Europa · Firmengründung
Firmengründung in Griechenland
Passend für ausländische Gründer, die eine kostengünstige EU-Kapitalgesellschaft mit geringem Kapital, schneller Online-Gründung und ohne Erfordernis eines Geschäftsführers vor Ort wollen und die griechische Bürokratie sowie monatliche Buchhaltungspflichten ertragen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Private Company (IKE / Idiotiki Kefalaiouchiki Etaireia) — das 2012 eingeführte flexible Haftungsbeschränkungsvehikel, heute die Standardwahl für KMU und ausländische Gründer gegenüber der älteren EPE
- Körperschaftsteuer
- 22% einheitliche Körperschaftsteuer auf Gewinne (für 2026 unverändert). Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt 24%; auf an Gesellschafter ausgeschüttete Dividenden fällt eine gesonderte Quellensteuer von 5% an
- Gründungsdauer
- ~3–5 Werktage bei einer sauberen elektronischen Einreichung über die zentrale Anlaufstelle e-YMS; länger, wenn ein Gründer aus einem Drittstaat zuerst eine griechische Steuernummer (AFM) braucht oder einen steuerlichen Vertreter bestellen muss
- Mindestkapital
- 1 EUR (gesetzliches Minimum). Das Kapital kann in bar, als Sacheinlage oder als «Garantie»-Einlage erbracht werden; eine nennenswerte Kapitalisierungspflicht besteht nicht
- Ansässiger Geschäftsführer
- Kein ansässiger Geschäftsführer erforderlich. Der Geschäftsführer (diacheiristis) und die Gesellschafter dürfen ausländische natürliche oder juristische Personen sein; 100% ausländisches Eigentum ist zulässig, und eine Einpersonen-IKE ist erlaubt. Jeder Gesellschafter und der Geschäftsführer brauchen eine griechische Steuernummer (AFM)
- Prüfung
- Abschlussprüfung nur, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei von drei Schwellen überschreitet: Bilanzsumme 4.000.000 EUR; Nettoumsatz 8.000.000 EUR; durchschnittlich 50 Beschäftigte. Kleine IKEs darunter müssen weiterhin einen Jahresabschluss aufstellen und einreichen, sind aber prüfungsfrei
- Gründung aus der Ferne
- Ja — die Gründung ist vollständig digital und aus der Ferne über die zentrale Anlaufstelle e-YMS möglich, mit einem einfachen «privaten Dokument» (Mustersatzung) und ohne Notar. Eine notarielle Beurkundung ist nur nötig, wo ein Sondergesetz sie verlangt oder wo Immobilien als Kapital eingebracht werden. Alle Beteiligten müssen zuvor eine griechische AFM erhalten und die KYC-Prüfung bestehen; handeln Gründer über einen örtlichen Vertreter, dient dazu eine — üblicherweise apostillierte — Vollmacht
- Staatliche Gebühr
- 18 EUR einheitliche «Gründungskosten» (grammatio/e-paravolo) auf dem digitalen Weg über e-YMS; GEMI- und Kammereintragung laufen innerhalb der zentralen Anlaufstelle und sind minimal. Laufend kommen eine jährliche GEMI-Gebühr und die verpflichtenden Einreichungen des Buchhalters hinzu
- Am besten für
- Passend für ausländische Gründer, die eine kostengünstige EU-Kapitalgesellschaft mit geringem Kapital, schneller Online-Gründung und ohne Erfordernis eines Geschäftsführers vor Ort wollen und die griechische Bürokratie sowie monatliche Buchhaltungspflichten ertragen.
Der Ablauf
- Für jeden Gesellschafter und den Geschäftsführer eine griechische Steuernummer (AFM) besorgen; Nichtansässige bestellen typischerweise einen griechischen Steuervertreter und erteilen eine Vollmacht (apostilliert, wenn sie im Ausland unterzeichnet wird)
- Die Satzung als privates Dokument nach dem e-YMS-Muster erstellen, oder als notarielle Urkunde nur dort, wo das Gesetz es verlangt oder Immobilien eingebracht werden
- Über die elektronische zentrale Anlaufstelle (e-YMS/GEMI) einreichen und die Gründungsgebühr von 18 EUR zahlen; das System meldet die Gesellschaft automatisch bei GEMI, der Kammer, dem Finanzamt und der EFKA an und stellt die Gründungsbescheinigung samt AFM der Gesellschaft aus
- Ein griechisches Firmenkonto eröffnen (für Nichtansässige praktisch der langsamste Schritt), einen Buchhalter mandatieren und die Umsatzsteuer- und Steuerregistrierung abschließen, um tätig werden zu können
Was schiefgehen kann
- Als Nichtansässiger ein griechisches Geschäftskonto zu eröffnen ist der eigentliche Engpass — Banken prüfen streng und brauchen dafür Wochen oder lehnen Anträge aus der Ferne ab, sodass die Schlagzeile «1 EUR Kapital, 3 Tage» den realen Zeitbedarf unterschätzt
- Die laufende Compliance ist nicht trivial: monatliche beziehungsweise periodische Umsatzsteuer- und Lohnmeldungen, ein zwingend zugelassener Buchhalter, Jahresabschlüsse und GEMI-Gebühren; die laufenden Kosten überwiegen die nahezu bei null liegenden Gründungskosten
- Eine griechische Steuernummer (AFM) und, für Gründer außerhalb der EU, ein steuerlicher Vertreter sind Voraussetzung vor der Einreichung — kalkulieren Sie diesen Vorlauf ein; die Gründung einer Gesellschaft verschafft keine Aufenthaltserlaubnis, das ist ein gesondertes Verfahren
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Golden Visa (Aufenthaltstitel für Investitionstätigkeit)
Aufenthalt durch Investition
ab €250k3–12 Mon.
Alternative Besteuerung für ausländische Investoren (Artikel 5A, Law 4172/2013)
Steuerregime
Steuerregime, kein Visum2–6 Mon.
Alternative Besteuerung für ausländische Ruheständler (Artikel 5B, Law 4172/2013)
Ruhestand
Rentennachweis2–6 Mon.
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