10 % auf Gewinne aus Aktien, die an der mexikanischen Börse gehandelt werden. Dazu 16 % Mehrwertsteuer.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten oder ein Mittelpunkt der Lebensinteressen, also Ihre hauptsächliche Einkommensquelle oder Ihre Hauptwohnung, in Mexiko
- Familie
- Individuell veranlagt. Mexiko kennt keine Zusammenveranlagung
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Die Steueransässigkeit wird bei 183 Tagen ausgelöst oder dort, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt.Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen zu Sätzen von 1,92 % bis 35 % besteuert.Sie müssen dem SAT einen Wechsel der Steueransässigkeit mindestens 15 Tage vor dem Ende Ihrer Ansässigkeit anzeigen.
- Aufenthaltsrechtliche und steuerliche Ansässigkeit sind verschiedene Dinge, und Vermittler werfen sie regelmäßig durcheinander. Eine Karte als residente temporal macht Sie nicht zum steuerlich Ansässigen in Mexiko. Das tun 183 Tage im Land oder ein dortiger Mittelpunkt der Lebensinteressen.
- Sobald Sie ansässig sind, wird das Welteinkommen besteuert. Dazu zählen ausländische Dividenden, Zinsen und Mieten.
- Die mexikanische Staatsangehörigkeit begründet eine Vermutung der mexikanischen Steueransässigkeit, solange Sie sie nicht widerlegen. Die REFIPRE-Regeln halten einen wegziehenden mexikanischen Staatsangehörigen zudem für das Jahr des Wegzugs zuzüglich fünf Jahren steuerpflichtig, wenn das Ziel ein Vorzugssteuerregime ohne Abkommen über den Informationsaustausch ist. Das ist ein Grund, vor einer Einbürgerung sorgfältig nachzudenken.
- Die Anzeige über den Wechsel der Steueransässigkeit muss mindestens 15 Tage vor der Abreise beim SAT eingereicht werden. Versäumen Sie das, bleiben Sie ansässig.
- Mexiko nimmt vollständig am CRS teil und tauscht Kontoinformationen automatisch aus.
- Die Senatsinitiative vom April 2026 zu Erbschaften über rund MXN 14 Mio. (10 bis 18 %) ist ein Entwurf, kein Gesetz, und die Präsidentin hat sich davon distanziert. Dennoch ist es der vierte solche Versuch innerhalb eines Jahrzehnts.
- Mexikos Sperrzone umfasst 50 km Küste und 100 km entlang der Grenze. Innerhalb davon können Ausländer kein unmittelbares Volleigentum halten. Stattdessen brauchen Sie ein fideicomiso, also einen Bankentrust, oder eine mexikanische Gesellschaft, die die Immobilie hält.