Europa
Estland: Steuern im Überblick
Eine pauschale Einkommensteuer von 22 %, kombiniert mit einem eigenwilligen Körperschaftsteuermodell, das nur ausgeschüttete Gewinne besteuert. Reinvestierte Gewinne werden mit 0 % besteuert. Es gibt weder eine Vermögen- noch eine Erbschaftsteuer.
Wege nach Estland
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Digitale Identität e-Residency
Unternehmen & Gründer
Estnisches Visum für digitale Nomaden
Digitaler Nomade
Estnisches Start-up-Visum
Unternehmen & Gründer
Befristeter Aufenthaltstitel für unternehmerische Tätigkeit
Unternehmen & Gründer
Estnische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Estnisches Steuersystem der ausgeschütteten Gewinne
Steuerregime
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 22 %Pauschal 22 %, 2025 von 20 % angehoben. Progressive Stufen gibt es nicht.
- Körperschaftsteuer
- 22 % auf ausgeschüttete Gewinne (22/78). Einbehaltene oder reinvestierte Gewinne werden mit 0 % besteuert.
- Kapitalerträge
- 22 %, besteuert wie gewöhnliches Einkommen
- MwSt. / Kaibemaks (MwSt.)
- 24 %
- Dividenden (QuSt.)
- 0 % auf Ebene der natürlichen Person, da die Körperschaftsteuer bereits auf Unternehmensebene gezahlt wird. Regelmäßig ausgeschüttete Dividenden nach der 14/86-Regel an natürliche Personen unterliegen einem Satz von 7 %.
- Zinsen (QuSt.)
- 0 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 10 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 1,6 % Arbeitslosenversicherung, dazu optional 2 % für die Rentensäule
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 33 % Sozialsteuer plus 0,8 % Arbeitslosenversicherung
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Nur Grundsteuer auf Boden, rund 0,1–1,0 % des Bodenwerts. Gebäude bleiben unbesteuert.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
0 % Körperschaftsteuer auf einbehaltene und reinvestierte Gewinne. Ausschüttungen werden mit 22/78 besteuert, also mit 22 % des Bruttobetrags und 28,2 % des Nettobetrags. Der ermäßigte Satz von 14/86 wurde am 1. Januar 2025 abgeschafft.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.