Puerto Rico · Unternehmen & Gründer
Act-60-Dekret „Export Services“
Offen. Früher Act 20-2012. Es bringt einen Körperschaftsteuersatz von 4 % auf das Nettoeinkommen aus der befreiten Tätigkeit mit sich.
Dies lässt sich mit dem Dekret nach Kapitel 2 kombinieren. Die operative Gesellschaft zahlt 4 %, und Ausschüttungen an einen bona-fide-ansässigen Inhaber fließen steuerfrei ab. Für einen Berater, Fondsmanager oder ein Softwareunternehmen, das tatsächlich umgezogen ist und Kunden außerhalb Puerto Ricos betreut, liegt der kombinierte effektive Satz nahe bei 4 %. Das ist das eigentliche Angebot von Act 60, und es wiegt weit schwerer als die Schlagzeile von 0 % auf passive Einkünfte.
Qualifizierende Wege
Eine Mindestinvestition gibt es nicht. Der Körperschaftsteuersatz auf das Nettoeinkommen aus der befreiten Tätigkeit beträgt 4 %, und Ausschüttungen an den Inhaber sind zu 100 % steuerfrei. Die Leistungen müssen an Personen außerhalb Puerto Ricos erbracht werden, ohne Verbindung zu Puerto Rico. Mindestens 80 % des Bruttoeinkommens müssen aus der Exporttätigkeit stammen. Das Dekret läuft 15 Jahre und kann um weitere 15 Jahre verlängert werden.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Antragsgebühren und jährliche Compliance-Kosten zuzüglich Honoraren liegen im ersten Jahr typischerweise bei USD 15.000–40.000 und deutlich höher, wenn die Struktur geprüft wird. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Bearbeitung durch die DDEC.)
- Physische Anwesenheit
- Das Unternehmen muss von Puerto Rico aus tätig sein, und seine Leistungen müssen physisch dort erbracht werden. Die eigene bona-fide-Ansässigkeit des Inhabers wird gesondert nach den Tests von Kapitel 2 / §937 beurteilt.
- Familie
- Nicht zutreffend. Dies ist ein Geschäftsdekret, kein persönlicher Status
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Leistungen an Personen außerhalb Puerto Ricos, ohne Verbindung zu Puerto RicoMindestens 80 % des Bruttoeinkommens aus der ExporttätigkeitEin Vollzeitmitarbeiter mit Wohnsitz in Puerto Rico, wenn das Geschäftsvolumen USD 3 Mio. übersteigt, und dies darf der Inhaber sein. Unterhalb dieser Schwelle ist keiner erforderlich.Tatsächliche Niederlassung in Puerto Rico und Leistungserbringung dortJährliche Berichterstattung an die DDEC
- Die Beschäftigungsanforderung ist das am häufigsten falsch dargestellte Detail in diesem Bereich. Sobald das Geschäftsvolumen USD 3 Mio. übersteigt, verlangt die Regel einen Vollzeitmitarbeiter mit Wohnsitz in Puerto Rico, und dieser Mitarbeiter darf der Inhaber selbst sein. Bei USD 3 Mio. oder darunter besteht überhaupt keine Beschäftigungsanforderung. Das ist weit milder als üblicherweise beworben, und genau deshalb zieht es Aufmerksamkeit auf sich. Ein Ein-Personen-Exportdienstleister, der US-Kunden vom Laptop aus Rechnungen stellt, ist das archetypische Prüfungsziel.
- Der Test der fehlenden Verbindung zu Puerto Rico ist der Punkt, den sowohl die IRS als auch die DDEC angreifen. Holland & Knight bestätigt, dass die IRS Nachweise darüber verlangt, dass die Leistungen tatsächlich in Puerto Rico erbracht und nicht aus US-Finanzzentren heraus aus der Ferne erledigt wurden.
- Geschäfte mit nahestehenden Personen und Verrechnungspreise erfordern eine Dokumentation zu Fremdvergleichsbedingungen. Dienstleistungsumsätze aus US-Quellen ohne echte Substanz über eine puerto-ricanische Gesellschaft zu leiten, ist genau das Muster, das derzeit geprüft wird.
- Eine puerto-ricanische Kapitalgesellschaft gilt für US-Bundeszwecke als ausländische Kapitalgesellschaft. Das löst für den Inhaber, der eine US-Person ist, das Formular 5471 und möglicherweise Subpart F oder GILTI aus.
- Der berichtete Satz von 2 % für die ersten fünf Jahre bei einem Geschäftsvolumen unter USD 3 Mio. stammt aus einer einzigen, nicht verifizierten Quelle. Die Grundsteuerbefreiung wird unterschiedlich mit 60 % und 75 % angegeben. Lassen Sie beide Angaben von puerto-ricanischen Beratern bestätigen.
- Das Dekret ist wertlos, wenn der Inhaber nicht eigenständig die drei Tests der bona-fide-Ansässigkeit erfüllt. Siehe den Eintrag zu Kapitel 2.