Europa · Firmengründung
Firmengründung in Italien
Passend für Gründer, die eine ansässige EU-Betriebsgesellschaft mit echter Markt- und Bankensubstanz wollen. Sie müssen notariell geprägte Formalien und eine effektive Steuerlast von rund 28% hinnehmen, statt eine steuergünstige oder schnell einzureichende Struktur zu suchen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Società a responsabilità limitata, S.r.l.) — das übliche geschlossene Vehikel; eine vereinfachte Variante (S.r.l.s.) steht nur natürlichen Personen offen
- Körperschaftsteuer
- 24% IRES (nationale Körperschaftsteuer) zuzüglich der regionalen Produktionssteuer IRAP mit einem Regelsatz von 3,9% (die Regionen dürfen ihn um ±0,92 Prozentpunkte verändern), zusammen also eine effektive Belastung von rund 28% (Stand 2026)
- Gründungsdauer
- ~1–3 Wochen in der Praxis; die Eintragung im Registro delle Imprese selbst ist meist ~1–3 Werktage nach der notariellen Urkunde erledigt, doch ausländische Gründer brauchen zusätzlich Zeit für codice fiscale, Kapitaleinzahlung und Legalisation der Unterlagen
- Mindestkapital
- 10.000 EUR für eine gewöhnliche S.r.l. (das Stammkapital darf rechtlich ab 1 EUR festgesetzt werden, doch unterhalb von 10.000 EUR ist ein Fünftel des Jahresgewinns als Rücklage einzubehalten, bis die Schwelle von 10.000 EUR erreicht ist); vor der Gründung sind mindestens 25% einzuzahlen, bei einem einzigen Gesellschafter 100%
- Ansässiger Geschäftsführer
- Keine Ansässigkeits- oder Staatsangehörigkeitspflicht — ein nicht ansässiger Ausländer kann alleiniger Geschäftsführer sein; jeder Geschäftsführer braucht einen italienischen codice fiscale, und Geschäftsführer aus Drittstaaten, die die Gesellschaft von Italien aus führen wollen, unterliegen gesonderten aufenthaltsrechtlichen Fragen
- Prüfung
- Keine Abschlussprüfung für kleine S.r.l. Ein Kontrollorgan oder Prüfer (sindaco/revisore, Art. 2477 Zivilgesetzbuch) wird erst zwingend, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen der folgenden Werte überschreitet: 4 Mio. EUR Bilanzsumme, 4 Mio. EUR Umsatzerlöse oder durchschnittlich 20 Beschäftigte; die Pflicht entfällt nach drei Jahren unterhalb sämtlicher Schwellen
- Gründung aus der Ferne
- Die Gründung muss über einen italienischen Notar (notaio) laufen — die notarielle öffentliche Urkunde ist unumgänglich. Ohne Reise geht es per apostillierter Vollmacht oder per Notar-Videokonferenz (digitale notarielle Urkunde für reine Bar-S.r.l. nach der Digitalisierungsreform von 2021); KYC und Identitätsprüfung durch den Notar sind nicht vermeidbar, und ausländische Personen- und Gesellschaftsunterlagen müssen ins Italienische übersetzt und apostilliert oder legalisiert werden
- Staatliche Gebühr
- Staatliche Bestandteile bei einer Standard-S.r.l.-Urkunde: 200 EUR feste Registersteuer (imposta di registro), 65 EUR Stempelsteuer (imposta di bollo) und 90 EUR Sekretariatsgebühr des Registro delle Imprese (diritto di segreteria) bei der Einreichung, dazu 309,87 EUR Konzessionsabgabe für die Gesellschaftsbücher (tassa di concessione governativa) und der jährliche Kammerbeitrag (diritto annuale, im ersten Jahr typischerweise rund 120–200 EUR). Notarhonorare (üblich 1.500–3.000 EUR) sind ein gesondertes Honorar, keine Amtsgebühr
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine ansässige EU-Betriebsgesellschaft mit echter Markt- und Bankensubstanz wollen. Sie müssen notariell geprägte Formalien und eine effektive Steuerlast von rund 28% hinnehmen, statt eine steuergünstige oder schnell einzureichende Struktur zu suchen.
Der Ablauf
- Für jeden Gesellschafter und Geschäftsführer einen italienischen codice fiscale besorgen, die Satzung abstimmen und etwaige ausländische Ausweis- oder Gesellschaftsunterlagen vorbereiten, übersetzen und apostillieren lassen (oder eine Vollmacht, wenn niemand persönlich erscheint)
- Das erforderliche Stammkapital einzahlen (mindestens 25%, bei einem Alleingesellschafter 100%), über eine Bank oder beim Notar
- Die Gründungsurkunde (atto costitutivo) und die Satzung vor einem italienischen Notar unterzeichnen, der Identität, Kapital und Rechtmäßigkeit prüft — persönlich, per Vollmacht oder als digitale Urkunde per Videokonferenz
- Der Notar meldet die Gesellschaft beim Registro delle Imprese der örtlichen Handelskammer an; anschließend aktiviert die Gesellschaft Umsatzsteuernummer und PEC-Adresse, holt etwaige Lizenzen ein und eröffnet ihr Geschäftskonto
Was schiefgehen kann
- Die notarielle öffentliche Urkunde ist zwingend und verursacht echte Kosten und Terminaufwand — einen rein digitalen Weg der Selbsteinreichung wie in manchen Common-Law-Jurisdiktionen gibt es nicht
- Die Eröffnung des operativen Kontos (im Unterschied zum Kapitaleinzahlungskonto) kann für ausländische Eigentümer der langsamste Schritt sein, da italienische Banken streng prüfen und persönliche Anwesenheit verlangen können
- Die IRAP wird auf einer breiteren Bemessungsgrundlage als dem handelsrechtlichen Gewinn erhoben (sie lässt die meisten Personal- und Zinsaufwendungen nicht zum Abzug zu), sodass die tatsächliche Steuerlast über dem genannten IRES-Satz von 24% liegen kann und die effektive IRAP je nach Region variiert
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Gründen Sie eine Firma in Italien?
Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.